E-Scooter in Köln: Verstöße und Unfälle von Elektro-Rollern im Minutentakt

E-Scooter in Köln: Verstöße und Unfälle von Elektro-Rollern im Minutentakt copyright: Envato / leikapro
E-Scooter in Köln: Verstöße und Unfälle von Elektro-Rollern im Minutentakt
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Gefühlt an jeder Straßenecken stehen die Eletro-Roller mittlerweile in Köln. Die mobilen Zweiräder sorgen zum einen für eine Alternative zum Auto und gerade durch die einfache und schnelle Verfügbarkeit sind die Zweiräder äußerst beliebt. Zum anderen häufen sich die Unfälle und Verstöße der Rollerfahrer in letzter Zeit enorm. Die Polizei, die Stadt Köln und Vertreter von E-Tretroller-Verleihern haben am Samstag, 31. August 2019 in der Kölner Innenstadt gemeinsam das Fahrverhalten der E-Scooter-Nutzer ins Visier genommen. Dabei zeigte sich, dass die Verstöße – der meist alkoholisierten Fahrer – nahezu im Minutentakt geschehen.

Rund 30 Polizisten stoppten Fahrer der Elektrokleinfahrzeuge und hatten an den Kontrollschwerpunkten auf dem Rudolfplatz, im Zülpicher Viertel und auf dem Heumarkt bis 1 Uhr in der Nacht alle Hände voll zu tun. Neben aufklärenden Gesprächen verhängte die Polizei in 30 Fällen Verwarngelder gegen Fahrer, die noch einen Beifahrer auf dem E-Scooter transportierten sowie 15 Mal für die unzulässige Benutzung des Bürgersteigs.

Polizei wegen E-Scooter im Dauereinsatz: Ein ganz normaler Samstag in Köln

Polizei wegen E-Scooter im Dauereinsatz: Ein ganz normaler Samstag in Köln copyright: Tim Reckmann / pixelio.de
Polizei wegen E-Scooter im Dauereinsatz: Ein ganz normaler Samstag in Köln
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  • 20:35 Uhr – Hohenzollernring:
    Ein Radfahrer (54 Jahre) bremst nach dem Fahrmanöver einer 19 Jahre alten E-Sooter-Fahrerin. Eine Radfahrerin (47 Jahre) aus Spanien fährt auf den Radfahrer auf. Alle Beteiligten bleiben unverletzt.
  • 20:45 Uhr – Heumarkt:
  • Polizisten halten einen australischen Touristen (46 Jahre) mit 0,88 Promille an und fertigen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
  • 21:45 Uhr – Heumarkt:
    Polizisten halten einen 30-jährigen Deutschen mit 0,76 Promille an und fertigen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
  • 22:08 Uhr – Rudolfplatz:
    Auch für einen Deutschen (54 Jahre) endet die Fahrt mit 0,74 Promille mit einer Anzeige.
  • 23:10 Uhr – Rudolfplatz:
    Eine junge Russin (25 Jahre) fährt mit 0,44 Promille und einer Freundin auf dem E-Scooter den Polizisten in die Arme. Da sie einen E-Scooter ohne Typenzulassung und ohne Versicherungsschutz fährt und zudem keinen Führerschein hat, den sie für dieses Fahrzeug haben müsste, endet die Fahrt auf dem Rudolfplatz mit einer Strafanzeige und der Sicherstellung des Gefährts.
  • 23:39 Uhr – Heumarkt:
    Der Alkoholtest bei einem 29-jährigen Briten ergibt einen Wert von 1,08 Promille. Er zahlt eine Sicherheitsleistung in Höhe von 654 Euro.
  • 23:50 Uhr – Hohenzollernring:
    Nach einem Alkoholtest (1,52 Promille) ordnen die Polizisten eine Blutprobe bei einem E-Scooter-Fahrer (30 Jahre) an und stellen seinen Führerschein sicher.
  • 23:55 Uhr – Heumarkt:
    Die Kontrolle eines 43 Jahre alten Franzosen endet für den alkoholisierten Touristen (0,56 Promille) mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einer Sicherheitsleistung in Höhe von 530 Euro.
  • 0:33 Uhr – Hohenzollernring:
    Mit 0,7 Promille fährt ein 30-jähriger Deutscher in die Kontrollstelle. Das Ergebnis ist eine Anzeige.
  • 1:05 Uhr – Rudolfplatz:
    Mit 1,24 Promille endet die Fahrt eines Deutschen (25 Jahre) mit Beifahrer auf dem E-Scooter. Die Folge für den Fahrer: Blutprobe auf der Wache und Sicherstellung seines Führerscheins.
  • 1:59 Uhr – Habsburger Ring / Aachener Straße:
    Mit mehr als 1,6 Promille kollidiert ein kanadischer E-Scooter-Fahrer (20 Jahre) mit einem an einer Ampel stehenden BMW (Fahrer: 24 Jahre). Auch in diesem Fall ordneten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe an. Sie stellten den Führerschein des in Deutschland wohnenden Mannes sicher und leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung ein.

