Stadt Köln zieht Corona-Zwischenbilanz: So viele Verstöße gab es bisher

Stadt Köln zieht Corona-Zwischenbilanz: So viele Verstöße gab es bisher copyright: Envato / Rido81
Stadt Köln zieht Corona-Zwischenbilanz: So viele Verstöße gab es bisher
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Seit dem 23. März 2020 gilt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Beispiellos hat die Verordnung das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln als Ordnungsbehörde gefordert. Die Mitarbeiter, besonders die Kräfte des Ordnungsdienstes, haben auch unter Risiken für die eigene Gesundheit die Einhaltung der Infektionsschutz-, Hygiene- und Abstandsregeln im Stadtgebiet kontrolliert und durchgesetzt. Damit hat der Ordnungsdienst der Stadt Köln einen wichtigen Beitrag dafür geleistet, dass die aktuellen Infektionszahlen in Köln im niedrigen Bereich lagen und liegen. Das Amt für öffentliche Ordnung in Köln zieht nun eine Zwischenbilanz für den Zeitraum vom 23. März bis 22. Juni 2020.

Ordnungsdienst der Stadt Köln

Die Regelungen der Corona-Schutzverordnung wurden permanent und in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Diese dynamische Lage erforderte große Flexibilität und trotzdem ein rechtssicheres Umsetzen aller Corona-Maßnahmen. Während sich die Kölner Bevölkerung zu Beginn gegenüber den einzuhaltenden Regelungen verständnisvoll und regelkonform zeigte, stiegen mit den ersten Lockerungen die Widerstände. Dieser Trend hat sich weiter verstärkt und erschwert die Arbeit der Einsatzkräfte massiv.

Seit Einführung der Corona-Schutzverordnung hat der Ordnungsdienst ein auf die Lage angepasstes, rollierendes Schichtmodell. Täglich sind aktuell bis zu 100 Mitarbeitende des Ordnungsdienstes in Köln im Einsatz. Gleichbleibende Schichtgruppen, eine besondere Schutzausrüstung und regelmäßige Unterweisungen durch den Arbeitsmedizinischen Dienst der Stadt Köln beugten und beugen dabei einer Ansteckung der Mitarbeitenden vor.

Kontakt- und Versammlungsverbot in Köln

Immer wieder kommt es zu größeren Menschenansammlungen am Kölner Rheinboulevard. copyright: Alex Weis / CityNEWS
Immer wieder kommt es zu größeren Menschenansammlungen am Kölner Rheinboulevard.
copyright: Alex Weis / CityNEWS

Bedeutendster Einsatzschwerpunkt und Meldeschwerpunkt der Corona-Anrufe beim Servicetelefon des Ordnungsdienstes waren Verstöße gegen das Kontakt- und Ansammlungsverbot. Zusätzlich mussten Spiel- und Bolzplätze zeitweise gesperrt und täglich bestreift werden. Ebenfalls musste der Ordnungsdienst zunächst die Schließung der Gastronomie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, später mit den Lockerungen deren Einhaltung von Hygiene-Regeln kontrollieren.

Trotz der Vielzahl an Einschränkungen zog es die Kölner bei guter Wetterlage vermehrt ins Freie, was zu erhöhten Menschenansammlungen in den Kölner Grünanlagen, wie dem Rheinpark, Volksgarten oder am Aachener Weiher führte. Das zeitweise geltende Grill- und Picknickverbot führte immer wieder zu Unverständnis bei der Bevölkerung. Das Verbot jeglicher sexueller Dienstleistungen zog bisher ebenso eine Vielzahl an Einsätzen nach sich.

Als “Hotspots” für Verstöße gegen das Kontakt- und Ansammlungsverbot entwickelten sich aufgrund der guten Wetterlage und fehlender Freizeitalternativen das rechtsrheinische Rheinufer sowie öffentliche Grünanlagen und Parks. Daneben verzeichnete der Ordnungsdienst am Brüsseler Platz in den Abendstunden ein erhöhtes Menschenaufkommen mit zum Teil angespannter und aggressiver Stimmung.

