Weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in NRW

Weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in NRW copyright: Envato / prostooleh
Weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in NRW
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Ab Samstag, 30. Mai 2020, wird es in NRW weitere Lockerungen und Öffnungen der bestehenden Anti-Corona-Maßnahmen geben. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu 10 Personen entsprechend der jüngsten Verständigung zwischen Bund und Ländern. Außerdem gelten neue Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen in Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie anderen öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen. Auch werden Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport wieder möglich.

Der sogenannte “Nordrhein-Westfalen-Plan” sieht für einzelne Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen soll den Bürgern in NRW gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben geben. Die Öffnungen und Lockerungen finden unter ständiger Evaluierung und ausdrücklichem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens statt. Bei den genannten Daten handelt es sich ebenfalls ausdrücklich um Zieldaten, bei denen auch von Abweichungen auszugehen ist.

Die entsprechende rechtliche Verordnung wurde am Mittwoch, 27. Mai 2020 bekanntgegeben und tritt am Samstag, 30. Mai 2020 in Kraft, so die NRW-Landesregierung.

Die neuen Lockerungen und Maßnahmen ab 30. Mai 2020 in NRW

Die neuen Lockerungen und Maßnahmen ab 30. Mai 2020 in NRW - copyright: Envato / ratmaner
Die neuen Lockerungen und Maßnahmen ab 30. Mai 2020 in NRW
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Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder 2 Hausstände) eine Gruppe von bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.

Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.

Freizeit- und Kultureinrichtungen

Auch im Kultur- und Freizeitbereich gibt es weitere Lockerungen. Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.

Messen, Kongresse und Tagungen

Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.

Reise- und Ferienangebote

Pünktlich zu Pfingsten sind Busreisen unter den Bedingungen des Corona-Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

Sport

Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.

Armin Laschet: “Nächster Schritt in Richtung Normalität”

Armin Laschet: "Nächster Schritt in Richtung Normalität" copyright: Land NRW
Armin Laschet: “Nächster Schritt in Richtung Normalität”
copyright: Land NRW

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet erklärt zu den Lockerungen: “Seit den ersten Öffnungen am 20. April 2020 ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Lag sie im April im Wochendurchschnitt noch bei deutlich mehr als 500, liegt sie – Stand heute (27.05.2020) – landesweit bei 102. Den Menschen in unserem Land gebührt ein großer Dank.” 

Und weiter: “Das verantwortliche, rücksichtsvolle Verhalten der übergroßen Mehrheit beim Umgang mit der Covid-19-Pandemie erlaubt es uns, weitere Schritte unseres Nordrhein-Westfalen-Plans umzusetzen. Wir können unseren umsichtigen Kurs stufenweiser Öffnungen fortsetzen und damit den nächsten Schritt in eine verantwortungsvolle Normalität gehen. Wir setzen dabei weiter auf die Vernunft und die Eigenverantwortung der Menschen in unserem Land. Unverändert gilt es, wo immer möglich Abstand zu halten und verantwortungsvoll sich selbst und anderen gegenüber zu handeln.”

Weitere wichtige Informationen zum Coronavirus

Für Fragen rund um den Coronavirus in Köln, hat die Stadt eine Telefon-Hotline eingerichtet. copyright: Envato / dolgachov
Für Fragen rund um den Coronavirus in Köln, hat die Stadt eine Telefon-Hotline eingerichtet.
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In einem aktuellen Live-Ticker hier bei CityNEWS informieren wir Sie ständig über die genauen Entwicklungen und Neuigkeiten rund um die Ausbreitung des Coronavirus in Köln.

Welche Maßnahmen, Regeln und Verbote in Köln genau gelten, haben wir in einer aktuellen Übersicht zusammengefasst.

Die Stadt Köln hat ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um das Coronavirus eingerichtet: 0221 – 221 – 335 00. Die Telefon-Hotline der Stadt Köln ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr und am Wochenende von 9 bis 15 Uhr erreichbar. Ebenso ist der Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 rund um die Uhr zu erreichen.