Fragen und Antworten zu Corona-Tests, Impfungen und Co.

Fragen und Antworten zu Corona-Tests, Impfungen und Co.
Fragen und Antworten zu Corona-Tests, Impfungen und Co.
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Rund um die Themen Corona-Tests, Impfungen, Termine, Reihenfolge, Kosten und vieles mehr gibt es zahlreiche Fragen. Bei CityNEWS geben wir die Antworten in einer Übersicht! Detaillierte und weiterführende Infos zum Thema “Impfen” gibt es auf der Website des Gesundheitsministeriums NRW: www.mags.nrw/impfschutz und unter: www.zusammengegencorona.de. Bei Fragen rund um das Thema Coronaschutz-Impfung steht eine Telefon-Hotline des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter: 0211 – 91 19 10 01 (Montag – Freitag, von 8 bis 20 Uhr sowie Samstag und Sonntag, von 10 bis 18 Uhr) zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

Corona-Tests

Welche Corona-Tests stehen zur Verfügung?

Das Virus kann anhand verschiedener Laboruntersuchungen im Nasenrachenabstrich nachgewiesen werden, zu den am häufigsten im Labor verwendeten Diagnostikverfahren gehören die PCR und Antigen-Schnelltests.

Wie funktioniert ein Antigen-Schnelltest?

Das Coronavirus kann anhand bestimmter Virusproteine (Eiweiße) über Antigen-Schnelltest-Systeme nachgewiesen werden. Diese Methode ist jedoch nicht so aussagekräftig wie der Nachweis mittels PCR. Manche Schnelltest-Systeme können auch außerhalb eines Labors z.B. in Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen durchgeführt werden, allerdings nur durch geschultes Personal.

Wie funktioniert eine PCR?

Der bisher zuverlässigste Nachweis erfolgt über molekularbiologische Untersuchungen anhand einer sogenannten RT-qPCR. Dabei wird das RNA-Genom des Virus nachgewiesen und der Infektionserreger auf diese Weise direkt identifiziert. Dieses Verfahren ist sehr zuverlässig und sensitiv, daher ist es essenzieller Bestandteil der Nationalen Teststrategie. Die reine Testzeit beträgt etwa 4 bis 5 Stunden. Die Zeit zwischen Probenentnahme und Ergebnismitteilung kann ein bis zwei Tage betragen, je nach Probenaufkommen kann die Ergebnismitteilung länger dauern.

Was sind die Unterschiede zwischen Antigen-Schnelltests und PCR??

Bisher liegen die Sensitivität und Spezifität der verfügbaren Antigen-Tests unter der eines Nachweises anhand einer PCR. Das bedeutet, das Ergebnis einer PCR-Untersuchung ist aussagekräftiger und sicherer. Im Zweifelsfall wird eine PCR durchgeführt, um die Ergebnisse zu bestätigen. Alle positiven Antigen-Testergebnisse müssen mit einer PCR bestätigt werden.

Warum werden Schnelltests statt PCR verwendet?

Unter bestimmten Umständen kann es hilfreich sein Schnelltest-Verfahren einzusetzen, um Laborkapazitäten nicht zu überlasten und um schnell eine Aussage über eine mögliche Infektion zu erhalten. Nach der Nationalen Teststrategie ist es vorgesehen, unter bestimmten Bedingungen Antigen-Schnelltest-Systeme zum Nachweis von SARS-CoV-2 anzuwenden. Diese Testsysteme eignen sich, um Menschen – z.B. Besucher vor dem Zutritt in Pflegeheimen oder Krankenhäusern – schnell auf mögliche Infektiösität testen zu können. Auf diese Weise werden Menschen, die besonders anfällig für Coronavirus-Infektionen sind, besser geschützt. Zudem können das Personal und auch die Bewohner von Pflegeheimen oder Krankenhäusern regelmäßig und schnell getestet werden.

Was sind Antikörper-Schnelltests?

Neben Antigen-Schnelltests, bei denen das Virus direkt nachgewiesen wird, sind Schnelltest-Systeme verfügbar, bei denen in Blutproben Antikörper nachgewiesen werden. Hier handelt es sich um ein indirektes Nachweisverfahren, welches eine geringe Aussagekraft hat. Die Aussagekraft dieser Ergebnisse ist unter anderem stark abhängig vom Testzeitpunkt, da Antikörper nach einer Infektion zum Teil erst Wochen später nachweisbar sind. Das Virus wird nicht direkt nachgewiesen, sondern eine Immunantwort auf eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt.

