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Erst Flickenteppich und jetzt doch bundesweit nahezu einheitlich. Kaum ein Thema beschäftigte die Bürger in Zeiten der Corona-Pandemie so sehr wie die Maskenpflicht. Also das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz, um sich selbst und andere nicht mit dem Coronavirus anzustecken. Wer gegen diese Verpflichtung verstößt, muss z.B. in Köln mit einem Bußgeld rechnen. Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske nicht beachten, sind von der Nutzung der betroffenen Angebote, Einrichtungen und Dienstleistungen durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Personen auszuschließen. Bei der “normalen” Mund-Nasen-Bedeckung (Alltags-Schutzmaske / Community-Maske) muss es sich um ein textiles Bekleidungsstück handeln, das mindestens Nase und Mund bedeckt und geeignet ist, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-, Schleim- und Tröpfchenauswurfs deutlich zu reduzieren. In Köln gilt explizit: Kinnvisiere, Gesichtsschutzschilde (-visiere) oder Face-Shields und weitmaschige Textilien erfüllen diese Anforderungen nicht. Bei den medizinischen Schutzmasken handelt es sich z.B. um OP-Masken oder Feinstaubmasken wie FFP2-Masken sowie KN95 / N95. CityNEWS gibt hier eine Übersicht wo eine Schutzmaske getragen werden muss und welche Ausnahmen gelten. HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie Informationen zu den aktuell in NRW geltenden Regelungen hier finden! Durch die dynamische Lage können bestimmte Passagen nicht unbedingt dem aktuellsten Stand entsprechen und es kann auch zu lokalen Abweichungen wie z. B. in Köln kommen. Inhaltsverzeichnis Köln befindet sich in Inzidenzstufe 1. Soweit keine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske vorliegt (s.u.), besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltags-Schutzmaske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands für Beschäftigte, Kunden und Besucher ab 6 Jahren in folgenden Bereichen (sofern geöffnet): Die o.g. Verpflichtungen kann für Inhaber sowie Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden. In den Kölner Bereichen mit Maskenpflicht ist das Essen und Trinken untersagt. Das umschließt auch den Konsum alkoholischer Getränke. UPDATE: Überall dort wo eine Maskenpflicht gilt, sind nun medizinische Schutzmasken zu tragen. Zudem werden Warteschlangen und Menschenansammlungen durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln aufgelöst. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske (OP-Maske, FFP-Maske sowie KN95 / N95) besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands (sofern geöffnet): Bitte beachten Sie, dass Sie Informationen zu den aktuell in NRW geltenden Regelungen hier finden! Bitte beachten Sie, dass durch die dynamische Lage bestimmte Passagen nicht unbedingt dem aktuellsten Stand entsprechen und es auch zu lokalen Abweichungen wie z. B. in Köln kommen kann. UPDATE: Überall dort wo eine Maskenpflicht gilt, sind medizinische Schutzmasken zu tragen. Zudem werden Warteschlangen und Menschenansammlungen durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln aufgelöst. Seit 25.02.2021 gilt auch im Stadtgarten, am Aachener Weiher, im Volksgarten und im Jugendpark eine Maskenpflicht und zwar freitags, samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 22 Uhr. Ab 13.03.2021, gilt diese auch im Bereich Brüsseler Platz sowie am Rheinufer / Rheinboulevard zwischen Drehbrücke Deutz und Zoobrücke. In den Bereichen mit Maskenpflicht ist das Essen und Trinken untersagt. Das umschließt auch den Konsum alkoholischer Getränke. Die Stadt Köln weitete die o.g. Regelung zudem u. a. mit einer Pflicht zumm Tragen einer medizinischen Schutzmaske bei Behördengängen oder der Alltagsmasken-Pflicht im öffentlichen Raum aus, wenn dort kein Mindestabstand eingehalten werden kann oder viele Menschen aufeinandertreffen. Es gilt eine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske im öffentlichen Raum vor allem überall dort, wo sich viele Menschen begegnen und ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich gilt in Köln für alle Besucher einer Schule im Umkreis mit einem Radius von 150 Meter um diese Schule gilt eine Schutzmasken-Pflicht. Hierzu gehören alle Schüler, alle in der Schule Beschäftigten und alle, die jemanden zur Schule begleiten, dort abholen oder die Schule aus anderen Gründen aufsuchen. Die Pflicht zum Tragen der Schutzmaske gilt nicht für Radfahrer und Sporttreibende sowie Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Schutzmaske tragen können. Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzuzeigen ist. In den Kölner Bereichen mit Maskenpflicht ist das Essen und Trinken untersagt. Das umschließt auch den Konsum alkoholischer Getränke. UPDATE: Überall dort wo eine Maskenpflicht gilt, sind nun medizinische Schutzmasken zu tragen. Zudem werden Warteschlangen und Menschenansammlungen durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln aufgelöst. UPDATE: Überall dort wo eine Maskenpflicht gilt, sind medizinische Schutzmasken zu tragen. Zudem werden Warteschlangen und Menschenansammlungen durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln aufgelöst. Bitte beachten Sie, dass Sie Informationen zu den aktuell in NRW geltenden Regelungen hier finden! Bitte beachten Sie, dass durch die dynamische Lage bestimmte Passagen nicht unbedingt dem aktuellsten Stand entsprechen und es auch zu lokalen Abweichungen wie z. B. in Köln kommen kann. UPDATE: Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr nur noch Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zulässig sind. Damit entfällt die bisherige Regelung, welche grundsätzlich auch sogenannte OP-Masken / medizinische Masken erlaubte. In den Kölner Bereichen mit Maskenpflicht ist das Essen und Trinken untersagt. Das umschließt auch den Konsum alkoholischer Getränke. In der Coronaschutz-Verordnung ist festgehalten, dass ein Verstoß gegen die Schutzmasken-Pflicht in Bus und Bahn eine unmittelbare Ordnungswidrigkeit darstellt. Dieser wird sofort mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet. Bitte beachten Sie, dass Sie Informationen zu den aktuell in NRW geltenden Regelungen hier finden! Bitte beachten Sie, dass durch die dynamische Lage bestimmte Passagen nicht unbedingt dem aktuellsten Stand entsprechen und es auch zu lokalen Abweichungen wie z. B. in Köln kommen kann. UPDATE: Überall dort wo eine Maskenpflicht gilt, sind nun medizinische Schutzmasken zu tragen. Zudem werden Warteschlangen und Menschenansammlungen durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln aufgelöst. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird in den Schulen in NRW deutlich ausgeweitet. So gilt an allen Schulen eine medizinische Maskenpflicht auf dem Schulgelände. Kinder bis zur Klasse 8 dürfen Alltagsmasken verwenden, sofern die medizinischen Schutzmasken nicht passen. Zusätzlich gilt in Köln für alle Besucher einer Schule im Umkreis mit einem Radius von 150 Meter um diese Schule gilt eine Schutzmasken-Pflicht. Hierzu gehören alle Schüler, alle in der Schule Beschäftigten und alle, die jemanden zur Schule begleiten, dort abholen oder die Schule aus anderen Gründen aufsuchen. Die Coronabetreuungs-Verordnung wurde im Hinblick auf die bundesrechtlichen Änderungen beim Arbeitsschutz angepasst. Grundsätzlich haben Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen. Bitte beachten Sie, dass Sie Informationen zu den aktuell in NRW geltenden Regelungen hier finden! Bitte beachten Sie, dass durch die dynamische Lage bestimmte Passagen nicht unbedingt dem aktuellsten Stand entsprechen und es auch zu lokalen Abweichungen wie z. B. in Köln kommen kann. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Für Beschäftigte kann die Verpflichtung durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen wie eine Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches ersetzt werden. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn Einsatzsituationen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine Unterschreitung des Mindestabstands erforderlich machen. Die Maske kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung, auf behördliche oder richterliche Anordnung oder aus anderen Gründen (z.B. Vortragstätigkeit, Redebeiträge mit Mindestabstand zu anderen Personen bei zulässigen Veranstaltungen, Prüfungsgesprächen usw. Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen, erforderlich ist. Auch gibt es Sonderregelungen für Beteiligte an Prüfungen nach der Coronaschutz-Verordnung, wenn der Mindestabstand zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske nicht beachten, sind von der Nutzung der betroffenen Angebote, Einrichtungen und Dienstleistungen durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Personen auszuschließen. In den Kölner Bereichen mit Maskenpflicht ist das Essen und Trinken untersagt. Das umschließt auch den Konsum alkoholischer Getränke. Die Stadt Köln erklärt, dass ein Attest für die Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung von einem Arzt ausgestellt werden muss (keine Diplom-Psychologen, keine Heilpraktiker). Auf diesem Attest muss eine Begründung bzw. ein gesundheitlicher Grund stehen, warum die betroffene Person die Mund-Nase-Bedeckung nicht tragen kann. Die Formeln "aus medizinischen Gründen" oder "aus gesundheitlichen Gründen" reicht nicht aus, sondern es muss ein konkreter Grund bzw. eine Diagnose dort stehen, z.B. Atemnot, Asthma, etc. Gegebenenfalls kann die Diagnose auch in Form des internationalen ICD-Codes geschrieben werden. Bitte beachten Sie: Das Attest muss von dem Arzt unterschrieben sein, einen Stempel der Praxis haben, und natürlich sollte sie auf dem Briefpapier der Arztpraxis stehen bzw. Name und Adresse des ausstellenden Arztes müssen dort enthalten und lesbar sein. Der Ordnungsdienst schaut sich bei Kontrollen die Atteste genau an. Wer ein korrektes Attest vorweisen kann, ist von der Tragepflicht ausgenommen und wird von den Einsatzkräften nicht behelligt. Grundsätzlich gilt für alle der drei hier vorgestellten Schutzmasken, dass diese keinen hundertprozentigen und umfassenden Schutz gegen Viren bieten. Aktualisiert am 29.06.2021Allgemeine Corona-Regeln in NRW
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Hier muss eine medizinische Schutzmaske getragen werden
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Köln weitet Maskenpflicht deutlich aus
Ab sofort muss in folgenden Bereichen von 10 Uhr bis 22 Uhr eine Schutzmaske getragen werden (sofern geöffnet):
In diesen Einkaufsstraßen / Zonen muss eine Schutzmaske getragen werden
vom Habsburgerring bis Haus-Nr. 76 bzw. 61 sowie von Haus-Nr. 390 bis Haus-Nr. 456 bzw. von Haus-Nr. 497 bis Haus-Nr. 567
von Haus-Nr. 47 bis Ecke Hauptstr. bzw. von Haus-Nr. 58 bis Ecke Hauptstr.
von Haus-Nr. 2 bis Ecke Bonner Wall bzw. von Haus-Nr. 1 bis Ecke Alteburger Wall
von Ecke Tunisstr. bis Ecke Sankt-Apern-Str. einschl. Willy-Millowitsch-Platz und Hanns-Hartmann-Platz
von Ecke Aachener Str. bis zur Ecke Venloer Str.
von Haus-Nr. 1 bis zur Severinstorburg bzw. von Haus-Nr. 2 bis Severinstorburg
von Ecke Thurner Str. bis Haus-Nr. 140 bzw. von Haus-Nr. 61 bis Ecke Bergisch Gladbacher Str. 1006
von der Universitätsstr. bis Gürtel
von Haus-Nr. 1 bis Ecke Montanusstr. / Vincenzstr.
von Haus-Nr. 1 bis zur Ecke Walther-Rathenau-Str. bzw. von Haus-Nr. 2 bis Haus-Nr. 128
von Haus-Nr. 134 bis Haus-Nr. 220 bzw. von Haus-Nr. 145 bis Haus-Nr. 257
von Haus-Nr. 51 bis Haus-Nr. 273 bzw. von Haus-Nr. 62 bis Haus-Nr. 244
von Haus-Nr. 32 bis Ecke Bergisch Gladbacher Str. Haus-Nr. 95 bzw. von Ecke Schanzenstr. Haus-Nr. 1 bis Keupstr. Haus-Nr. 123
von Ecke Hohenzollernring bis Ecke Brüsseler Platz
vom Ebertplatz bis Weißenburgstr. sowie von Haus-Nr. 177 bis Haus-Nr. 457 bzw. von Haus-Nr. 184 bis Haus-Nr. 450
von Haus-Nr. 1 bis Haus-Nr. 193 bzw. von Haus-Nr. 2 bis Ecke Spielmannsgasse
von Luxemburger Str. bis Berrenrather Str.
von Haus-Nr. 1 bis einschl. kompletter Hans-Böckler-Platz sowie von Innere Kanalstr. bis Heliosstr. einschl. Neptunplatz
von Haus-Nr. 1 bis Haus-Nr. 51 bzw. von Haus-Nr. 2 bis Haus-Nr. 70FFP2-Masken in Bus und Bahn
Masken-Pflicht an Schulen in NRW
Ausnahmen zur Schutzmasken-Pflicht
Befreiung von der Tragepflicht einer Schutzmaske
Unterschiede zwischen den Schutzmasken
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