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Um das kulturelle Leben in NRW angesichts der Coronavirus-Krise schrittweise und verantwortungsvoll wieder ans Laufen zu bringen, hat die NRW-Landesregierung einen Stufenplan für die Öffnung und Lockerungen in den Bereichen Kultur und Freizeit erstellt. Der Zeitplan sieht vor, die Anti-Corona-Maßnahmen im Freizeit- und Kulturbereich in den kommenden Wochen und Monaten schrittweise zu reduzieren – abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens.
Inhaltsverzeichnis
Corona-Stufenplan in NRW für die Bereiche Kultur und Freizeit

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Erste Lockerungen sind bereits umgesetzt worden. So dürfen z.B. die Museen, Ausstellungen und Musikschulen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen und teilweise weiteren Auflagen wieder öffnen, ebenso Bibliotheken und Archive. Auch Botanische Gärten, Zoos und Tierparks oder ähnliche Einrichtungen sind wieder geöffnet. In den folgenden Wochen und Monaten erfolgt dann eine schrittweise Lockerung und Öffnung für weitere Einrichtungenin den Bereichen von Kultur und Freizeit.
Ab Donnerstag, 7. Mai 2020
Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig. Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
Ab 7. Mai 2020 dürfen auch alle Spielplätze wieder öffnen, auf denen bestimmte Hygiene- und Schutzregelungen gelten.
Ab Montag, 11. Mai 2020
Zum Montag, 11. Mai 2020 sollen in einer nächsten Stufe auch kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel ermöglicht werden. Bei Einhaltung strenger Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung / Schutzmasken sowie einem mit der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept sind solche Aufführungen grundsätzlich auch in Gebäuden zulässig. In Musikschulen sind ab 11. Mai 2020 neben Einzelunterricht auch Ensembles mit max. sechs Teilnehmern möglich. Ebenfalls wird der Probenbetrieb unter Schutzauflagen ermöglicht, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.
Auch dürfen wieder Freizeitparks in NRW öffnen, Ausflugsschiffe (mit Hygienekonzept) betrieben werden oder Fahrrad- und Bootsverleihe ihre Dienste anbieten. Zudem dürfen ab 11. Mai 2020 wieder Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen sowie Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder öffnen.
Ab Mittwoch, 20. Mai 2020
Freibäder dürfen ab Mittwoch, 20. Mai 2020 unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind dabei aber reine Spaßbäder.
Ab Samstag, 30. Mai 2020
Eine weitere Stufe zur verantwortungsvollen Wiederaufnahme des kulturellen Lebens in NRW wird am Samstag, 30. Mai 2020, erfolgen. Ab diesem Datum soll den Kinos sowie kleineren Theatern, Opern und Konzerthäusern eine Wiedereröffnung ermöglicht werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet werden kann und die Einrichtungen ein Zutrittskonzept für den Einlass sowie das Verlassen der Häuser vorlegen können. Das von den Häusern vorzulegende Zutrittskonzept sieht u.a. vor, dass zwischen haushaltsfremden Besuchern jeweils zwei Sitzplätze freizuhalten sind und Vorkehrungen zum Schutz der im Bühnenbereich tätigen Personen getroffen werden. Zudem soll verstärkt Ordnungspersonal eingesetzt werden, um Menschenansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.
Ab Montag, 15. Juni 2020
Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.
Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat.
Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.
Private Festveranstaltungen
Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden.
Museen und Gastronomie
Erleichterungen gelten ab 15. Juni 2020 auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks.
Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.
Erholungs- und Freizeiteinrichtungen
Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab 15. Juni wieder möglich.
Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden.
Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden.
Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.
Sport
Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab 15. Juni 2020 auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.
Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.
Ab Dienstag, 1. September 2020
Bei den großen Theatern, Opern und Konzerthäusern, bei denen die Anpassung an die Bedingungen der Pandemie eine etwas längere Vorbereitungszeit erfordert, ist wie bei Großveranstaltungen eine Wiederaufnahme des regulären Aufführungsbetriebs zum Start der nächsten Spielzeit ab Dienstag, 1. September 2020, realistisch.
Planungssicherheit für Kultur und Freizeit in NRW

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“Gerade die Theater haben in den vergangenen Wochen eine enorme Flexibilität und Kreativität gezeigt, wie sie bei einem künftigen Spielbetrieb den aktuellen Gegebenheiten Rechnung tragen wollen – etwa mit neuen, auf die Corona-Bedingungen angepassten Spielplänen oder kreativen Konzepten zur Einhaltung der Abstandsregeln. Daher freut es mich besonders, dass sie in der kommenden Woche wieder mit den Proben beginnen können und hoffentlich schon bald wieder erste Stücke für ihre Zuschauer auf die Bühne bringen können”, sagt Ministerin Pfeiffer-Poensgen zu den Plänen.
“Bei den großen Häusern mit ihren zahlreichen Mitarbeitern und dem aufwändigen Probenbetrieb ist diese Umstellung naturgemäß nicht so schnell umsetzbar, weshalb sie ihren Spielbetrieb mit Beginn der kommenden Spielzeit aufnehmen werden. Damit haben auch sie Planungssicherheit für die nächste Zeit und können mit der gebotenen Sorgfalt die Spielpläne, Inszenierungen sowie das Besucher- und Hygienemanagement auf die aktuellen Vorgaben anpassen”, so die Kulturministerin.

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Letzte Aktualisierung: 29.10.2020