Dunkelziffer von Verstößen weit größer

Neben aufklärenden Gesprächen verhängte die Polizei u.a. in 30 Fällen Verwarngelder gegen Fahrer, die noch einen Beifahrer auf dem E-Scooter transportierten. copyright: pixabay.com
Neben aufklärenden Gesprächen verhängte die Polizei u.a. in 30 Fällen Verwarngelder gegen Fahrer, die noch einen Beifahrer auf dem E-Scooter transportierten.
copyright: pixabay.com

Nach zehn Alkoholfahrten in der Nacht von Freitag auf Samstag verdeutlichen diese Ergebnisse, dass sowohl Deutsche als auch Touristen die Kraftfahrzeuge häufig alkoholisiert nutzen. Die festgestellten Alkoholverstöße innerhalb nur weniger Stunden dürften zudem nur eine kleine Zahl der tatsächlichen Alkoholfahrten ausmachen.

Mit Blick auf die Unfallzahlen besteht weiterer Handlungsbedarf rund um den Hype der Scooter. Seit Erfassung der Elektro-Roller-Unfälle hat die Polizei 20 Unfälle unter Alkoholeinfluss mit sechs schwerverletzten und 13 leichtverletzten E-Scooter-Lenkern registriert.

Infos zur Nutzung von E-Scootern

Infos zur Nutzung von E-Scootern copyright: Envato / monkeybusiness
Infos zur Nutzung von E-Scootern
copyright: Envato / monkeybusiness

CityNEWS hat hier für Sie viele Infos zur Nutzung der Elektro-Tretroller zusammengestellt.

Wer darf die E-Scooter ausleihen?

Fahrer von ausleihbaren E-Tretrollern müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Privat gekaufte E-Scooter können bereits ab 14 Jahren gefahren werden. Sowohl für private als auch für ausgeliehene Roller brauchen Sie keine zusätzliche Prüfung wie etwa eine Mofaprüfbescheinigung. Auf dem Roller darf nur eine Person fahren. Weder weitere Mitfahrer noch ein Anhänger sind erlaubt.

Für das Ausleihen der Elektro-Fahrzeuge ist im Regelfall ein Smartphone erforderlich, da sich die Fahrer in einer App der jeweiligen Verleiher anmelden müssen. Ein Helm ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Doch Fachleute raten dazu, nicht ohne einen Kopfschutz zu rollern.

Darf ich die Roller auf dem Bürgersteig nutzen?

Die E-Tretroller dürfen Sie gemäß Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung nur auf Radwegen und Straßen nutzen. In Fußgängerzonen und auf Gehwegen dürfen Sie keine E-Tretroller fahren. Nicht erlaubt sind zudem Wege und Straßen mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei”. Somit ist es beispielsweise nicht erlaubt, mit dem E-Scooter durch eine für Radfahrer freigegebene Fußgängerzone zu fahren.

Wie weit darf ich aus der Stadt raus fahren?

Die Verleihunternehmen definieren das Gebiet selbst. Dem bisherigen Kenntnisstand nach können Sie die E-Tretroller auch außerhalb des Stadtgebietes nutzen. Sie dürfen den E-Tretroller allerdings nur innerhalb des vom Unternehmen festgelegten Bedienungsgebietes abstellen.

Darf ich Elektro-Tretroller mit in Busse und Bahnen nehmen?

E-Scooter dürfen in Bussen und Bahnen in NRW nur in zusammengeklapptem Zustand kostenfrei mitgenommen werden. Nur dann seien sie wie Handgepäck zu behandeln und es werde kein Ticket benötigt, teilte der Verkehrsverbund Rhein-Sieg mit.

