Coronaschutz-Verordnung in Köln: Übersicht zu Anzeigen, Bußgeldern und Co.!

Coronaschutz-Verordnung in Köln: Übersicht zu Anzeigen, Bußgeldern und Co.!
Coronaschutz-Verordnung in Köln: Übersicht zu Anzeigen, Bußgeldern und Co.!
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Seit März 2020 in Köln die Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW. Die Verordnung des Landes NRW hat das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln als Ordnungsbehörde stark gefordert. Die Mitarbeiter, vor allem die Kräfte des Ordnungsdienstes, haben auch unter Risiken für die eigene Gesundheit die Einhaltung der Infektionsschutz-, Hygiene- und Abstandsregeln im Kölner Stadtgebiet kontrolliert und durchgesetzt. Das Kölner Ordnungsamt zieht nun eine Zwischenbilanz für den Zeitraum 23. März bis 22. September 2020.

Ordnungsdienst der Stadt Köln

Die Regelungen der Coronaschutz-Verordnung NRW wurden permanent und in unregelmäßigen Abständen immer wieder aktualisiert. Diese dynamische Lage erforderte große Flexibilität und trotzdem ein rechtssicheres Umsetzen aller Corona-Maßnahmen. Während sich die Bevölkerung zu Beginn gegenüber den einzuhaltenden Regelungen verständnisvoll und regelkonform zeigte, stieg mit den ersten Lockerungen die Zahl der Verstöße. Diese “Corona-Müdigkeit” hat sich weiter verstärkt und erschwert die Arbeit der Einsatzkräfte.

Gleichbleibende Schichtgruppen, eine besondere Schutzausrüstung und regelmäßige Unterweisungen durch den Arbeitsmedizinischen Dienst der Stadt Köln beugen dabei einer Ansteckung der Mitarbeiter vor, so die Stadt Köln. Neben den Corona-Maßnahmen nehmen die Ordnungsdienstkräfte zusätzlich ihre bezirklichen Aufgaben wahr. Trotzdem bleibt der Infektionsschutz der Kölner Bevölkerung ein wichtiges Aufgabengebiet und Einsatzschwerpunkt. Nachdem der Fokus der Anrufe beim Servicetelefon des Ordnungsdienstes in den vergangenen sechs Monaten vor allem bei den Meldungen wegen Verstößen gegen das Kontakt- und Ansammlungsverbot lag, beschäftigt den Kölner Ordnungsdienst nunmehr die Einhaltung von verschiedenen Hygieneregeln zum Infektionsschutz.

847 Verstöße gegen die Schutzmasken-Pflicht

So unterstützt der Ordnungsdienst seit 12. August 2020 auch die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) bei ihrer Aufgabe, die Einhaltung der Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Haltestellenanlagen durchzusetzen, teilweise bei gemeinsamen Schwerpunktaktionen. Bislang wurden bereits 847 Verstöße dokumentiert, der Bußgeldkatalog zur Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW sieht hierfür ein Bußgeld von 150 Euro vor. Neben dem ÖPNV wird seit dem 1. September 2020 auch in geschlossenen Räumlichkeiten verschiedener Einrichtungen, Einkaufszentren, Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben die Einhaltung der Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske kontrolliert. Verstöße gegen das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung werden vom Ordnungsdienst konsequent geahndet.

Trotz vielfältiger Einschränkungen zog es Menschen vermehrt ins Freie, was zu Ansammlungen in Grünanlagen wie im Rheinpark, Volksgarten oder Aachener Weiher führte. Aufgrund fehlender Freizeit- beziehungsweise Ausgehmöglichkeiten entwickelten sich zu “Hotspots” für Verstöße gegen das Kontakt- und Ansammlungsverbot wie das rechtsrheinische Rheinufer, der Stadtgarten, das Bermudadreieck mit der Schaafenstraße und das Viertel rund um die Zülpicher Straße.

Gefordert ist der Kölner Ordnungsdienst auch wegen illegaler Partys drinnen wie draußen, bei denen teilweise unter der Angabe “geschlossene Gesellschaft” versucht wird, die Hygieneregeln zu umgehen. Die Einsatzkräfte haben ihre Ermittlungen auf das Internet und soziale Medien ausgeweitet. Beispielhaft sei eine jüngst aufgelöste Ansammlung genannt: Im Bereich “Agrippinawerft” (Rheinauhafen) hatten sich Menschen zum lateinamerikanischen Tanzen zusammengefunden. Eng umschlungen tanzten mehr als 50 Personen ohne Abstände und Kontaktlisten zur Rückverfolgung am Rheinufer. Die Personalien des Verantwortlichen wurden aufgenommen, ihm droht ein Bußgeldverfahren.

Übersicht: Verstöße gegen die Coronaschutz-Verordnung

Aggressionen wegen Coronaschutz-Maßnahmen nehmen zu

Seit den ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen stoßen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes vermehrt auf Unverständnis und Uneinsichtigkeit. Die Einsatzkräfte sind vermehrt physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt, denn das Aggressionspotenzial steigt spürbar. Zunächst waren es Drohungen und Beleidigungen, nun sieht man sich Sachbeschädigungen an Fahrzeugen, bis hin zu tätlichen Übergriffen konfrontiert.

