An Karneval mit dem Auto unterwegs? Darauf müssen jecke Autofahrer achten! Mit Online-Bußgeld- und Promille-Rechner

Karneval: Nur ohne Maske hinters Steuer / Verkleidung darf Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit im Auto nicht behindern  / Alkohol absolut tabu. Foto: TÜV Rheinland
Karneval: Nur ohne Maske hinters Steuer / Verkleidung darf Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit im Auto nicht behindern / Alkohol absolut tabu.
Foto: TÜV Rheinland

Als Clown, Panda oder Kuh an Karneval mit dem Auto unterwegs? Achtung, das kann ganz schön teuer werden! Wer erwischt wird, den zieht die Polizei aus dem Verkehr. “Auch kostümierte Autofahrer müssen darauf achten, dass die Verkleidung die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt. Ansonsten steigt das Unfallrisiko”, sagt Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.

Grundsätzlich sind Verkleidungen wie eine Mütze oder Perücke zwar nicht verboten, aber der närrische Fahrer darf sich beispielsweise nicht hinter einer Maske verstecken. Er muss klar erkennbar bleiben – etwa auf dem Foto einer Radarkontrolle. Setzt sich der jecke Karnevalist dennoch mit einer solchen Kostümierung hinters Steuer, muss er bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld rechnen.

Auf sichere Bedienung vom Auto achten

Auch die einwandfreie Bedienung des Fahrzeugs muss stets gewährleistet sein. Mit Maske über dem Kopf, dickem Schaumstoffbauch, voluminöser Clownsnase oder riesiger Spaßbrille ist dies nicht möglich. Gleiches gilt für unförmige Handschuhe oder grobes Schuhwerk, mit dem sich die Pedale im Auto nicht sicher betätigen lassen. Wer derart verkleidet einen Unfall baut, handelt vorsätzlich und muss mit Konsequenzen rechnen.

“Den Verursacher eines Unfalls erwarten gewiss Probleme mit der Versicherung”, betont TÜV Rheinland-Fachmann Mißbach. Hinzu kommen Bußgeld und mitunter sogar eine strafrechtliche Verfolgung.

Kölsch oder Schnaps? Führerschein eventuell schon bei 0,3 Promille weg

Kölsch oder Schnaps? Führerschein eventuell schon bei 0,3 Promille weg - copyright: CityNEWS / Alex Weis
Kölsch oder Schnaps? Führerschein eventuell schon bei 0,3 Promille weg
copyright: CityNEWS / Alex Weis

Neben einer unförmigen Maskerade ist auch im Karneval Alkohol am Steuer grundsätzlich tabu. Trotz 0,5-Promille-Grenze gerät schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille der Führerschein ins Visier der Ordnungshüter.

Fällt der Fahrer diesen durch unsichere Fahrweise wie Schlangenlinien auf oder verursacht er einen alkoholbedingten Unfall, werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot fällig. Außerdem drohen wegen grober Fahrlässigkeit Leistungsverluste bei der Kaskoversicherung.

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Quelle f. Rechner: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.