Aufgrund der aktuellen Corona-Lage findet auch der kommende Jahreswechsel 2021 / 2022 in Köln unter besonderen Vorzeichen statt. Die Coronaschutz-Verordnung regelt ab dem 28.12.2021 strengere Kontaktbeschränkungen und verbietet an Silvester öffentliche Feuerwerke sowie – auf von den Kommunen zu bestimmenden Plätzen und Straßen – das Abbrennen von Pyrotechnik.
Die Stadt Köln setzt diese Verbote mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung (hier zum Download) um. In den folgenden Bereichen, die sich in den Vorjahren als Silvester-Hotspots erwiesen haben, sind von Silvester (31.12.2021) ab 20 Uhr bis Neujahr (01.01.2022) um 3 Uhr, Menschenansammlungen und das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt.
In diesen Bereichen gilt das Feuerwerks- und Böller-Verbot an Silvester in Köln
- Alle Rheinbrücken auf Kölner Stadtgebiet
- Altstadt
- Brüsseler Platz und Umgebung
- Chlodwigplatz und Umgebung
- Chorweiler Zentrum und Umgebung
- Deutz Nord
- Deutz Süd
- Deutzer Brücke
- Deutzer Freiheit
- Ebertplatz
- Frankfurter Straße
- Friesenplatz und Umgebung
- Friesenstraße und Umgebung
- Görlinger Zentrum und Umgebung
- Hohenzollernbrücke
- Hohenzollernring
- Keupstraße
- Rheinauhafen
- Rheinuferpromenade linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und gegenüber Gustav-Heinemann-Ufer
- Rudolfplatz
- Severinsbrücke
- Theodor-Heuss-Park
- Wiener Platz
- Zülpicher Viertel
Die Stadt Köln ruft dazu auf, auch dort, wo im öffentlichen Raum das Abbrennen erlaubt wäre, auf Feuerwerk zu verzichten. Der Ordnungsdienst und der Verkehrsdienst der Stadt Köln werden, unterstützt von der Polizei Köln, an Silvester und Neujahr im Einsatz sein, um die geltenden Regelungen durchzusetzen.
In Anbetracht der sich aktuell entwickelnden Corona-Lage wurde von Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker gemeinsam mit dem Krisenstab der Stadt Köln bereits am 26.11.2021 entschieden, auf das kulturelle Rahmenprogramm im Umfeld des Kölner Doms in diesem Jahr zu verzichten.