Einsatzkräfte wurden z.B. gezielt angehustet oder mit Flaschen beworfen. In einem besonders schweren Fall wurde ein Mitarbeiter von einer Person in den Arm gebissen und musste im Krankenhaus behandelt werden. Außerdem wurden an einem Abend vier Reifen von zwei Dienstfahrzeugen zerstochen, sodass diese abgeschleppt werden mussten.

Übersicht: Gestellte Strafanzeigen

Verkehrsdienst der Stadt Köln

Im Sinne des Infektionsschutzes und zur besseren Einhaltung der Coronaschutz-Verordnung NRW hatte der Krisenstab der Stadt Köln ab 25. April 2020 auf der Ehrenstraße Halteverbotszonen angeordnet. Der Krisenstab beschränkte diese ab 13. Mai 2020 auf samstags von 10 bis 20 Uhr. Die Verkehrsüberwachung (VKÜ) hat die Einhaltung der Halteverbote kontrolliert und entsprechende Verstöße geahndet. Im Zeitraum zwischen dem 25. April und 22. September 2020 wurden dort an Samstagen 243 Verstöße festgestellt. Ferner haben die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung seit dem 7. August 2020 das absolute Halteverbot am Zülpicher Platz freitag- und samstagabends durchgesetzt. Dort wurden bisher 42 Verwarnungen ausgesprochen und 21 Fahrzeuge abgeschleppt.

Gefordert war die VKÜ auch während der Hitzeperiode entlang der Freizeit-Treffpunkte wie Badeseen, Parkanlagen und am Rheinufer. Im Zeitraum 1. August bis 22. September 2020 wurden an diesen stadtweiten “Hotspots” an den Wochenenden insgesamt 3.230 Verwarngelder ausgesprochen und 16 Fahrzeuge abgeschleppt. Besonders intensiv war das Wochenende 8. und 9. August 2020, an dem allein 1.430 Verwarnungen ausgesprochen wurden.

In den vergangenen sechs Monaten hat die Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr 327.211 Verstöße im Stadtgebiet festgestellt (Gesamtjahr 2019: 755.132 Verstöße). Die Geschwindigkeitsüberwachung des Technischen Außendienstes stellte im selben Zeitraum 264.540 Verstöße im Kölner Stadtgebiet fest (Gesamtjahr 2019: 547.719 Verstöße). Hierbei ist zu beachten, dass im Jahr 2019 die Messanlage an der A3 wegen einer Baustelle nicht oder nur teilweise in Betrieb war.

Bußgeldstelle des Ordnungsamtes der Stadt Köln

Bisher hat die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes der Stadt Köln auf Basis der oben aufgelisteten Verstöße gegen die Coronaschutz-Verordnung 1.822 Bußgeldbescheide erlassen. Diese können sowohl auf Verstößen basieren, die der Ordnungsdienst der Stadt Köln als auch die Kölner Polizei festgestellt haben. Eine getrennte statistische Erfassung erfolgt nicht.

Die Bußgeldstelle bearbeitete zunächst priorisiert die Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot im öffentlichen Raum, um so eine möglichst schnelle und verbreitete Warnwirkung zu erreichen. Ein solcher Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot im öffentlichen Räum setzt sich aus dem Bußgeld von 200 Euro und der Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro zusammen: also insgesamt 228,50 Euro.

Mittlerweile sind darüber hinaus auch eine Vielzahl anderer Verstöße geahndet worden. So muss an dieser Stelle insbesondere die Ahndung von “Maskenverstößen” sowie Zuwiderhandlungen gegen das “Grillverbot” und gegen das “Verzehrverbot vor Verkaufsstellen” herausgestellt werden. Zudem sind bisher sechs Bescheide mit gewerblichem Hintergrund ergangen. Die bisher erlassenen Bescheide entsprechen einem Anordnungssoll von insgesamt 428.117 Euro.

Übersicht: Verhängte Bußgelder im Rahmen der Coronaschutz-Verordnung

Alle weiteren vom Ordnungsdienst dokumentierten und übermittelten Verstöße befinden sich in Bearbeitung bei der Bußgeldstelle bzw. in Bearbeitung bei den Fachabteilungen des Kölner Ordnungsamtes. Diese werden im Rahmen der personellen Kapazitäten abgearbeitet. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre.

Gewerbeabteilung

Die Mitarbeiter der Gewerbeabteilung erreichte ein nicht gekanntes Maß an Nachfragen seitens des Handels und der Gastronomie. Die Betroffenen wollten zum großen Teil wissen, was sie nach der aktuell geltenden Coronaschutz-Verordnung NRW dürfen und was nicht.

Besonders gefordert sind die Mitarbeiter des Sachgebiets Gaststättenrecht. Die Stadt Köln hatte zur wirtschaftlichen Unterstützung der Gastronomie beschlossen, in der Hauptsaison von März bis Oktober 2020 keine Sondernutzungsgebühren für bestehende Außengastronomie-Flächen zu erheben. Bisher wurde bei 458 Betrieben der Verzicht bearbeitet. Die Summe des Verzichts beträgt bisher 460.488,13 Euro. Auch können gastronomische Betriebe in einem vereinfachten Verfahren ihre bestehenden Außenflächen erweitern. Dies haben bisher rund 270 Betriebe genutzt und die Tendenz ist steigend.