Corona-Impfung

Warum sollte ich mich gegen das Coronavirus impfen lassen?

Die Impfung dient dem Gesundheitsschutz und dem Schutz der Mitmenschen. Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat leider zu oft eine tödliche Wirkung, gerade in der Generation der Über-80-Jährigen.

Was ist der Zweck der Corona-Impfung?

Derzeit gibt es keine ausreichend wirksamen Medikamente zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung. Die im Zulassungsverfahren befindlichen Impfstoffe sind die erste echte Chance, die Infektionskrankheit auf medizinischem Wege beherrschbar zu machen. Die Impfung soll dafür sorgen, dass sich weniger Menschen erkranken und es so weniger schwere Krankheitsverläufe gibt. Nur so gelingt der Weg aus der Pandemie.

Wann starten die Impfungen in NRW?

Die ersten Impfungen finden seit 27. Dezember 2020 zunächst ausschließlich durch mobile Teams direkt in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen statt. Über deren Auswahl und Reihenfolge entscheiden die Verantwortlichen vor Ort.

Reicht eine einzige Impfung aus?

Nein, die Corona-Schutzimpfung muss im Abstand weniger Wochen zweimal durchgeführt werden. Sonst ist sie nicht vollständig wirksam.

Ist der Impfstoff sicher?

Die klinischen Studien zur Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe wurden in drei üblichen Studienphasen überprüft. Vor allem die klinischen Prüfungen der Phase 3 sind sehr breit angelegt worden. Zudem wurden in vorbereitenden nichtklinischen Studien die Impfstoffe mit erhöhter Wirkstoffmenge an Tieren untersucht, um mögliche Auswirkungen auf den Körper zu untersuchen, die Schäden anzeigen könnten. Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch. Diese Anforderungen erfüllen alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Das ist auch eine Frage der Verlässlichkeit und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der EU.

Auch nach der Zulassung des Impfstoffs, finden weiterhin Untersuchungen statt, um weitere Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs (z.B. Auftreten seltener unerwünschter Wirkungen) nach Anwendung in größeren Bevölkerungsgruppen zu erhalten. Weitere Infos zum Impfstoff finden Sie hier: www.zusammengegencorona.de

Kann der Impfstoff sicher gelagert und ausreichend gekühlt werden?

Die logistischen Fragen sind anspruchsvoll. Es wird aber alles daran gesetzt, diese zu lösen. Der Impfstoff ist nur eine kurze Zeit bei Raumtemperatur haltbar, die dafür erforderlichen Kühlsysteme werden zum Einsatz kommen.

Gibt es eine Impfplicht und muss ich mich impfen lassen?

Nein. Die Impfung ist freiwillig.

Wann kann ich mich impfen lassen?

Das hängt sehr von Ihrem Alter und von Ihrem Beruf ab. Zunächst werden die durch das Coronavirus besonders gefährdete Menschen geimpft. Dann folgen Schritt für Schritt alle anderen Personengruppen. Die Reihenfolge gibt die Impfverordnung der Bundesregierung vor, die auf den Empfehlungen der “Ständigen Impfkommission” beim Robert Koch-Institut basiert.

Wann ist keine Impfung möglich?

Wie bei allen Impfungen gibt es Fälle, bei denen aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist: z.B. bei einer akuten Erkrankung mit Fieber. Oder wenn Sie auf einen der Inhaltsstoffe überempfindlich reagieren. Diese Punkte werden vor der Impfung abgefragt. Zurzeit sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre von der Impfung ausgeschlossen, ebenso Schwangere und Mütter in der Stillzeit.

Kostet mich die Impfung etwas?

Nein, für die Bürger wird die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Kosten für die Medizinprodukte (Spritzen und Kanülen) übernehmen die Länder. Darüber hinaus teilen sich die Länder mit dem Bund die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Impf-Zentren.

Kann ich mir schon jetzt einen Termin geben lassen?

Nein, eine Terminvergabe ist erst möglich, wenn den Impf-Zentren der Impfstoff zur Verfügung steht.

Wann kann ich einen Termin für meine Impfung ausmachen?

Die Terminvergabe wird voraussichtlich ab Mitte Januar beginnen.

Wie ist die Terminvergabe organisiert?

