Das Ganzkörperplastinat «Schwebender Akt», das zwei plastinierte Tote beim Sexualakt zeigt, darf auch weiterhin nicht in der Kölner Ausstellung «Körperwelten – eine Herzenssache» gezeigt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln in einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss entschieden.
Damit wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers ein gegen eine Verbotsverfügung der Stadt Köln gerichteter Eilantrag der Ausstellungsmacher zum überwiegenden Teil abgelehnt.
In der seit Mitte September 2009 in Köln laufenden Schau werden präparierte Körper Verstorbener gezeigt, die durch «Plastination» dauerhaft konserviert sind. Das Ordnungsamt der Stadt Köln hatte die Ausstellung zwar grundsätzlich erlaubt, die Darstellung eines Paares beim Geschlechtsverkehr aber verboten, da dies gegen die Totenwürde verstoße. Dagegen hatten sich die Veranstalter der Schau gewandt und sich auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit berufen.
Nach Auffassung der Kölner Verwaltungsrichter spreche hingegen viel dafür, dass die beanstandete Darstellung die Totenwürde verletze, die auch der Wissenschaftsfreiheit Grenzen setze.
Allerdings setzte das Gericht das Alter, ab dem Jugendliche ohne Begleitung Erwachsener die übrige Ausstellung besuchen dürfen, auf 14 Jahre herab. Das Ordnungsamt hatte eine Grenze von 16 Jahren vorgesehen. Dadurch steht die Schau jetzt für mehr Schulklassen offen.
Außerdem wurde das weitergehende Verbot, Paare «in anderen sexuellen Posen» darzustellen, aufgehoben, weil diese Formulierung zu unbestimmt sei. Schon zuvor hatte das Ordnungsamt seine Anordnung gelockert. Seitdem dürfen in einem besonderen Raum ein «Teilplastinat» beim Sexualakt sowie ein schematisches «Scheibenplastinat» gezeigt werden. Zu diesem abgetrennten Raum haben Jugendliche ohne Begleitung Erwachsener erst ab 16 Jahren Zutritt.
Die Ausstellung «Körperwelten – Eine Herzenssache» wird bis zum 31. Januar 2010 in Köln gezeigt.