Zur Vermeidung von Neuinfektionen ergänzte die Stadt Köln die Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung mit Allgemeinverfügungen, die ein Betretungs- beziehungsweise Verweilverbot für den Bereich des Rheinboulevards und des Brüsseler Platzes zeitweise regelten und regeln.

Das Anruf-Aufkommen für den Ordnungsdienst hat sich beim Servicetelefon des Ordnungsamtes zu Spitzenzeiten der Corona-Pandemie vervierfacht.

Der Ordnungsdienst stellte vom 23. März bis 22. Juni 2020 folgende Corona-Verstöße fest:

Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot

3.226

Verstöße auf Spiel-, Bolzplätzen und Sportanlagen

602

Verstöße in der Gastronomie

284

Verstöße im Einzelhandel

151

Verstöße gegen das zeitweise geltende Grillverbot

138

Sonstige Verstöße (u.a. gegen das Prostitutionsverbot)

98

Verstöße gegen das zeitweise geltende Picknick-Verbot

53

Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

49

Verstöße gegen das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot

39

Verstöße in Dienstleistungsbetrieben

30

Verstöße gegen das zeitweise geltende Shisha-Verbot

12

Verstöße gesamt:

4.682

Seit den Lockerungen stoßen die Mitarbeiter des Kölner Ordnungsdienstes vermehrt auf Unverständnis und Uneinsichtigkeit. Das Aggressionspotenzial steigt spürbar. Zunächst sind es Drohungen und Beleidigungen, Sachbeschädigungen an Fahrzeugen, bis hin zu tätlichen Übergriffen oder versuchten tätlichen Übergriffen. Ordnungskräfte wurden beispielsweise gezielt angehustet oder mit Flaschen beworfen.

Hier eine Übersicht über die Strafanzeigen, die bisher gestellt wurden:

 

Mit Corona-Bezug

bisher in 2020

Strafanzeigen, davon:

33

43

Widerstand
(§ 113 StGB)

23

26

Beleidigung
(§ 185 StGB)

17

21

Bedrohug
(§ 241 StGB)

5

9

Körperverletzung
(§ 223 StGB)

8

8

Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sind einer außerordentlichen physischen und psychischen Belastung ausgesetzt. In Spitzenzeiten wurden in den vergangenen drei Monaten bis zu 200 Aufträge pro Tag abgearbeitet. Der Ordnungsdienst hat derzeit einen geringen Krankenstand von etwa sechs Prozent. Die Mitarbeiter leisteten in den vergangenen drei Monaten rund 15.600 Überstunden.

Bußgeldstelle des Ordnungsamtes der Stadt Köln

Bisher hat die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes der Stadt Köln 859 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW erlassen. Diese können sowohl auf Verstößen basieren, die der Ordnungsdienst der Stadt Köln, als auch die Kölner Polizei festgestellt haben. Eine getrennte statistische Erfassung erfolgt nicht.

Die Bußgeldstelle bearbeitet priorisiert die Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot im öffentlichen Raum. Ein Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot im öffentlichen Räum setzt sich aus dem Bußgeld von 200 Euro und der Verwaltungsgebühr von 28,50 zusammen: also 228,50 Euro gesamt. Bisher sind unter den unter den erlassenen Bescheiden vier Verfahren mit Gewerbebezug. Die bisher erlassenen Bescheide entsprechen einem Anordnungssoll von 201.681,50 Euro.

Alle weiteren vom Ordnungsdienst dokumentierten und übermittelten Verstöße befinden sich in Bearbeitung bei der Bußgeldstelle beziehungsweise in Bearbeitung bei den Fachabteilungen des Ordnungsamtes. Diese werden im Rahmen der personellen Kapazitäten abgearbeitet. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre.

