Maskenpflicht an Schulen in NRW kehrt ab 02.12.2021 zurück

Maskenpflicht an Schulen in NRW kehrt ab 02.12.2021 zurück
Maskenpflicht an Schulen in NRW kehrt ab 02.12.2021 zurück (Symbolbild)
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Das NRW-Landeskabinett hat in seiner Sitzung am 01.12.2021 auf Vorschlag von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz beschlossen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte dazu: “In der gegenwärtigen Situation, in der wir uns auch mit einer neuen Virusvariante auseinandersetzen müssen, haben wir aus Gründen der Vorsicht entschieden, die Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz wieder einzuführen. Wir wollen damit auch in den kommenden Wochen den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht sichern. Meine oberste Priorität ist und bleibt es, die Schulen offenzuhalten. Gerade in der Pandemie ist es entscheidend, dass für Kinder und Jugendliche ihr Schulalltag weiterhin gewährleistet ist, sie Struktur und Halt bekommen.”

Damit werden auch die Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft aufgenommen, die sich durch die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht auch bei den Schülern sicherer fühlt, so das Schulministerium in NRW.

Maskenpflicht an Schulen gilt wieder ab 02.12.2021

Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt ab 02.12.2021 wieder an allen Schulen des Landes NRW. Die Coronabetreuungs-Verordnung wird entsprechend geändert. Mit der Rückkehr der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virusvarianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (z.B. Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (z.B. Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Für Bürger-Anfragen zum Thema “Coronavirus” hat die NRW-Landesregierung eine Service-Hotline eingerichtet. Die Telefone sind wochentags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr und samtags zwischen 9:30 und 18:00 Uhr freigeschaltet und unter der Rufnummer 0211 – 91 19 10 01 zu erreichen.