Günstiger in den Urlaub fliegen? Warum geschwänzte Schulferien ein teures Nachspiel haben

Günstiger in den Urlaub fliegen? Warum geschwänzte Schulferien ein teures Nachspiel haben
Günstiger in den Urlaub fliegen? Warum geschwänzte Schulferien ein teures Nachspiel haben
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Ein paar Tage früher in den wohlverdienten Urlaub starten oder die Schulferien eigenmächtig um ein Wochenende verlängern – das klingt für viele Familien verlockend. Besonders locken Fluggesellschaften und Reiseanbieter außerhalb der offiziellen Termine mit Rabatten von bis zu 50 Prozent. Doch Vorsicht: Wer die Sommerferien oder andere Schulferien ohne Erlaubnis ausdehnt, riskiert weit mehr als nur eine Rüge der Schulleitung. Die ARAG Experten klären auf, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und warum die vermeintliche Schnäppchenjagd im Desaster enden kann.

Schulpflicht gilt auch direkt vor und nach den Schulferien

In Deutschland ist das Recht auf Bildung als strenge Schulpflicht verankert. Das bedeutet unmissverständlich: Kinder und Jugendliche müssen an jedem regulären Schultag am Unterricht teilnehmen. Diese Verpflichtung weicht auch dann nicht auf, wenn die ersehnten Sommerferien unmittelbar bevorstehen oder gerade zu Ende gegangen sind. Ein günstiges Reiseangebot, niedrigere Flugpreise oder eine geschicktere Buchung von Flügen außerhalb der Stoßzeiten sind rechtlich niemals ein Ausnahmegrund, um die Schulferien eigenmächtig vorzuziehen.

Laut den ARAG Experten ist eine offizielle Freistellung vom Unterricht an den Tagen direkt vor oder nach den Schulferien nur in absolut begründeten und nachweisbaren Sonderfällen zulässig. Zu solchen familiären Ausnahmen gehören beispielsweise runde Geburtstage enger Verwandter, Hochzeiten im direkten Familienkreis, die Einschulung eines Geschwisterkindes, unaufschiebbare Arzttermine, unumgängliche Umzüge oder schmerzhafte Trauerfälle. Ebenso können wichtige religiöse Feiertage eine Beurlaubung rechtfertigen. Der entscheidende Faktor dabei ist jedoch immer das rechtzeitige, schriftliche Beantragen durch die Erziehungsberechtigten.

Rechtzeitig handeln: So läuft der Antrag auf Beurlaubung ab

Wer eine legitime Befreiung für sein Kind erwirken möchte, muss proaktiv und frühzeitig auf die Schule zugehen. Bei sehr kurzen Zeiträumen von ein bis drei Tagen liegt die Entscheidungskompetenz in den meisten Bundesländern noch bei den jeweiligen Klassenlehrern. Geht es jedoch um längere Fehlzeiten oder – was besonders kritisch beäugt wird – um Tage direkt vor oder nach den offiziellen Schulferien, muss zwingend die Schulleitung grünes Licht geben.

Wird ein solcher Antrag von der Schulleitung abgelehnt und das Kind fehlt dennoch schwänzend im Unterricht, um früher in den Urlaub zu fliegen oder später aus dem Urlaub zurückzukehren, werten Behörden dies als “Nichtwahrnehmung des Unterrichts”. Die Konsequenzen tragen in diesem Fall in voller Härte die Eltern.

Drastische Unterschiede: Bußgelder in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern

Wie strikt illegale Ferienverlängerungen geahndet werden, variiert erheblich zwischen den einzelnen Bundesländern. In der Regel greift ein abgestuftes System. Zunächst reagiert die Schule meist mit einer formellen Verwarnung oder einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis des Schülers. Bleibt es jedoch kein Einzelfall oder wird die Schulpflicht bewusst und vorsätzlich umgangen, um den Urlaub zu verlängern, schalten sich die Behörden ein und verhängen spürbare Bußgelder.