Geplant ist, bundesweit die Telefonnummer 116 117 für die Vergabe von Coronaschutz-Impfterminen zu nutzen. Zudem wird es eine Internetseite und eine App für Smartphones geben, über die eine Terminvereinbarung möglich sein soll. In NRW übernehmen die Kassenärztlichen Vereinigungen diese Aufgabe.

Warum gibt es eine Reihenfolge bei der Corona-Impfung?

Es ist wichtig, dass zuerst besonders vulnerable Gruppen (ältere Menschen oder Bewohner von Alten- und Pflegeheimen) geimpft werden. Sie sind durch das Coronavirus stark gefährdet, weil die Krankheit bei ihnen häufig einen schweren Verlauf nimmt und für sie eine hohe Lebensgefahr besteht. Hinzu kommt Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen – etwa in den Notaufnahmen und Intensivstationen der Krankenhäuser sowie in der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

Die genaue Reihenfolge ist durch Impfprioritäten festgelegt. Diese Impfprioritäten bestimmt die Impfverordnung der Bundesregierung. Über die genaue Reihenfolge entscheidet die Ständige Impfkommission (STIKO) der Bundesregierung. Sie ist beim Robert Koch-Institut angesiedelt und entwickelt die Impfempfehlungen für Deutschland. Dabei berücksichtigt die STIKO nicht nur den Nutzen für die geimpfte Einzelperson, sondern auch für die gesamte Bevölkerung.

Wie sieht die Reihenfolge bei den Impfungen aus?

Höchste Priorität

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Corona-Impf-Zentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen

Hohe Priorität

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
  • Enge Kontaktpersonen von über 80-Jährigen oder Bewohnern von Alten- Pflegeheimen und Heimen für geistig Behinderte
  • Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind

Erhöhte Priorität

  • Über 60-Jährige
  • Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmun-Erkrankungen und Rheuma
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
  • Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW sowie Justiz
  • Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
  • Erzieher und Lehrer
  • Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

Können bestimmte Berufsgruppen mit einer frühen Impfung rechnen?

Ja, Menschen aus Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur – z.B. Polizei und Feuerwehr – sind die Basis dafür, dass das öffentliche Leben und der Staat funktionieren. Deshalb erhalten diese Berufsgruppen eine Priorität bei der Impfung gegen das Coronavirus. Allerdings erfolgt die Priorität nachrangig zu besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, insbesondere Menschen mit hohem Lebensalter.

Wann wird das Krankenhauspersonal geimpft?

Ab dem 18. Januar 2021 können Impfungen für Krankenhauspersonal in besonders von Corona betroffenen Krankenhausbereichen durchgeführt werden (bspw. Notaufnahmen, COVID-Stationen). Der Impfstoff wird dort durch eigenes Personal verimpft.

Ist die Impfung von so vielen Menschen in kurzer Zeit möglich?

Im deutschen Gesundheitssystem erfolgen jedes Jahr Impfungen in hoher Anzahl. Gutes Beispiel dafür sind die jährlichen Grippeschutzimpfungen. Bei der Corona-Impfung kommt es wesentlich darauf an, zügig ältere und besonders gefährdete Menschen zu impfen. Hierzu werden neben dem Aufbau von Impf-Zentren auch mobile Impfteams eingesetzt, die beispielsweise in Alten- und Pflegeeinrichtungen kommen, um dort die betroffenen Personengruppen (Bewohner und Personal) zu impfen. Die Koordination der Impfteams erfolgt von den Impf-Zentren vor Ort. Das Personal in Krankenhäusern kann durch Ärzte des jeweiligen Krankenhauses geimpft werden.

Welcher Nachweis muss für eine Impfung vorgelegt werden?

Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten: der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Für Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.

Warum gibt es Impf-Zentren geben?

Impf-Zentren können einen guten organisatorischen Ablauf gewährleisten und sicherstellen, dass bestimmte Impfstoffe korrekt gelagert und angewendet werden. Manche Impfstoffe müssen z.B. bei besonders niedrigen Temperaturen gelagert werden. Hinzu kommt, dass in Impf-Zentren, in denen täglich hunderte Menschen geimpft werden, Impfstoffe in großen Mengen aufgebraucht werden können – bevor diese verfallen. Ihre Haltbarkeit ist nach bisherigem Wissensstand nämlich sehr begrenzt.

Wann öffnen die Impfzentren in NRW?

Die 53 Impfzentren in NRW sind startbereit – aber noch nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Dies ist ab Februar 2021 geplant.

