Die Zeitumstellung: Segen oder Fluch? So funktioniert es!

Die Zeitumstellung: Segen oder Fluch? So funktioniert es!
Die Zeitumstellung: Segen oder Fluch? So funktioniert es!
copyright: Envato / korneevamaha

Während die bevorstehende Zeitumstellung an diesem Wochenende den meisten von uns eine zusätzliche Stunde Schlaf beschert, kann sie für Arbeitnehmer, die in Nachtschichten arbeiten, eine Überstunde bedeuten. Die Experten von ARAG erläutern kurz, in welche Richtung die Uhren gestellt werden müssen und welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen die Zeitumstellung auf die Winterzeit haben kann.

Welche Richtung ist die richtige? Die Uhr vor- oder zurückstellen?

Am 29. Oktober werden die Uhren umgestellt, und in Deutschland kehrt die Winterzeit zurück. Aber wie war das noch gleich? Soll die Uhr eine Stunde vor- oder eine Stunde zurückgestellt werden? Die ARAG-Experten bieten eine Eselsbrücke: Im Sommer werden die Stühle in Cafés und Restaurants VOR die Tür gestellt, im Winter wieder ZURÜCK. Das bedeutet, dass in der Nacht von Samstag auf Sonntag die Uhren von drei auf zwei Uhr um eine Stunde zurückgestellt werden.

Welche Auswirkungen hat die Zeitumstellung auf Arbeitnehmer?

Die meisten Arbeitnehmer werden die Zeitumstellung einfach verschlafen. Im besten Fall fühlen sie sich am nächsten Morgen am Arbeitsplatz etwas ausgeruhter als üblich. Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, müssen jedoch laut ARAG-Experten mit einer Überstunde rechnen. Gesetzlich ist die Zeitumstellung nicht explizit geregelt; hier gelten die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen. Im ungünstigsten Fall kann der Arbeitgeber daher eine Überstunde verlangen, da er ein berechtigtes Interesse daran hat, Lücken oder Überschneidungen zwischen den Schichten zu vermeiden (Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Az.: 7 AZR 276/83). Die Experten von ARAG weisen jedoch darauf hin, dass das Arbeitszeitgesetz nach wie vor Gültigkeit hat. Daher darf die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden durch die Zeitumstellung nicht überschritten werden, und zwischen zwei Schichten muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Zeitumstellung?

Die ARAG Experten betonen, dass die Winter- und Sommerzeit in Deutschland tatsächlich gesetzlich geregelt ist, und zwar durch das Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG) sowie die darauf basierende Sommerzeitverordnung. Diese gesetzlichen Regelungen sind maßgeblich für den offiziellen und geschäftlichen Verkehr. Die Zeitumstellung im Herbst ist eigentlich die Rückkehr zur Normalzeit, der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ), die der mittleren Sonnenzeit am Längengrad 15 Grad Ost entspricht. Die Differenz zur Weltzeit (UTC) beträgt eine Stunde. Die Winterzeit beginnt in Mitteleuropa jeweils am letzten Sonntag im Oktober.