Aktualisiert am 21.03.2020 um 16:20 Uhr: Die Stadt Köln hat drastische Maßnahmen beschlossen, um die Vebreitung des Coronavirus in Köln einzudämmen. Bereits am Freitag hat das Land NRW viele Regelungen erlassen, u.a. dass alle Schulen und Kindergärten geschlossen werden. Die Entwicklungen der letzten Tage haben gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Verlangsamung des Coronavirus Covid-19 nicht ausreichen.
In Köln gibt es mit Stand von Samstag, 21.03.2020 um 16:20 Uhr insgesamt bereits 679 Coronavirus-Fälle. In Deutschland sind bisher über über 45 Todesfälle aufgetreten und insgesamt geht man deutschlandweit von über 16.500 Infizierten aus. Weltweit ist die Zahl der Corona-Infizierten auf über 230.000 Personen in 176 Ländern gestiegen. Insgesamt gibt es weltweit rund 9.500 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. (Stand 21.03.2020 – 16:20 Uhr)
Inhaltsverzeichnis
Weitere Maßnahmen gelten ab sofort in Köln
In seiner Sitzung am Montag, 16.03.2020 hat sich der Krisenstab in Köln mit dem Erlass des Landes NRW zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen von Sonntag, 15. März 2020, befasst und für die Domstadt zahlreiche Maßnahmen (hier als Download) beschlossen, die ab Dienstag, 17. März 2020, gelten.Wir haben hier bei CityNEWS alle Maßnahmen, Regeln und Verbote in einer Übersicht zusammengefasst.
Das Kölner Gesundheitsamt ruft erneut dazu auf, soziale Kontakte auf das Nötigste zu beschränken. Zudem weist es noch einmal darauf hin, dass im Gesundheitsamt keine Tests und Untersuchungen bezüglichdes Coronavirus stattfinden. Patienten mit einem Corona-Verdacht wenden sich bitte an ihren niedergelassen Hausarzt oder finden sich mit einer entsprechenden Überweisung im Infektionszentrum an der Uniklinik Köln ein.
Stadt Köln verbietet alle Veranstaltungen
Die Stadt Köln untersagt per Allgemeinverfügung (hier als Download) bis einschließlich Freitag, 10.04.2020 jegliche Veranstaltung im Kölner Stadtgebiet. Somit sind nun nicht nur Events mit über 1.000 Personen in der Rheinmetropole verboten, sondern nahezu jegliche auch mit geringer Besucherzahl. Das Verbot gilt u.a. für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften, so dass auch der Kölner Dom ab sofort geschlossen ist.
Einzig ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Kölner dienen.
Bars, Clubs und Theater bleiben in Köln geschlossen
Ebenfalls bis einschließlich 10.04.2020 sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in sogeannten Nebenräumen mit Schankbetrieb (z.B. Diskotheken, Clubs oder Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt.
Von dem Verbot betroffen sind auch Schwimmbäder, Saunen, Fitness-Studios, Theater, Musicals und musikalische Aufführungen wie Konzerte, Filmvorführungen in Kinos und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Von der Schließung sind neben den Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen betroffen. Ebenfalls sind bereits zahlreiche Messen wie die FIBO 2020 oder die ART Cologne von der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus betroffen. Auch Lesungen, wie bspw. beim nun mehr abgesagten Literaturfestival lit.COLOGNE sind abgesagt. Der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) und auch die DFL haben ihren Spielbetrieb in den verschiedenen Klassen und Ligen eingestellt.
Restaurants und Gastronomien werden geschlossen
Die Stadt Köln teilte auf einer Pressekonferenz am 16.03.2020 mit, dass ab Dienstag, 17.03.2020 um 0:00 Uhr alle Gastronomiebetriebe und auch alle Restaurants in Köln geschlossen werden. Wie lange diese Maßnahmen gelten ist derzeit unklar. Als Begründung teillte die Stadt mit, dass man die Verschärfung des Erlass der NRW-Landesregierung, z.B. dass etwa Tische in einem Abstand von zwei Metern stehen müssen, nicht praktikabel oder überprüfbar ist.
Diese Maßnahmen gelten allerdings ausschließlich nur für Gastronomiebetriebe, bei denen ein Aufenthalt zum Verzehr von Speisen möglich ist. Damit sind Imbisse ohne Sitz- oder Stehplätze sowie aller Lieferdienste bislang nicht von den verschärften Reglungen betroffen.
Auch bei der KVB hat man Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus in Köln beschlossen. Die Busse und Bahnen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) werden ab Mittwoch, 18.03.2020, bis auf weiteres nach einem angepassten Samstagsfahrplan verkehren. Nach dem Erlass der NRW-Landesregierung, Schulen und Kitas zu schließen, wird sich für zahlreiche Mitarbeiter das Problem stellen, ihre Kinder betreuen oder die Betreuung organisieren zu müssen. Da mit verstärkten Personalausfällen zu rechnen ist, ist es Ziel der Fahrplanänderung, auch dann einen stabilen und zuverlässigen Betrieb anbieten zu können.
Nach dem neuen KVB-Fahrplan, der am Mittwoch. 18.03.2020 mit Betriebsbeginn in Kraft tritt, wird es werktags keine Fahrten vor 4 Uhr und nach 1 Uhr geben. Ergänzend wird es auf den Bahn-Llinien 1, 7 und 18 mehr Fahrten in den Morgenstunden geben. Auch der Busfahrplan wird so gestaltet, dass dort, wo Bedarf besteht, das Angebot über den Samstagsfahrplan hinaus erweitert wird. Es entfallen die Bus-Linien 124, 134, 171, 172, 173 und 179, da es alternative Angebote gibt.
Zusätzlich schließt die KVB alle ihre KundenCenter, mit Ausnahme der Verkaufsstellen am Dom, Neumarkt und Ebertplatz.
Aktualisiert am 21.03.2020