Zu welchen Zeiten werden die Impf-Zentren geöffnet sein?

Die Impf-Zentren in NRW sollen an allen 7 Tagen der Woche von 8 bis 20 Uhr geöffnet sein. In der Startphase können in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Impfstoffs abweichende Öffnungszeiten vorgesehen werden.

Wie läuft eine Impfung im Impf-Zentrum ab?

So wird der Impftermin im Impf-Zentrum ablaufen:

  • Anmeldung zur Impfung: Sobald ausreichend Impfstoff in den Impf-Zentren angeliefert worden ist, können Interessierte, die zur priorisierten Gruppe gehören, einen Termin vereinbaren. Eine Impfung ist nur mit Termin möglich. Es macht keinen Sinn, ohne Termin zum Impf-Zentrum zu kommen. Für die Terminvereinbarung wird es eine bundesweit einheitliche Telefonnummer geben. Außerdem wird die Anmeldung über eine Internetseite und eine App für das Smartphone möglich sein.
  • Termin im Impf-Zentrum: Nach Ihrer Anmeldung im Impf-Zentrum werden Sie ausführlich von einem qualifizierten Arzt beraten. Dabei geht es sowohl um Ihre medizinische Vorgeschichte als auch alle Fragen rund um die Impfung. Die Impfung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung und nur, wenn keine Komplikationen vorliegen. Das wird in einem Anamnesebogen und Einwilligungsbogen abgefragt, den Sie am besten bereits vor dem Impftermin ausdrucken, gut durchlesen und ausfüllen. Ihre Angaben auf den Formularen gehen Sie dann zusammen mit dem Arzt durch. Erst nach Ihrer Unterschrift, mit der Sie Ihren Wunsch nach einer Impfung bestätigen, geht es zur eigentlichen Impfung.
  • Impfung: Sie wird von qualifizierten Ärzten durchgeführt, mit Unterstützung von geschultem Fachpersonal. Die eigentliche Impfung verläuft dann ähnlich wie bei den bekannten Grundimpfungen. Der Impfstoff wird intramuskulär gespritzt – in der Regel in den Oberarm. Dabei wird eine sehr kleine Menge von nur 0,3 Millilitern injiziert. Die Einstichstelle wird desinfiziert und mit einem Pflaster geschützt.
  • Nach der Impfung: Sie bleiben danach noch rund 30 Minuten zur Überwachung im Beobachtungsraum. So wird z.B. sichergestellt, dass Ihnen nicht unterwegs unwohl wird. Danach können Sie den Weg nach Hause antreten.
  • Zweite Impfung: Für den wirksamen Schutz ist eine zweimalige Impfung erforderlich. Sie erhalten also zwei Impf-Termine im Abstand von drei Wochen. Der Ablauf ist dann identisch zur ersten Impfung.

Diese Unterlagen bitte zum Impftermin mitbringen:

  • Terminbestätigung
  • Impfpass
  • Elektronische Gesundheitskarte (falls vorhanden)
  • Medizinische Unterlagen (z.B. Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste – falls vorhanden)
  • Nachweis für die priorisierte Berechtigung zur Impfung
  • Altersnachweis: Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis
  • Für Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor
  • Bei chronischen Erkrankungen ein ärztliches Zeugnis
  • Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person

Kann ich freiwillig in einem Impf-Zentrum arbeiten?

Freiwillige sind in den Impf-Zentren sehr willkommen. Sie können dort über die Kassenärztlichen Vereinigungen als medizinisches Personal unterstützen oder sie können bei der Organisation der Impfungen im Impf-Zentrum ihren Beitrag leisten. Interessierte an einer Vermittlung in ein Impf-Zentrum im Rahmen der Freiwilligkeit werden gebeten, sich auf der Seite www.freiwilligenregister-nrw.de zu registrieren. Dort gibt auch weitere Informationen.

Grippeschutzimpfung während Corona-Pandemie

Warum sollte man sich gegen die Grippe impfen lassen?

Die Influenza ist eine Infektionskrankheit, die nach wie vor unterschätzt wird, trotz – oder vielleicht gerade wegen – der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus COVID-19. Dabei sind die Influenzaviren keineswegs verschwunden. Auch im kommenden Winter wird es zahlreiche Menschen geben, die an der Grippe erkranken. Da sich die Symptome bei einer Erkrankung durch Influenza- oder COVID-19-Viren ähneln können, ist es sehr sinnvoll, die Grippeschutzimpfung zu nutzen und so eine Influenza zu vermeiden.

