Sicher und sauber grillen in den Kölner Parks und Grünanlagen

Sicher und sauber grillen in Kölns Grünanlagen
Sicher und sauber grillen in Kölns Grünanlagen
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Mit dem Beginn der warmen Jahreszeit zieht es viele Menschen zum Grillen in die Kölner Parks und Grünanlagen. Um diese gemeinschaftlich genutzten Flächen langfristig zu erhalten und für alle nutzbar zu machen, gelten verbindliche Regeln. Diese dienen dem Schutz von Natur und Mitmenschen und sollen Konflikte sowie Umweltschäden vermeiden.

Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen betont, dass Grünanlagen ein wertvolles Gut darstellen. Ihre intensive Nutzung während der Sommermonate macht es erforderlich, klare Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Regeln sollen gewährleisten, dass die Aufenthaltsqualität in den Parks für alle Besucher erhalten bleibt.

Was erlaubt ist – und was nicht

Grillen ist in Köln grundsätzlich nur dort erlaubt, wo es keine ausdrücklichen Verbote gibt. Speziell ausgewiesene Grillplätze stehen zur Verfügung, etwa im Stadtwald (Fort VI), auf der Groov in Zündorf oder am Poller Damm. Auch auf geeigneten öffentlichen Grünflächen ist Grillen erlaubt, sofern keine Gefahr oder Belästigung von Mensch oder Natur ausgeht. Voraussetzung ist unter anderem die Verwendung handelsüblicher Grills mit ausreichend Abstand zum Boden. Einweg-Grills sind grundsätzlich verboten.

Darüber hinaus gelten allgemeine Schutzmaßnahmen: Offenes Feuer ist untersagt, ebenso der Einsatz flüssiger Grillanzünder oder Spiritus. Ein Mindestabstand von 100 Metern zu Bäumen, Waldrändern und Wohngebieten muss eingehalten werden. Die Grillstelle muss während der Nutzung durchgängig beaufsichtigt und anschließend vollständig gelöscht werden.

Klare Verbote in besonders schützenswerten Bereichen

In einigen Bereichen der Domstadt ist Grillen strikt untersagt. Dazu zählen unter anderem:

  • Botanischer Garten, Forstbotanischer Garten, Finkens Garten

  • Rheinpark, Rheingarten, Stadtgarten

  • Vogelschauen, Wildparks, Tierpark Lindenthal

  • Spiel- und Bolzplätze sowie ausgewiesene Spielwiesen

  • Hundefreilaufflächen, Zieranlagen, baumbestandene Parkflächen

  • Verkehrsflächen und alle Bereiche im Umkreis von 100 Metern zum Wald

Diese Verbote stützen sich auf das Landesforstgesetz sowie die Grünflächenordnung der Stadt Köln. Sie dienen dem besonderen Schutz sensibler Natur- und Erholungsräume sowie der Sicherheit.

Kontrollen und Sanktionen

Die Einhaltung der Grillregeln wird regelmäßig durch Mitarbeiter des Kölner Ordnungsamtes kontrolliert. Verstöße können mit Verwarngeldern oder Bußgeldern geahndet werden. Je nach Art und Schwere des Verstoßes – beispielsweise bei Schäden an der Grasnarbe oder unzulässiger Nutzung von Einweg-Grills – können empfindliche Geldstrafen fällig werden. Zusätzlich entstehen gegebenenfalls Kosten für die Wiederherstellung beschädigter Flächen.

Laut dem Kölner Ordnungsamt geht es bei der Kontrolle nicht nur um den Schutz der Anlagen, sondern auch darum, Konflikte mit anderen Parkbesucher und Anwohner zu vermeiden. Regelverstöße werden daher gezielt und konsequent verfolgt.

Sensibilisierung und Prävention durch die Stadt Köln

Zur Unterstützung setzt die Stadt Köln neben Kontrollen auch auf Aufklärung und Prävention. Ein zentrales Element dieser Strategie sind die sogenannten Grillscouts der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB). Sie sind an stark frequentierten Tagen vor Ort, sprechen Menschen direkt an und informieren über die geltenden Regeln. Ziel ist es, ein stärkeres Bewusstsein für die gemeinschaftliche Nutzung der Parks und die Vermeidung von Müll zu schaffen.

Auch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen verweist auf die Bedeutung von Information und Mitwirkung der Bürger. Nur gemeinsam lasse sich das Ziel erreichen, die Grünflächen langfristig zu erhalten und attraktiv zu gestalten.

Müllentsorgung – ein zentrales Anliegen

Ein besonders häufiges Problem in der Grillsaison ist die Vermüllung der Grünanlagen. Leere Verpackungen, Grillasche und Essensreste werden häufig achtlos liegengelassen oder in unpassenden Behältern entsorgt. Dabei gilt: Glut und organische Abfälle wie Knochen oder Lebensmittelreste dürfen nicht in öffentliche Mülltonnen gelangen. Sie müssen entweder vollständig gelöscht und in geeigneten Behältern mitgenommen oder fachgerecht entsorgt werden.

Die AWB unterstützt hier durch zusätzliche Müllbehälter in stark frequentierten Bereichen und regelmäßige Reinigungen. Dennoch bleibt die Eigenverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer ein zentraler Faktor für die Sauberkeit der Anlagen.

Klare Regeln zum Grillvergnügen

Das Grillen in Kölner Parks ist unter bestimmten Bedingungen möglich und kann ein schönes Gemeinschaftserlebnis bieten. Damit dies so bleibt, ist die Einhaltung klar definierter Regeln unerlässlich. Sie schützen die Natur, sorgen für ein respektvolles Miteinander und sichern die Erholungsqualität der städtischen Grünanlagen. Kontrollmaßnahmen und Aufklärung durch die Stadt ergänzen das Regelwerk, doch der nachhaltige Erfolg hängt maßgeblich vom verantwortungsvollen Verhalten aller Beteiligten ab.

Speziell eingerichtete Grillplätze im Kölner Stadtgebiet

Rodenkirchen

  • Lage:
    Auf den Vorflutflächen des Rheins in Höhe des Campingplatzes Berger bei Strom-Kilometer 681,5
  • Ausstattung:
    Grillstelle mit Sitzplätzen, ohne Unterstellplatz. Toiletten sind nicht vorhanden.
  • Sonstiges:
    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Lindenthal

  • Lage:
    Stadtwald, Fort VI (auch Fort “Deckstein” genannt)
  • Ausstattung:
    Feuerstelle, Sitzplätze, Tische. Toiletten sind nicht vorhanden.
  • Sonstiges:
    Anmeldung ist nicht erforderlich.

Porz

  • Lage:
    Porz-Zündorf, auf der südlichen Groov (Verlängerung der Ankergasse zum Rhein)
  • Ausstattung:
    Die Grillanlage verfügt über Sitzplätze und einen Unterstellpilz. Toiletten sind nicht vorhanden.
  • Sonstiges:
    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

  • Lage:
    Poll, Poller Damm
  • Ausstattung:
    Überdachte Bänke und Tische.
  • Sonstiges:
    Der Grill ist mitzubringen.
    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.