Die bisher größte Reform der über 50 Jahre alten Flensburger Punktekartei steht unmittelbar bevor: Ab dem 01. Mai 2014 wird aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER). Herzstück der Reform ist das neue Punktesystem. Damit einhergehend werden die Bußgelder angehoben.
Bei Handynutzung am Steuer drohen z.B. 60 statt wie bisher 40 Euro. Was es zum Thema Handy im Auto noch zu wissen gibt, sagen ARAG Experten.
Handy in der Hand
Am Steuer darf der Fahrer nicht telefonieren – es sei denn er nutzt eine Freisprechanlage. Dem Fahrer ist es also nicht erlaubt, ein Handy zu nutzen, wenn er es dafür aufnehmen oder halten muss. Dabei ist es unerheblich, um welche der zahlreichen Funktionen eines modernen Handys oder Smartphones es geht. Für Fehlverhalten brummt der Staat dem Fahrer ein Bußgeld auf: 40 Euro sind bisher der Regelsatz. Ab diesem Betrag gibt es auch mindestens einen Punkt im Verkehrszentralregister. Ab dem 1. Mai erhöht sich das Bußgeld auf 60 Euro. Was eine Handynutzung ist, nimmt der Gesetzgeber sehr streng: Fühlt sich ein Autofahrer beispielsweise vom Handyklingeln genervt, nimmt das Gerät auf und drückt den Anrufer weg, ist das schon so eine verbotene Nutzung des Handys. In einem konkreten Fall sollte der Fahrer 50 Euro Strafe zahlen. Auf die Argumentation des Fahrers, dass ein Wegdrücken des Anrufers gerade das Gegenteil einer Benutzung sei, ließ sich das Gericht nicht ein (OLG Köln, Az.: Az. III-1 RBs 39/12).
SMS ist keine gute Alternative
Auch wer eine SMS liest und das Mobiltelefon dazu etwa aus der Mittelkonsole nimmt, handelt ordnungswidrig. Dasselbe gilt für Autofahrer, die das Handy hochnehmen, um einen Blick auf die Uhrzeit im Handydisplay zu werfen. Ebenfalls untersagt: Notizen lesen, die man sich vorher auf seinem Handy gemacht hat (OLG Hamm, Az.: 2 Ss OWi 402/06 und Az. 2 Ss OWi 177/05 und Az. 2 Ss OWi 1005/02).
Navigieren mit dem Handy
Viele Handys haben mittlerweile auch eine Navi-Funktion. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch erlaubt. Vorausgesetzt, das Handy steckt in einer Konsole oder liegt im Auto und wird während der Fahrt nicht oder nur vom Beifahrer bedient. Wer das Handy während der Fahrt bedient und es dazu in die Hand nimmt, nutzt es verbotenerweise (OLG Köln Az. 81 Ss OWi 49/08).
Handyverbot gilt auch für Radfahrer
Auch Radler sind im Sinne der gesetzlichen Regelung Fahrzeugführer. Sie dürfen daher während der Fahrt genauso wenig telefonieren wie Autofahrer. Mit 25 Euro ist das Bußgeld allerdings etwas niedriger.
Was darf man denn?
Während der Fahrt ist das Handy in den meisten Fällen also Tabu. Es ist aber keine Ordnungswidrigkeit, das Handy innerhalb des Autos von einer Stelle an die andere zu legen. Wenn das Handy während der Fahrt in den Fußraum fällt, darf der Fahrer es auch wieder aufheben. (OLG Köln, Az. :83 Ss OWi 19/05 und OLG Düsseldorf Az.: IV-2 Ss OWi 134/06).
Verbot gilt nur während der Fahrt
Wer sein Auto abstellt, darf selbstverständlich im Fahrzeuginneren telefonieren Aber: wenn das Auto lediglich steht, weil der Fahrer an einer roten Ampel wartet, ist die Handynutzung nicht erlaubt. Wer allerdings für die Dauer der Rotphase den Motor abstellt, auf die Schnelle telefoniert und das Gespräch beendet, bevor er das Fahrzeug wieder startet, verhält sich einwandfrei. Dies gilt laut ARAG Experten auch, wenn sich der Motor dank moderner Sprit-Spar-Technik an der Ampel selbstständig ausschaltet (OLG Hamm, Az.: 2 Ss OWi 190/07).
Autor: Redaktion / ARAG