Corona-Regeln: Das gilt ab Dezember, an Weihnachten und Silvester

Corona-Regeln: Das gilt ab Dezember, an Weihnachten und Silvester
Corona-Regeln: Das gilt ab Dezember, an Weihnachten und Silvester
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ACHTUNG: Ab dem 16.12.2020 wird es einen bundesweiten Lockdown in Deutschland geben. Alle Infos und die neuen Maßnahmen haben wir hier in einer Übersicht bei CityNEWS für Sie zusammengestellt! Bitte beachten Sie, dass Sie Informationen zu den aktuell in NRW geltenden Regelungen hier finden! Bitte beachten Sie, dass durch die dynamische Lage bestimmte Passagen nicht unbedingt dem aktuellsten Stand entsprechen und es auch zu lokalen Abweichungen wie z. B. in Köln kommen kann.

Der Anfang November beschlossene Lockdown light hat scheinbar nicht ausreichend gewirkt. So der wenig erfreuliche Rückblick auf die letzten Wochen, seit die verschärften Corona-Maßnahmen gelten. Nun haben sich die Regierungschefs der Bundesländer in einer digitalen Beratungsrunde auf noch strengere Regeln geeinigt. Diese werden jetzt von den einzelnen Landesregierungen in entsprechende Verordnungen umgesetzt, um auf die aktuelle Lage zu reagieren.

Die neuen Regeln zur Eindämmung des Coronavirus gelten zunächst bis zum 20. Dezember 2020 – sollen aber bis zum 10.01.2021 ausgeweitet werden. Zudem ist eine Verschärfung der beschlossenen Maßnahmen mittlerweile sehr wahrscheinlich. Diese sollen in einem erneuten Treffen zwischen Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten vereinbart werden. In Zusammenarbeit mit den Experten von ARAG geben wir hier bei CityNEWS einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die seit Dezember bundesweit gelten.

ACHTUNG: Ab dem 16.12.2020 wird es einen bundesweiten Lockdown in Deutschland geben. Alle Infos und die neuen Maßnahmen haben wir hier in einer Übersicht bei CityNEWS für Sie zusammengestellt! Bitte beachten Sie, dass Sie Informationen zu den aktuell in NRW geltenden Regelungen hier finden! Bitte beachten Sie, dass durch die dynamische Lage bestimmte Passagen nicht unbedingt dem aktuellsten Stand entsprechen und es auch zu lokalen Abweichungen wie z. B. in Köln kommen kann.

Weihnachten in Corona-Zeiten

Die wohl einschneidendsten Änderungen kommen zu den Weihnachts-Festtagen auf uns zu. So wird die Kontaktbeschränkung zwar zu Weihnachten etwas gelockert, doch die großen Familienfeiern bleiben untersagt. Zu den Weihnachtstagen gilt eine erweiterte Obergrenze von max. 10 Personen, die auch aus mehr als 2 Haushalten. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Diese erweiterte Kontaktbeschränkung gilt vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021. Vor Familientreffen an den Feiertagen rät die Bundesregierung dazu, sich nach Möglichkeit in eine Selbstquarantäne zu begeben, bis sicher ist, dass es keine Krankheitssymptome gibt.

Silvester soll ein eher ruhiger Jahreswechsel werden

Auch Silvester wird wegen der aktuellen Corona-Lage ruhiger als ein normaler Jahreswechsel stattfinden. Denn Feuerwerke auf öffentlichen Plätzen und Straßen dürfen an Silvester nicht stattfinden. Wo genau diese Regelung eintrifft, werden die Kommunen selbst festlegen. Diese Maßnahme soll u.a. verhindern, dass Einsatz- und Hilfskräfte durch die typischen Böller-Unfälle zu Silvester zusätzlich belastet und die Kapazitäten des Gesundheitssystems für Corona-Fälle freigehalten werden. Im Übrigen empfiehlt die Bund-Länder-Runde generell auf die große Knallerei zu verzichten.

Nochmals strengere Kontaktbeschränkungen

Die Festtage ausgenommen, sind private Treffen mit Freunden oder innerhalb der Familie ab dem 1. Dezember 2020 auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und auf max. 5 Personen begrenzt. Kinder bis 14 Jahren sind von strengeren Kontaktbeschränkungen nicht betroffen.