Das Sachgebiet Gaststättenrecht wird mit einer Vielzahl an Anträgen, Beschwerden und Hinweisen auf etwaige Verstöße gegen die Coronaschutz-Verordnung NRW kontaktiert – neben dem Tagesgeschäft etwa Gaststätten-Konzessionierungen und Anfragen.

Ausweitung der wirtschaftlichen Hilfe für Gastronomie

Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, die wirtschaftliche Unterstützung für die Gastronomie auszuweiten. Von März 2020 bis Dezember 2021 werden keine Sondernutzungsgebühren für bestehende Außengastronomie-Flächen erhoben. Ferner wurde auf Initiative der Kölner Oberbürgermeisterin ein neues Sachgebiet namens “Zentrale Anlaufstelle für die Gastronomie” eingerichtet. Die neue Gastro-Kümmerin, welche die Betriebe bei Konflikten und Problemlösungen unterstützen soll, hat am 1. September 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Dabei wird sie von zwei Mitarbeiter unterstützt. Ein erstes Gespräch mit Branchenvertretern fand bereits in vertraulichem Rahmen statt.

Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen

Die Mitarbeiter erteilten 408 Drehgenehmigungen. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurden zwischenzeitlich lediglich Halteverbotszonen für Dreharbeiten auf Privatgelände genehmigt. Dreharbeiten im öffentlichen Raum wurden vom 16. März bis zum 7. Mai 2020 nicht genehmigt. Seit dem 7. Mai 2020 werden Dreharbeiten wieder unter Auflagen im öffentlichen Raum genehmigt. Die Mitarbeiter sind bereits jetzt wieder beim ursprünglichen Arbeitsvolumen angelangt und die Anträge der Produktionsfirmen häufen sich. Der Umfang der Dreharbeiten ist aufgrund der Auflagen sowohl zeitlich, als auch räumlich größer geworden. Im Rahmen einiger ordnungsbehördlicher Kontrollen konnte festgestellt werden, dass die Filmteams die Auflagen zum Infektionsschutz umsetzen.

Ferner wurden seit dem Beginn der Lockerungen 71 Infostände (ohne Wahlwerbung) und 77 weitere Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Zuvor wurden seit dem 16. März 2020 keine Erlaubnisse erteilt. Bereits erteilte Genehmigungen für Veranstaltungen mussten nicht widerrufen werden.

Veranstaltungen und die Coronaschutz-Verordnung

Sofern eine gültige Erlaubnis für kommende Veranstaltungen vorliegt, bedarf es aktuell, da Veranstaltungen wieder eingeschränkt möglich sind, keiner neuen Erlaubnis, sofern die Veranstaltung nach den Vorgaben der Coronaschutz-Verordnung NRW erlaubt ist und gegebenenfalls ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes oder von dort genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.

Im Rahmen der NRW-Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2020 hat die Abteilung an 18 Parteien bzw. Einzelbewerbern Erlaubnisse für Infostände und an 24 Parteien bzw. Einzelbewerbern Erlaubnisse für Wahlplakate beziehungsweise sogenannte “Wesselmänner” (Großplakate) erteilt. Ferner hat sie die temporäre Coronavirus-Teststation auf dem Busbahnhof am Breslauer Platz genehmigt.

Abteilung Straßenverkehrs-, allg. Ordnungs- und Grundsatzangelegenheiten

Die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln haben sich aus Sicht der Abteilung insbesondere bei Bauvorhaben und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Kampfmittelüberprüfungen negativ ausgewirkt. Abschließende Kampfmittelüberprüfungen bzw. Aufgrabungen, bei denen ein Kampfmittel zu erwarten ist, konnten bis vor einigen Wochen nicht ohne weiteres durchgeführt werden.

Hintergrund war hier, dass die Bevölkerung nicht durch mögliche Evakuierungen zusätzlich belastet werden sollte. Inzwischen werden Überprüfungen wieder durchgeführt, sofern im potenziellen Evakuierungsradius kein Krankenhaus liegt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass unter den aktuellen Bedingungen im Fall einer tatsächlichen Evakuierung nur ein sehr geringer Teil der Bürger die Anlaufstellen nutzt, so dass hier nicht mit einem erhöhten Infektionsrisiko zu rechnen ist. Hierdurch können die großen Rückstände bei den Anträgen auf Überprüfung nun langsam wieder verringert werden.

Jedoch besteht weiterhin die Auflage des Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf, dass Überprüfungen auf mögliche Bombenblindgänger nur dann durchgeführt werden, sofern die Kommunen sicherstellen, dass auch eine unmittelbar anschließende Aufgrabung und Entschärfung sowie erforderliche Evakuierung der Umgebung garantiert wird. Dies führt zu einem enormen Mehraufwand und somit einer erhöhten Arbeitsbelastung.