Ab 8. Juni 2020 ist die Kindertagesbetreuung in NRW wieder möglich

Ab 8. Juni 2020 ist die Kindertagesbetreuung in NRW wieder möglich. copyright: Envato / bialasiewicz
Ab 8. Juni 2020 ist die Kindertagesbetreuung in NRW wieder möglich.
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NRW setzt sein Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens fort. Ab dem 28. Mai 2020 erfolgt wie geplant die Öffnung der Kindertageseinrichtungen für alle Vorschulkinder. Am 8. Juni 2020 geht Nordrhein-Westfalen dann den nächsten Schritt seines Öffnungsplans und wechselt von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. Alle Kinder können ab diesem Datum in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege wie Kitas und Co. besuchen. Die Phase des eingeschränkten Regelbetriebs ist zunächst bis zum 31. August 2020 vorgesehen. Auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird Mitte August 2020 über die nächsten Schritte entschieden.

Nordrhein-Westfalens Familienminister Dr. Joachim Stamp (FDP) erklärte dazu am 20.05.2020: “Ich weiß, dass viele Familien in den letzten Wochen an die Grenze ihrer Belastbarkeit gekommen sind und vielen Kindern ohne frühkindliche Bildung täglich Chancen genommen werden. Es war mein fester Vorsatz, allen Kindern schnellstmöglich wieder ein Betreuungsangebot zu ermöglichen, sofern das verantwortbar ist. Daher bin ich sehr froh, dass wir angesichts des rückläufigen Infektionsgeschehens den nächsten Schritt unseres Öffnungsplans von der erweiterten Notbetreuung zu einem eingeschränkten Regelbetrieb gehen können.”

Für den Fall sinkender Infektionszahlen hat das Familienministerium in NRW frühzeitig konzeptionelle Vorschläge unter interdisziplinärer wissenschaftlicher Begleitung aus Kindheitspädagogik und Hygiene erarbeitet, wie Kitas und die Einrichtungen der Kindertagespflege in Zeiten der aktuellen Coronavirus-Lage einen Betrieb mit steigender Anzahl von Kindern ermöglichen können. Der eingeschränkte Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung erfolgt im Rahmen des Infektionsschutzes. Zudem gibt das Land NRW den Trägern Zeit, um die notwendige Umstellung sorgfältig vorbereiten zu können. Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni 2020 ist wie alle Schritte des Öffnungskonzepts eng mit den Kommunen und allen anderen Trägern abgestimmt.

Das gilt ab 8. Juni 2020 für die Kindertagesbetreuung

Das gilt ab 8. Juni 2020 für die Kindertagesbetreuung - copyright: Envato / bialasiewicz
Das gilt ab 8. Juni 2020 für die Kindertagesbetreuung
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  • Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben.
  • Die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst.
  • Alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen.
  • Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen.
  • Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen.
  • Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.
  • Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni 2020 gilt auch für Kinder, deren Eltern in der bisherigen Notbetreuung im Einzelfall eine umfangreichere Betreuung in Anspruch nehmen konnten.

Familienminister Stamp ergänzt dazu: “Ich appelliere an die Solidarität aller Eltern. Der Übergang in diese neue Phase des eingeschränkten Regelbetriebs wird eine große Herausforderung. Nicht alles wird reibungslos verlaufen. Die Bereitschaft zu Zugeständnissen ist von allen Seiten notwendig.”

Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb

Die Öffnung der Kindertagesbetreuung erfolgt zunächst im eingeschränkten Regelbetrieb. copyright: Envato / bialasiewicz
Die Öffnung der Kindertagesbetreuung erfolgt zunächst im eingeschränkten Regelbetrieb.
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Die Öffnung der Kindertagesbetreuung erfolgt mit quantitativen wie qualitativen Beschränkungen. Standards des Kinderbildungsgesetzes können noch nicht wieder erreicht und der Fachkraftschlüssel noch nicht erfüllt werden. Das NRW-Familienministerium hat aber klare Standards für den eingeschränkten Regelbetrieb definiert:

  • Es gibt nur feste Gruppen und keine offenen Konzepte.
  • In jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt.
  • Die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt.
  • Alle Kontakte müssen nachvollziehbar und rückverfolgbar sein.
  • Die Hygienekonzepte werden eingehalten.

Auch Kindertagespflege wieder möglich

Ab 8. Juni 2020 ist auch die Kindertagespflege wieder möglich. copyright: Envato / choreograph
Ab 8. Juni 2020 ist auch die Kindertagespflege wieder möglich.
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Auch für die Kindertagespflege fällt das Betretungsverbot zum 8. Juni 2020. Grundsätzlich können alle Kinder wieder zu ihren Tagespflegepersonen. Da aber in diesem Bereich nicht alle Kräfte zur Verfügung stehen, kann es zu reduzierten Betreuungsumfängen kommen.

Das Familienministerium in Nordrhein-Westfalen begleitet den Schritt von der erweiterten Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb mit einem wissenschaftlichen Monitoring in einer Modellkommune. Dabei werden regelmäßig wöchentlich mehrere tausend Kinder und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen getestet, das Infektionsgeschehen genau beobachtet und ausgewertet.

In einem weiteren wissenschaftlichen Monitoring werden die Schutzmaßnahmen arbeitsmedizinisch untersucht und dabei geprüft, in wieweit die Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Kinder greifen.

Joachim Stamp dazu: “Die Belange der Mitarbeiter haben wir fest im Blick. Das ist mir sehr wichtig. Darum haben wir nicht nur einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zur Vorbereitung gewählt, sondern werden die Arbeit der Kitas vor Ort konkret unterstützen.”

Dazu zählen:

  • Die Lieferung von 2 Millionen FFP-2 Masken und 3 Millionen OP-Masken an die Jugendämter als Starthilfe im Rahmen der Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Ein finanzieller Zuschuss an die Träger zum Ausgleich der außergewöhnlichen zusätzlichen Belastungen, die durch die Arbeitsschutzmaßnahmen entstehen.
  • Eine telefonische Beratungsstelle für alle Kita-Leitungen, um Fragen zu Hygiene und Arbeitsschutz fachkompetent zu beantworten. Diese Beratung wird bereits ab dem 26. Mai 2020 zur Verfügung stehen.
  • Ein Personalgewinnungsprogramm, mit dem Hilfskräfte für die Kitas gewonnen werden sollen, die die pädagogischen Fachkräfte vor Ort entlasten (z.B. Händewaschen, Schuhe an- und ausziehen usw.).

Weitere wichtige Informationen zum Coronavirus

Für Fragen rund um den Coronavirus in Köln, hat die Stadt eine Telefon-Hotline eingerichtet. copyright: Envato / dolgachov
Für Fragen rund um den Coronavirus in Köln, hat die Stadt eine Telefon-Hotline eingerichtet.
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