Tipps fürs den ersten Autokauf

Ein professioneller Gebrauchtwagencheck ist ebenfalls eine Möglichkeit, versteckte Mängel zu enttarnen und den tatsächlichen Wert des Autos ermitteln zu lassen.  / copyright: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Ein professioneller Gebrauchtwagencheck ist ebenfalls eine Möglichkeit, versteckte Mängel zu enttarnen und den tatsächlichen Wert des Autos ermitteln zu lassen.
copyright: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Das erste Auto ist für viele Fahranfänger aus Kostengründen kein Fahrzeug auf dem neuesten Stand der Technik. An der Sicherheit sollte aber nicht gespart werden. Der ADAC und CityNEWS haben einige Tipps für den ersten Kauf eines Gebrauchten zusammengestellt.

Heutzutage sollte niemand mehr – vor allem kein Fahranfänger –
ein Auto ohne Airbags, ABS und ESP kaufen. Diese Systeme sind
seit ca. zehn Jahren serienmäßiger Standard. Weitere
Fahrerassistenzsysteme, wie eine Spurverlasswarnung und ein
Kollisionswarner, sind sinnvolle Hilfen. Es gibt sie seit
einigen Jahren auf Wunsch in Neufahrzeugen. Inzwischen sind sie
aber auch schon auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu finden.

Wird der Gebrauchte direkt vom Händler gekauft, darauf achten,
dass eine einjährige Gebrauchtwagengarantie gewährt wird.

Beim Pkw-Kauf über Privatpersonen sollte ein standardisierter
Vertragsvordruck
verwendet werden. Der ADAC bietet unter
www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf einen
solchen Kaufvertrag kostenlos zum Download an.

Bei Probefahrt und Kauf sollte, wenn möglich, ein Fachmann dabei
sein. Dass das Wunschauto einen neuen TÜV hat, reicht nicht als
Garantie für unbeschwerten Fahrspaß aus. Ein professioneller
Gebrauchtwagencheck ist ebenfalls eine Möglichkeit, versteckte
Mängel zu enttarnen und den tatsächlichen Wert des Autos
ermitteln zu lassen.

In einer Probefahrt-Vereinbarung sollte festgehalten werden,
dass im Rahmen einer Vollkaskoversicherung die Höhe der
Selbstbeteiligung geregelt ist. Wer ohne diese Vereinbarung
losfährt, riskiert im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von bis
zu 750 Euro. Die Probefahrt beim Händler nie ohne die zum roten
Versicherungskennzeichen passenden Unterlagen (“rotes Heft”)
antreten. In den Unterlagen muss das Fahrzeug und der Zeitpunkt
der Probefahrt eingetragen werden. Damit ist das Auto für die
Probefahrt “zugelassen”. Probefahrten stets im Stadt-, Überland- und Autobahnverkehr machen.

Weitere Informationen zum Neu- und Gebrauchtwagenkauf gibt es auf www.adac.de

Autor: Redaktion / ADAC