Bankkunden in der gesamten EU müssen sich mittelfristig auf andere Kontonummern und Bankleitzahlen einstellen. Was bei Überweisungen ins Ausland schon heute Pflicht ist, soll dann auch bei Zahlungen im eigenen Land gelten. CityNEWS sagt Ihnen, was Sie über SEPA, BIC und IBAN wissen sollten!
Bei einem Umstieg auf die europäischen Zahlverfahren SEPA würden nur noch die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) gelten. Die IBAN hat in Deutschland 22 Stellen, der BIC bis zu elf.
Schon heute auf jedem Kontoauszug
Bankkunden können bereits seit 2003 die internationale Bankkontonummer und Bankleitzahl ihren Kontoauszügen entnehmen. Wer keine Transaktionen mit dem Ausland abwickelt, musste die vielen Ziffern und Zahlen bis heute nicht zwingend beachten. Denn in der aktuell laufenden Übergangsphase werden die SEPA-Verfahren parallel zu den bekannten nationalen Zahlungsverkehrsmodalitäten angeboten. Die EU-Kommission hat nun vorgeschlagen, die nationale Überweisung in 12 und die nationale Lastschrift in 24 Monaten abzuschalten. Wer sich besser an die neuen Verfahren gewöhnen will, sollte sie bereits jetzt nutzen.
Dr. Andreas Martin, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): “Die Genossenschaftsbanken bieten ihren Kunden bereits seit November 2009 alle SEPA-Zahlverfahren an. Wir halten aber die von der EU-Kommission vorgeschlagene Frist für zu kurz. Die Kunden sollten sich länger auf die neuen Verfahren einstellen können. Daher sind aus unserer Sicht noch drei bis vier Jahre Übergangszeit nötig.”
Einheitlich und einfach
Letztlich soll nach der Einführung des Euro-Bargelds im Jahr 2002 das Projekt SEPA nun das bargeldlose Zahlen mit Überweisung und Lastschrift europaweit vereinheitlichen und vereinfachen. Es soll künftig keine Unterscheidung mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen in der EU geben.
SEPA-Basis-Lastschrift einfach widerrufen
Ist man mit dem Einzug durch eine SEPA-Basis-Lastschrift einmal nicht einverstanden, kann man innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung ohne Angabe von Gründen widersprechen und damit die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Vorteil der SEPA-Lastschrift ist, dass es einen festen Fälligkeitstermin gibt, der für größere Planungssicherheit sorgt. Der Termin wird dem Zahlenden vom Empfänger im Vorfeld des Einzugs mitgeteilt. Als Bankkunde weiß man somit im Voraus, wann der einzuziehende Betrag vom Konto abgebucht wird.
Autor: djd/ BV Volksbanken