In unserem Heimatbundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) wird pro unentschuldigtem Fehltag eine Strafe zwischen 10 und 80 Euro fällig. Das klingt zunächst moderat, summiert sich bei mehreren Kindern und Tagen jedoch rasant. Andere Bundesländer greifen noch härter durch: Bremen hat seine Bußgeldsätze wegen eines massiven Anstiegs der Fallzahlen um fast ein Drittel angehoben. Eltern zahlen dort bereits bei der ersten unerlaubten Verlängerung der Schulferien von bis zu einer Woche ein Bußgeld von pauschal 150 Euro ab dem ersten Fehltag – im Wiederholungsfall klettert die Summe auf bis zu 350 Euro.

Besonders teuer wird es in Sachsen, wo der Gesetzgeber eine Geldbuße von bis zu 1.250 Euro zulässt. Demgegenüber steht Hamburg als positives Beispiel: Dort haben sich die Fälle unentschuldigten Fehlens in den letzten drei Jahren dank konsequenter Aufklärung von 239 auf 118 nahezu halbiert. Dennoch wurden dort im Schnitt rund 240 Euro Bußgeld pro Verstoß fällig. Die ARAG Experten betonen zudem, dass bei wiederholten Verstößen regelmäßig von Vorsatz ausgegangen wird, was die Bußgelder drastisch in die Höhe treibt.

Stichproben am Flughafen: Werden Familien im Urlaub wirklich kontrolliert?

Viele Eltern wiegen sich in falscher Sicherheit und glauben, dass das Fehlen für zwei oder drei Tage vor den Sommerferien im allgemeinen Trubel der Abreise ohnehin niemandem auffällt. Doch das ist ein gefährlicher Trugschluss. Die ARAG Experten warnen eindringlich vor den stichprobenartigen Kontrollen der Polizei und der Ordnungsbehörden an den Flughäfen – auch in NRW.

Fallen den Beamten in den Abflughallen schulpflichtige Kinder während der regulären Unterrichtszeit auf, wird gezielt nach der schriftlichen Beurlaubung der Schule gefragt. Kann diese nicht vorgelegt werden, nehmen die Behörden die Personalien auf und leiten umgehend ein offizielles Bußgeldverfahren ein. Der vermeintlich gesparte Betrag beim Urlaub geht dann direkt für das Bußgeld verloren – und der Urlaub startet mit massivem Ärger.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Schulferien und Urlaub

Sind günstigere Reisepreise ein Grund für eine Schulbefreiung vor den Ferien?

Nein. Niedrigere Flugpreise, günstigere Hotelangebote oder die Vermeidung von Staus am Ferienanfang rechtfertigen laut Gesetz niemals ein Fernbleiben vom Unterricht. Die Schulpflicht gilt uneingeschränkt bis zum letzten Schultag.

Welche Gründe werden für eine Beurlaubung außerhalb der Schulferien akzeptiert?

Eine Freistellung ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. Dazu gehören familiäre Ereignisse wie wichtige runde Geburtstage, Hochzeiten im engsten Kreis, die Einschulung eines Geschwisterkindes, unaufschiebbare medizinische Behandlungen, Umzüge oder Trauerfälle. Auch religiöse Feiertage können einen Grund darstellen.

Wer entscheidet über den Antrag auf Unterrichtsbefreiung?

Bei kurzen Zeiträumen von ein bis drei Tagen entscheidet meist die Klassenleitung. Wenn es sich jedoch um Tage unmittelbar vor oder nach den offiziellen Schulferien handelt oder längere Zeiträume betroffen sind, liegt die Entscheidung grundsätzlich bei der Schulleitung.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einer illegalen Ferienverlängerung in NRW?

In Nordrhein-Westfalen wird das unentschuldigte Fehlen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Bußgelder liegen hier in der Regel zwischen 10 und 80 Euro pro Fehltag und Kind, wobei im Wiederholungsfall oder bei nachgewiesenem Vorsatz deutlich höhere Strafen drohen können.

Finden an Flughäfen tatsächlich Kontrollen auf Schulschwänzer statt?

Ja, die Polizei und Ordnungsbehörden führen insbesondere vor den großen Sommerferien stichprobenartige Kontrollen an den Terminals durch. Treffen die Beamten auf schulpflichtige Kinder im schulpflichtigen Alter, verlangen sie den Nachweis einer offiziellen Schulbefreiung. Liegt diese nicht vor, droht ein Bußgeldverfahren.