Die Gruppen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, sind bei der Grippe und COVID-19-Erkrankung sehr ähnlich: Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen. Eine hohe Impfquote gegen die Grippe kann gerade in diesen Bevölkerungsgruppen schwere Krankheitsverläufe verhindern. Gleichzeitig wird eine starke Belastung oder sogar Überlastung der Krankenhäuser (u.a. bei Intensivbetten, Beatmungsplätzen) vermieden.

Wer sollte sich gegen die Grippe impfen lassen?

Es gelten auch in diesem Jahr die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Sie rät insbesondere folgenden Personengruppen zur Influenza-Impfung: allen Personen ab einem Alter von 60 Jahren, allen Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen, Schwangeren und allen Personen, die Risikogruppen infizieren könnten.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Grippe-Impfung?

Die jährliche Influenzawelle hat in Deutschland in den vergangenen Jahren meist nach der Jahreswende begonnen. Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Für einen rechtzeitigen Schutz, wird deshalb eine Impfung im Oktober oder November empfohlen. Sollte man die Impfung in diesen Monaten versäumen, kann es auch im Dezember und selbst zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch sinnvoll sein, die Impfung nachzuholen. Es ist nie genau vorherzusagen, wie lange eine Influenzawelle andauern wird.

Welche Nebenwirkungen kann die Grippe-Impfung haben?

Der saisonale Influenza-Iimpfstoff ist in der Regel gut verträglich. In Folge der natürlichen Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff kann es z.B. vorübergehend zu leichten Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Impfstelle kommen.

Wie viel Grippe-Impfstoff gibt es?

Für die Saison 2020/21 stehen in Deutschland insgesamt 26 Millionen Dosen Influenza-Impfstoffe zur Verfügung.

Hilft die Grippeschutzimpfung auch gegen das Coronavirus?

Nein. Es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche Krankheitserreger. Folglich müssen die Forscher unterschiedliche Impfstoffe entwickeln.

Können die Grippe und eine Coronavirus-Infektion gleichzeitig auftreten?

Ja, leider. Deshalb ist es so wichtig, dass sich insbesondere die als gefährdet eingestuften Personengruppen (Senioren, Vorerkrankte usw.) durch eine Impfung zumindest gegen das Influenzavirus schützen lassen. So kann durch die Grippeschutzimpfung das Risiko einer problematischen Doppel-Infektion reduziert werden.

Weitere wichtige Informationen zum Coronavirus

Für Fragen rund um den Coronavirus in Köln, hat die Stadt eine Telefon-Hotline eingerichtet. copyright: Envato / dolgachov
Für Fragen rund um den Corona-Virus in Köln, hat die Stadt eine Telefon-Hotline eingerichtet.
copyright: Envato / dolgachov

Detaillierte und weiterführende Infos zum Thema “Impfen” gibt es auf der Website des Gesundheitsministeriums NRW: www.mags.nrw/impfschutz und unter: www.zusammengegencorona.de. Bei Fragen rund um das Thema Coronaschutz-Impfung steht eine Telefon-Hotline des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter: 0211 – 91 19 10 01 (Montag – Freitag, von 8 bis 20 Uhr sowie Samstag und Sonntag, von 10 bis 18 Uhr) zur Verfügung.

ACHTUNG: Bis mindestens 31.01.2020 gibt es einen bundesweiten Lockdown in Deutschland. Alle Infos und die neuen Maßnahmen haben wir hier in einer Übersicht bei CityNEWS für Sie zusammengestellt! Bitte beachten Sie, dass Sie Informationen zu den aktuell in NRW geltenden Regelungen hier finden! Bitte beachten Sie, dass durch die dynamische Lage bestimmte Passagen nicht unbedingt dem aktuellsten Stand entsprechen und es auch zu lokalen Abweichungen wie z. B. in Köln kommen kann.

In einem aktuellen Live-Ticker hier bei CityNEWS informieren wir Sie ständig über die genauen Entwicklungen, Zahlen, Daten, Statistiken und Neuigkeiten rund um die Ausbreitung des Coronavirus in Köln.

Die Stadt Köln hat ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um Corona eingerichtet: 0221 – 221 – 335 00. Die Telefon-Hotline ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr, sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr erreichbar. Ebenso ist der Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 rund um die Uhr zu erreichen.