Neue Corona-Hot-Spot-Regel

Sollten die Corona-Zahlen nicht signifikant sinken, werden die strengeren Corona-Regeln verlängert. An sogenannten Corona-Hot-Spots mit diffusem Infektionsgeschehen und mit mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, können zudem weitere Maßnahmen, wie etwa Ausgangsbeschränkungen oder Schulschließungen, verhängt werden. Die konkrete Ausgestaltung bleibt im Verantwortungsbereich der Bundesländer bzw. Landkreise. Bei einem Inzidenzwert von 50 und sinkender Tendenz können die Bundesländer hingegen eigenständig wieder Lockerungen beschließen.

Änderung an Schulen und Unis

UPDATE: In NRW treten zum 14.12.2020 Sonderregelungen in Kraft. Bei CityNEWS finden Sie hier eine Übersicht zu den neuen Maßnahmen.

An den Schulen soll ab den 18. Dezember 2020 bundesweit bereits der letzte Schultag in diesem Corona-Jahr sein. Der Appell an alle Schüler, die nun vorgezogenen Weihnachtsferien haben: Die freien Tage vor dem Fest sollten möglichst zurückgezogen verbracht werden. Dadurch soll das Ansteckungsrisiko bis zu den Feiertagen auf ein Minimum reduziert werden, um dann mit einem etwas erweiterten Familien- oder Freundeskreis Weihnachten zu genießen. Diese Regelung kann von Bundesland zu Bundesland abweichen.

In Corona-Hot-Spots mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt für alle Jahrgänge ab der 7. Klasse eine Maskenpflicht im Unterricht. An Schulen ohne Infektionsgeschehen kann diese ausgesetzt werden. Auch in den jüngeren Jahrgängen kann eine Maskenpflicht eingeführt werden. Ab einem Inzidenzwert von 200 müssen die Schulen Gegenmaßnahmen ergreifen. Abschlussklassen sollen davon ausgenommen sein. Zudem soll ab der 8. Klasse hybrid – also im Wechsel zwischen digital und analog – unterrichtet werden, die Entscheidung liegt aber bei den jeweiligen Einrichtungen. Dabei wird die Hälfte der Schulklasse von zu Hause aus per Videoübertragung zum Unterricht hinzugeschaltet. Im wochenweisen Wechsel tauschen beide Klassengruppen. Eine Maskenpflicht kann auch an Grundschulen und in der 5. sowie 6. Klasse eingeführt werden.

Neu ist nach Auskunft der Experten von ARAG die Anwendung einer Corona-Teststrategie, die vorsieht, im Falle einer Infektion die ganze Klasse für 5 Tage in Quarantäne zu schicken. Die Kontaktgruppe wird dabei vom Gesundheitsamt definiert. Danach erfolgt ein Antigen-Test bei allen Betroffenen. Fällt dieser negativ aus, können die Schüler wieder in den Präsenzunterricht. Positiv getestete Schüler werden nach 3 Tagen nochmals getestet, dafür sollen zusätzliche Test-Kapazitäten vom Bund zur Verfügung gestellt werden.

Hochschulen und Universitäten sollen zudem grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen.

Beim Weihnachts-Shopping ist Geduld gefragt

Für Geschäfte mit weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt weiterhin: Es darf sich 1 Kunde pro 10 Quadratmeter darin aufhalten. Bei größeren Geschäften gibt es ab Dezember nun aber Einschränkungen. Auf die Verkaufsfläche von Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern darf nur noch 1 Kunde pro 20 Quadratmeter zur selben Zeit eingelassen werden. Dadurch werden sich die Warteschlangen vor den größeren Geschäften vermutlich noch weiter in die Länge ziehen. Um entsprechende Weihnachtseinkäufe für die Fest- und Feiertage ohne Stress zu erledigen, empfiehlt es sich, diese möglichst frühzeitig und auch unter der Woche zu absolvieren. Nach den aktuellsten Hinweisen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die derzeit geltenden Regelungen noch einmal verschärft werden.