Verwaltungsabteilung

Die Mitarbeiter der Verwaltungsabteilung haben dafür gesorgt, dass alle Kollegen des Ordnungsamtes in Zeiten der Corona-Pandemie vernünftig ausgerüstet sind. Sie beschafften Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Ausrüstung für Dienstwagen, Schutzausrüstung (Schutzanzüge, Schuh-Überzieher, Arbeitsschutzbrillen, Einmalhandschuhe) und diverse weitere Gegenstände. Ferner hat die Abteilung unter großem Einsatz Laptops beschafft, damit Mitarbeiter ins Home Office gehen konnten und so der Geschäftsbetrieb des gesamten Amtes reibungslos aufrechterhalten blieb.

Gewerbeabteilung

Besonders im Gastronomiebereich gibt es für die Ordnungsbehörden in Köln viel zu tun. copyright: Envato / ThamKC
Besonders im Gastronomiebereich gibt es für die Ordnungsbehörden in Köln viel zu tun.
copyright: Envato / ThamKC

Die Mitarbeitender der Gewerbeabteilung erreichte ein nicht gekanntes Maß an Nachfragen seitens des Handels und der Gastronomie. Die Betroffenen wollten stets wissen, was sie nach der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung dürfen und was nicht.

Besonders gefordert sind die Mitarbeitenden des Sachgebiets Gaststättenrecht. Die Stadt Köln hat zur wirtschaftlichen Unterstützung der Gastronomie beschlossen, in der Hauptsaison von März bis Oktober 2020 keine Sondernutzungsgebühren für bestehende Außengastronomie-Flächen zu erheben. Bisher wurde bei 239 Betrieben der Verzicht bearbeitet. Die Summe des Verzichts beträgt bisher 123.112,08 Euro. Auch können Betriebe in einem vereinfachten Verfahren ihre bestehenden Außengastronomie-Flächen erweitern. Dies haben bisher rund 190 Betriebe genutzt – Tendenz steigend.

Das Sachgebiet Gaststättenrecht wird mit einer Vielzahl an Anträgen, Beschwerden und Hinweisen auf etwaige Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung kontaktiert – neben dem Tagesgeschäft, etwa Gaststätten-Konzessionierungen und Anfragen. Kolleginnen und Kollegen aus der Gewerbeabteilung unterstützen tatkräftig bei der Bearbeitung.

Abteilung für Straßenverkehrs-, allgemeine Ordnungs- und Grundsatzangelegenheiten

Die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln haben sich aus Sicht der Abteilung insbesondere bei Bauvorhaben und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Kampfmittelüberprüfungen negativ ausgewirkt. Abschließende Kampfmittelüberprüfungen beziehungsweise Aufgrabungen, bei denen ein Kampfmittel zu erwarten ist, konnten nicht ohne weiteres durchgeführt werden. Hintergrund war hier, dass die Bevölkerung nicht auch noch durch mögliche Evakuierungen zusätzlich belastet werden sollte.

Ferner hatte der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf die Auflage erteilt, dass Überprüfungen auf mögliche Bombenblindgänger nur dann durchgeführt werden, sofern die Kommunen sicherstellen, dass auch eine unmittelbar anschließende Aufgrabung und Entschärfung sowie erforderliche Evakuierung der Umgebung garantiert wird. Dies war jedoch aufgrund der Bevölkerungsdichte und Infrastruktur in den meisten Fällen nicht möglich. Dadurch ist es zu einer Vielzahl von Bauverzögerungen oder Baustillständen gekommen.

Verkehrsdienst der Stadt Köln

In den vergangenen drei Monaten hat die Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr 139.025 Verstöße im Kölner Stadtgebiet festgestellt. copyright: pixabay.com
In den vergangenen drei Monaten hat die Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr 139.025 Verstöße im Kölner Stadtgebiet festgestellt.
copyright: pixabay.com

Im Sinne des Infektionsschutzes und zur besseren Einhaltung der Corona-Schutzverordnung hatte der Krisenstab ab 25. April 2020 auf der Ehrenstraße Halteverbotszonen angeordnet. Der Krisenstab beschränkte diese ab dem 13. Mai 2020 auf samstags von 10 bis 20 Uhr. Die Verkehrsüberwachung hat die Einhaltung der Halteverbote kontrolliert und entsprechende Verstöße geahndet. Im Zeitraum zwischen 25. April und 22. Juni 2020 wurden dort an Samstagen 67 Verstöße festgestellt.

