Im Ausnahmezustand richtig handeln

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Im Ausnahmezustand richtig handeln!
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Verkehrsunfälle sind Ausnahmezustände. Der Schreck fährt allen Beteiligten in die Glieder. Doch Besonnenheit und schnelles Handeln sind vonnöten, um weiteren Schaden zu verhindern.

So etwa durch Einschalten der Warnblinkanlage, durch eine erste Versorgung von Verletzten und den Notruf 112 bzw. 110 wählen. Der Griff zur Warnweste und das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck sind die nächsten Schritte. Das rät die Württembergische Versicherung AG, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische.

Das Pannenzeichen weist rechtzeitig auf eine Gefahr hin, wenn es auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 200 Meter vom Unfallort entfernt aufgestellt wird. Weitere Sofortmaßnahmen sind, die Unfallstelle zum Beispiel mit dem Mobiltelefon zu fotografieren, um das Unfallergebnis mit den betroffenen Fahrzeugen zu dokumentieren. Bei den Übersichtsaufnahmen sollten auffällige Punkte, wie zum Beispiel Lichtmasten, Verkehrszeichen und Bäume, im Bild zu erkennen sein. Außerdem sollte man die Radstellung der beteiligten Fahrzeuge mit Kreide aus dem Verbandskasten markieren. Vor der Unfallaufnahme durch die Polizei sollte die ursprüngliche Situation nicht verändert werden. Handelt es sich um einen Bagatellschaden, bei dem die Polizei nicht eingeschaltet wird, ist ein Unfallprotokoll trotzdem nützlich. Vorgedruckte Blankounfallberichte, die man vorsorglich ins Handschuhfach legt, erleichtern die Darstellung des Geschehens, vor allem in Stresssituationen.

Bei Personenschäden und großen Blechschäden sollte in jedem Fall die Polizei den Unfall aufnehmen. Das Gleiche gilt, wenn sich die Unfallbeteiligten nicht einigen können oder wenn sich der Unfallgegner unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Ist ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis beteiligt, zieht man ebenfalls am besten die Polizei hinzu. Alle Unfallbeteiligten müssen am Unfallort bleiben und mindestens 30 Minuten warten, um die Aufnahme der Personalien zu ermöglichen. Sonst droht ihnen eine Anzeige wegen Unfallflucht.

Unfallzeugen aufschreiben, Beweise sichern

Mit der eigenen Beweissicherung sollte nicht zu spät begonnen werden. Dazu gehört es, die Kennzeichen der betroffenen Fahrzeuge sowie Namen, Anschriften und Telefonnummern der beteiligten Fahrer zu notieren. Wichtig ist es, die Daten der Fahrzeughalter, die im Fahrzeugschein stehen, und die Versicherungsschein-Nummer der Versicherungsgesellschaft aufzuschreiben. Auch die Adressen von Unfallzeugen oder deren Autokennzeichen können später nützlich sein, falls es zum Streit über den Unfallhergang kommt. In jedem Fall sollte man nicht spontan eine Schuld oder auch nur Teilschuld einräumen.

Polizeiprotokoll durchlesen

Unfallbeteiligte sollten sich gegenüber der Polizei kooperativ verhalten, etwa bei den Angaben zur Person und zum Fahrzeug. Bestehen Zweifel über den Unfallhergang, ist Zurückhaltung anzuraten. In der Regel kommt die Polizei zu allen Unfällen, wenn sie gerufen wird. Die Unfallaufnahme beschränkt sich bei Bagatellschäden jedoch häufig darauf, die Personalien und Fahrzeugdaten festzuhalten. Ratsam ist es, Namen und Dienststelle der Polizeibeamten zu notieren. Das Polizeiprotokoll sollte man aufmerksam durchlesen.

Wenn das eigene Fahrzeug nach dem Unfall anscheinend noch fahrtüchtig ist, sollten Lenkung, Reifen sowie Lampen und Blinker untersucht werden, ehe man damit weiterfährt. Sobald das Fahrzeug erkennbar Flüssigkeit verliert, ist Vorsicht geboten. Zu empfehlen ist, einmal kräftig aufs Bremspedal zu treten, um zu prüfen, ob es nachgibt oder ob es dem Bremsdruck standhält. Bestehen auch nur geringste Zweifel an der Verkehrstüchtigkeit, gehört das Fahrzeug abgeschleppt.

Nachdem der erste Unfallschreck vorüber ist, sollte man die eigene Versicherung informieren. Ist im Falle eines Kaskoschadens eine Besichtigung des Fahrzeugs erforderlich, beauftragt laut Vertrag immer der Kaskoversicherer den Sachverständigen. Auch ein Kfz-Haftpflicht-Geschädigter sollte mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob der Wagen durch einen Sachverständigen besichtigt werden muss oder eine Reparaturfreigabe auch ohne vorherige Begutachtung möglich ist.

Autor: Redaktion / Wüstenrot & Württembergische A