Nicht klappbare oder nicht zusammengeklappte E-Tretroller werden hingegen wie ein Fahrrad behandelt, für das ein entsprechendes Ticket gelöst werden muss.

Wo darf ich die Roller abstellen?

In der Qualitätsvereinbarung der Stadt Köln werden die Abstellorte und Abstellregelungen im Allgemeinen definiert, sodass keine Verkehrsteilnehmer in ihrer Mobilität eingeschränkt werden. Eine Auflistung, wie Elektro-Tretroller abzustellen sind, findet sich im Qualitäts-Agreement wieder, das die Verleihzonen für E-Tretroller genau definiert.

Welche Roller sind für den Straßenverkehr zugelassen?

Das Kraftfahrt-Bundesamt lässt den Betrieb der Roller unter folgenden Bedingungen zu:

  • Sie dürfen zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben.
  • Die Gefährte dürfen 70 Zentimeter breit sein, 1,40 Meter hoch und 2 Meter lang.
  • Das erlaubte Maximalgewicht der Roller beträgt 55 Kilo.
  • Pflicht sind zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine weiße Leuchte vorne und eine rote Lampe hinten.
  • Reflektoren an den Speichen sowie eine helltönende Glocke oder Klingel sind ebenfalls vorgeschrieben.

Gibt es eine Alkoholgrenze beim Fahren von E-Tretrollern?

Die Promillegrenze liegt für Fahrer ab 21 Jahren bei 0,5 Promille. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, bekommt einen Bußgeldbescheid. Das bedeutet in der Regel 500 Euro sowie einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wer mit mindestens 1,1 Promille unterwegs ist, begeht eine Straftat. Das kann aber auch schon ab 0,3 Promille bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen der Fall sein.

Die Null-Promille-Grenze gilt bei jüngeren Fahrern bis einschließlich 20 Jahre. Zwar reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich Schäden Dritter, auch wenn der Fahrer Alkohol getrunken hat. Unter Umständen und je nach Einzelfall können Versicherungen den Fahrer oder die Fahrerin in Regress nehmen, das ist sogar schon ab 0,3 Promille möglich.

Welche Bußgelder gelten für E-Scooter?

Wer ohne allgemeine Betriebserlaubnis mit einem E-Tretroller im Verkehr fährt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen, so der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. Wer damit auf dem Gehweg rollert, riskiert zwischen 15 und 30 Euro. Fehlen erforderliche technische Teile wie das Licht, können 20 Euro Bußgeld folgen. Und wer ohne den nötigen Aufkleber der Versicherung unterwegs ist, muss mit 40 Euro rechnen.

Weitere Kontroll-Aktionen und Maßnahmen geplant

efühlt an jeder Straßenecken stehen die Elektro-Roller mittlerweile in Köln. copyright: pixabay.com
efühlt an jeder Straßenecken stehen die Elektro-Roller mittlerweile in Köln.
copyright: pixabay.com

Der Direktionsleiter Verkehr Werner Groß nahm ebenfalls an der Aktion teil und nutze die Gelegenheit, sich selbst ein Bild von den Auswirkungen der Elektro-Roller auf den innerstädtischen Verkehr zu machen. Auch ein Vertreter der Stadt Köln konnte wichtige Eindrücke zum Einsammeln der Elektro-Tretroller sowie zum unzulässigen Abstellen der Fahrzeuge im Verkehrsraum mitnehmen.

Die gemeinsame Aktion hatten die Beteiligten am 31. Juli 2019 im Rahmen einer ersten Dringlichkeitssitzung vereinbart, zu der die Polizei Köln aufgrund der Unfallentwicklung und zahlreicher Beschwerden aus der Bevölkerung eingeladen hatte. Die Ergebnisse der Einsatzmaßnahmen sollen in einer bereits für Mitte September anberaumten Folgesitzung erörtert werden. Dazu wird die Polizei auch Vertreter der Stadt Köln sowie der E-Scooter-Verleihfirmen einladen – auch Vertreter von Firmen, die derzeit ihre Geschäftstätigkeit in die Domstadt ausweiten oder diesbezügliche Planungen angekündigt haben.