In den vergangenen drei Monaten hat die Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr 139.025 Verstöße im Stadtgebiet festgestellt (Gesamtjahr 2019: 755.132 Verstöße). Die Geschwindigkeitsüberwachung stellte im selben Zeitraum 119.471 Verstöße im Stadtgebiet fest (Gesamtjahr 2019: 547.719 Verstöße). Hierbei ist zu beachten, dass in 2019 die Messanlage an der A3 wegen einer Baustelle nicht oder nur teilweise in Betrieb war. Während der Corona-Pandemie trat die Novellierung der StVO am 28. April 2020 in Kraft, welche empfindliche Strafen bei bestimmten Verstößen nach sich zieht.

Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen

Die Mitarbeitender erteilten 69 Drehgenehmigungen. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurden zwischenzeitlich lediglich Halteverbotszonen für Dreharbeiten auf Privatgelände genehmigt. Dreharbeiten im öffentlichen Raum wurden vom 16. März bis zum 7. Mai 2020 nicht genehmigt. Seit dem 7. Mai 2020 werden Dreharbeiten wieder unter Auflagen im öffentlichen Raum genehmigt. Die Mitarbeitender sind bereits jetzt wieder beim ursprünglichen Arbeitsvolumen angelangt und die Anträge der Produktionsfirmen häufen sich. Der Umfang der Dreharbeiten ist aufgrund der Auflagen sowohl zeitlich, als auch größer geworden.

Ferner wurden seit dem Beginn der Lockerungen 16 Veranstaltungen genehmigt. Dies waren insbesondere Infostände, der Fronleichnams-Gottesdienst samt anschließender Prozession sowie Märkte. Zuvor wurden seit dem 16. März 2020 keine Erlaubnisse erteilt. Bereits erteilte Genehmigungen für Veranstaltungen mussten nicht widerrufen werden. Sofern eine gültige Erlaubnis für kommende Veranstaltungen vorliegt, bedarf es nun, da Veranstaltungen wieder eingeschränkt möglich sind, keiner neuen Erlaubnis, sofern die Veranstaltung nach den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung erlaubt ist.

Stabsstelle für Ordnungsrechtliche Prävention und Sicherheit

Seit dem 22. Mai 2020 gilt ein Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz. Dazu hat die Stabsstelle den Einsatz der dort bereits vor Corona tätigen Vermittler verstärkt. Seitdem waren diese bis 15. Juni 2020 bisher 1.588 Stunden im Einsatz, um Feiernde anzusprechen, vom Verweilen abzuhalten und zum Fortgehen zu bewegen.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Für Fragen rund um den Coronavirus in Köln, hat die Stadt eine Telefon-Hotline eingerichtet. copyright: Envato / dolgachov
Für Fragen rund um den Coronavirus in Köln, hat die Stadt eine Telefon-Hotline eingerichtet.
copyright: Envato / dolgachov

Wer aus einem betroffenen Risikogebiet zurückkehrt oder Kontakt zu einem Coronavirus-Fall hatte und unter Fieber, Husten oder Atemnot leidet, sollte engen Kontakt zu anderen Menschen vermeiden. Nach telefonischer Ankündigung beim Hausarzt, im Krankenhaus oder beim hausärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 sollte eine medizinische Abklärung der Symptome und eine mögliche Infizierung mit dem neuartigen Coronavirus erfolgen. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme ist der Verdachtsfall einer möglichen Coronavirus-Infizierung sofort zu äußern.

Eine Übersicht zu allen Regeln, Verboten und Maßnahmen, die in Köln gelten, finden Sie hier bei CityNEWS.

Weitere Infos und Antworten auf 20 aktuelle Fragen rund um den Coronavirus, haben wir bei CityNEWS hier für Sie zusammengestellt.

Die Stadt Köln hat ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um das Coronavirus eingerichtet: 0221 – 221 – 335 00. Die Telefon-Hotline der Stadt Köln ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar. Ebenso ist der Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 rund um die Uhr zu erreichen.