Alle Infos zur Corona-Ausgangsbeschränkung in Köln

Alle Infos zur Corona-Ausgangsbeschränkung in Köln (Symbolbild)
Alle Infos zur Corona-Ausgangsbeschränkung in Köln (Symbolbild)
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Aufgrund der bedrohlichen Lage auf den Intensivstationen der Krankenhäuser in Köln und der immer weiter steigenden Infektionszahlen hat der Krisenstab der Stadt Köln am Freitag, 16.04.2021, eine Ausgangsbeschränkung zu den bereits geltenden Notbremse-Maßnahmen beschlossen. Die Bürger dürfen ihre Wohnung oder sonstige Unterkunft in der Zeit zwischen 21 bis 5 Uhr des Folgetags nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Die Regelung tritt in der Nacht zum 17.04.2021 in Kraft. CityNEWS hat hier alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Ausgangsbeschränkung in Köln!

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet eine Ausgangsbeschränkung?

Eine Ausgangsbeschränkung bedeutet, dass der private Bereich nur unter bestimmten Voraussetzungen verlassen werden darf.

Wofür darf ich während der Ausgangsbeschränkung das Haus verlassen?

In der städtischen Allgemeinverfügung sind folgende Gründe vorgesehen:

  • Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, jeweils die An- und Abreise auf direktem Weg zu diesen Tätigkeiten eingeschlossen,
  • Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen,
  • Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  • Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  • unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden,
  • sonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe.

Tritt die Ausgangsbeschränkung automatisch in Kraft?

Die Ausgangsbeschränkung der Stadt Köln wird durch eine Allgemeinverfügung angeordnet. Wenn sie von der Bundesgesetzgebung vorgesehen sein wird, wird sie voraussichtlich an einen Inzidenzwert von 100 geknüpft sein.

Darf ich in der Zeit von 21 bis 5 Uhr zur Arbeit und nach Hause?

Ja, die Ausübung des Berufs zählt als triftiger Grund.

Muss mir mein Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen?

Nein, aber die berufliche Tätigkeit ist glaubhaft zu machen.

Darf ich nach 21 Uhr joggen oder mit dem Hund Gassi gehen?

Mit dem Hund rausgehen ist erlaubt, sollte aber nur in Ausnahmefällen in die Zeit von 21 bis 5 Uhr fallen. Sport treiben und Joggen ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Sonst entfiele jede Überprüfbarkeit des Vorliegens eines Ausnahmegrundes und der Effekt der Kontaktreduzierung würde nicht eintreten.

Was benötige ich als Nachweis, wenn ich während der Ausgangsbeschränkung unterwegs bin?

Das kommt auf den jeweiligen Grund an. Dieser muss auf jeden Fall glaubhaft gemacht werden können.

Was ist, wenn ich vorher bei Freunden oder Verwandten war, darf ich dann nach 21 Uhr noch nach Hause?

Nein, gerade solche Fälle soll die Ausgangsbeschränkung verhindern.

Darf ich meine Wohnung verlassen, um z. B. im selben Haus meine Eltern zu besuchen?

Ja, wenn das Haus nicht verlassen wird, liegt kein “Ausgang” vor.

Darf ich den an mein Haus oder meine Wohnung angrenzenden Garten betreten?

Ja, Flächen, die zum Haus beziehungsweise zur Wohnung gehören, dürfen betreten werden. Das schließt das sogenannte umfriedete Gelände ein.

Wären dann auch Menschen betroffen, die bspw. den Bus verpasst haben?

Nein, wer unverschuldet unterwegs ist, verstößt nicht gegen die Ausgangsbeschränkung.

Fahren Busse und Bahnen während der Ausgangsbeschränkung?

Ja, der Transport der Personen, die zulässig unterwegs sind, wird aufrechterhalten. Die Betrieb der KVB wird aber – vor allem an den Wochenenden – eingeschränkt.

Müssen Geschäfte (z. B. Supermärkte) um 21 Uhr schließen?

Nein, eine Schließung sieht die Allgemeinverfügung nicht vor.

Dürfen Restaurants und Lieferdienste nach 21 Uhr Essen ausliefern bzw. darf ich bestellte Speisen abholen?

Restaurants und Lieferdienste dürfen weiterhin Essen ausliefern, da sie damit ihren Beruf ausüben. Speisen selber abholen ist nicht erlaubt.

Was bedeutet die Ausgangsbeschränkung für obdachlose Menschen?

Obdachlose sind nicht hiervon betroffen, da sie keine Unterkunft haben.

Was ist, wenn ich während der Ausgangsbeschränkung mit dem Zug, Auto oder Flugzeug in Köln ankomme?

Wenn das nicht zu verhindern ist, zum Beispiel bei einem Flug, ist das kein Problem. Man darf nur die Reisezeiten nicht ohne triftigen Grund so legen, dass man mit Sicherheit nach 21 Uhr ankommt.

Wer kontrolliert, ob die Ausgangsbeschränkung in Köln eingehalten wird?

Die Polizei und unser Ordnungsdienst kontrollieren, ob die Ausgangsbeschränkung eingehalten wird.

Was droht bei einem Verstoß?

Es droht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Für Fragen rund um den Coronavirus in Köln, hat die Stadt eine Telefon-Hotline eingerichtet. copyright: Envato / dolgachov
Für Fragen rund um das Coronavirus in Köln, hat die Stadt eine Telefon-Hotline eingerichtet.
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Wer aus einem betroffenen Risikogebiet zurückkehrt oder Kontakt zu einem Coronavirus-Fall hatte und unter Fieber, Husten oder Atemnot leidet, sollte engen Kontakt zu anderen Menschen vermeiden. Nach telefonischer Ankündigung beim Hausarzt, im Krankenhaus oder beim hausärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 sollte eine medizinische Abklärung der Symptome und eine mögliche Infizierung mit dem neuartigen Coronavirus erfolgen. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme ist der Verdachtsfall einer möglichen Coronavirus-Infizierung sofort zu äußern.

ACHTUNG: Alle Infos und die Maßnahmen zum Lockdown in NRW haben wir hier in einer Übersicht bei CityNEWS für Sie zusammengestellt! Bitte beachten Sie, dass durch die dynamische Lage bestimmte Passagen nicht unbedingt dem aktuellen Stand entsprechen.

Die aktuell gültige Verordnung haben für Sie hier zum Download.

Die Stadt Köln hat ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um das Coronavirus eingerichtet: 0221 – 22 13 35 00. Die Telefon-Hotline der Stadt Köln ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr, sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr erreichbar. Ebenso ist der Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 rund um die Uhr zu erreichen.

Für alle Kölner Bürger mit Fragen zum Thema Corona-Schutzimpfungen steht eine weitere Telefon-Hotline zur Verfügung. Es können dort keine medizinischen Fragen geklärt werden. Die Telefon-Hotline ist von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr unter 0221 – 22 13 35 78 erreichbar.