UPDATE 24.04.2021: Der Betrieb von Sonnenstudios / Solarien in NRW ist nach aktueller einschlägiger Rechtsprechung – bei Einhaltung der aktuellen Regeln und von Hygienevorgaben der Coronaschutz-Verordnung – wieder zulässig. Allerdings gilt laut der neuen Verordnung folgende Einschränkung. In Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei Tagen in Folge den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner übersteigen gelten strengere Regeln. Um welche Kreise und kreisfreien Städte es sich dabei konkret handelt, gibt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie über die Webseite des Landes NRW hier bekant. Veränderungen werden in gleicher Weise veröffentlicht. So dürfen laut aktueller Meldung der Landesregierung Solarien / Sonnenstudios in NRW bis zu einer Inzidenz von 100 betrieben werden. Ab einer Inzidenz von über 100 müssen diese in der Regel schließen. Weitere Infos dazu finden Sie auf www.land.nrw unter “Weitere Freizeiteinrichtungen”, sowie über die jeweiligen Kreis bzw. Stadt. Zudem kann es auch zu lokalen Abweichungen kommen!
Öffnungen von Sonnenstudios / Solarien wegen Corona war lange Zeit nicht in Sicht
Ursprünglich durften im Mai 2020 Sonnenstudios / Solarien in NRW bereits nach dem ersten Lockdown wieder öffnen. Wochenlang waren die Dienstleister wegen der aktuellen Coronavirus-Lage geschlossen. Jedoch mussten die Betreiber strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Öffnung ihrer Betriebe beachten. Neben strikter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzregeln sollten die Sonnenstudios / Solarien auf eine kontaktarme Erbringung der Dienstleistung achten.
In den vergangenen Coronaschutz-Verordnungen stand unter anderem: “Alle Handelseinrichtungen haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) und zur Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zu treffen.” Und weiter: “Bei Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von min. 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sowie bei körperbezogenen Dienstleistungen (z.B. Sonnenstudios) ist neben strikter Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln auf eine möglichst kontaktarme Erbringung zu achten.”
Nun waren die von den Betreibern getroffenen Maßnahmen anfangs scheinbar umsonst. Denn Sonnenstudios / Solarien in NRW mussten – im Gegensatz zu Friseursalons, Fußpflegern und anderen Dienstleistern – mit dem verlängerten Corona-Lockdown in NRW weiterhin geschlossen bleiben.
Mit Inkrafttreten der Coronaschutz-Verordnung werden diese Schließungen nun – unter Beachtung der neuen Regeln – aufgehoben und Sonnenstudios / Solarien dürfen mit strikten Vorgaben und weiteren Mapßnahmen in der Regel wieder öffnen.
Aktualisiert am 24.04.2021