Schutzmasken-Pflicht wird ausgeweitet

Anstehen in Warteschlagen (z. B. vor Geschäften) ist nur mit entsprechender Schutzmaske erlaubt. Die Maskenpflicht gilt künftig zudem auch schon auf den Parkplätzen des Einzelhandels. Außerdem gilt die Pflicht zum Tragen eines geeigneten Mund-Nase-Schutz in geschlossenen öffentlichen Räumen und an Orten unter freiem Himmel, “an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten”, so der Beschluss.

Home-Office: Appell an Arbeitgeber

Um den bundesweiten Grundsatz “Stay at home” umzusetzen, werden Arbeitgeber gebeten, noch einmal die Möglichkeiten von Home-Office-Lösungen zu prüfen. So sollen möglichst viele Betriebe vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich 3. Januar 2021 schließen. Darüber hinaus gab es auch einen Appell, in Arbeits- und Betriebsstätten darauf zu achten, dass – wenn der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – die Maskenpflicht gilt und auf die Hygieneregeln geachtet werden soll.

Gastronomie, Freizeit und Kultur bleiben geschlossen

Die Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestens 20. Dezember 2020 (voraussichtlich aber wohl bis 10.01.2021) verlängert werden. Bund und Länder gehen nach den aktuellen Beschlüssen wohl davon aus, dass die Einrichtungen auch darüber hinaus geschlossen bleiben. Wegen des hohen Corona-Infektionsgeschehens, würden wahrscheinlich “umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar 2021 (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein”, so der Beschluss. Die Lieferung und die reine Abholung von Essen vor Ort bleiben weiterhin erlaubt.

Einschränkungen im Bahnverkehr

Um den Reiseverkehr während der Corona-Pandemie sicherer zu machen, soll die “Sitzplatzkapazität deutlich um über 20 Millionen” erhöht werden. Damit möchten man mehr Abstand zwischen den Bahnreisenden in den Zügen ermöglichen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit von Sitzplatz-Reservierungen eingeschränkt werden. Die Überprüfung der Schutzmasken-Pflicht soll noch weiter verstärkt werden.

Kein Ski-Urlaub wegen Corona?

Es ist ein Appell, aber der ist eindringlich: Auf Ski-Urlaube soll verzichtet werden! Die Bundesregierung will dafür nun auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass der Ski-Tourismus erst ab dem 10. Januar 2021 wieder zugelassen wird. Entsprechende Gespräche werden nun mit den betroffenen Ländern geführt. In NRW ist laut der aktuellen Coronaschutz-Verordnung deer Betrieb von Skiliften und ähnlichen Einrichtungen verboten. Diese zählen laut der Verordnung zu Freizeiteinrichtungen, die geschlossen bleiben.

Weitere wichtige Informationen zum Corona-Virus

Für Fragen rund um den Coronavirus in Köln, hat die Stadt eine Telefon-Hotline eingerichtet. copyright: Envato / dolgachov
Für Fragen rund um den Corona-Virus in Köln, hat die Stadt eine Telefon-Hotline eingerichtet.
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ACHTUNG: Ab dem 16.12.2020 wird es einen bundesweiten Lockdown in Deutschland geben. Alle Infos und die neuen Maßnahmen haben wir hier in einer Übersicht bei CityNEWS für Sie zusammengestellt! Bitte beachten Sie, dass Sie Informationen zu den aktuell in NRW geltenden Regelungen hier finden! Bitte beachten Sie, dass durch die dynamische Lage bestimmte Passagen nicht unbedingt dem aktuellsten Stand entsprechen und es auch zu lokalen Abweichungen wie z. B. in Köln kommen kann.

In einem aktuellen Live-Ticker hier bei CityNEWS informieren wir Sie ständig über die genauen Entwicklungen, Zahlen, Daten, Statistiken und Neuigkeiten rund um die Ausbreitung des Coronavirus in Köln.

Die Stadt Köln hat ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um Corona eingerichtet: 0221 – 221 – 335 00. Die Telefon-Hotline ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr, sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr erreichbar. Ebenso ist der Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 rund um die Uhr für Fragen zu Corona zu erreichen.