Zufriedene Schnäppchenjäger: Die meisten Deutschen machen mit Sonderangeboten gute Erfahrungen

Shopping macht besonderen Spaß, wenn man beim Einkaufsbummel auf Schnäppchen stößt. Die meisten Bundesbürger schauen sich einer Umfrage zufolge ganz bewusst nach Sonderangeboten um. / copyright: Kzenon/Fotolia.com / djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Shopping macht besonderen Spaß, wenn man beim Einkaufsbummel auf Schnäppchen stößt. Die meisten Bundesbürger schauen sich einer Umfrage zufolge ganz bewusst nach Sonderangeboten um.
copyright: Kzenon/Fotolia.com / djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Die meisten Bundesbürger halten regelmäßig nach Sonderangeboten Ausschau. 64 Prozent der Schnäppchenjäger versuchen beim Einkaufen zu sparen, indem sie sich mithilfe von Werbeprospekten oder im Internet informieren, wo ein Produkt am günstigsten angeboten wird.

36 Prozent sparen, indem sie Kundenkarten oder Bonusprogramme zum Punktesammeln wie etwa “Payback”, “Miles&More” oder die “Bahncard” nutzen. Und 29 Prozent achten in Tageszeitungen oder Online-Angeboten auf Gutscheine, mit denen man günstiger einkaufen kann. Nur 23 Prozent aller Befragten bekennen sich dazu, überhaupt keine Schnäppchenjäger zu sein und weder auf Sonderangebote noch auf Gutscheine oder Rabattaktionen einen Blick zu werfen. Das ergab eine aktuelle Umfrage, die von forsa im Auftrag der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG durchgeführt wurde.

Rabattgutscheine sind zeitlich begrenzt gültig

Über die zeitlich begrenzte Gültigkeit eines Gutscheins wissen 61 Prozent der Befragten genau Bescheid: “Ein Händler muss einen Rabatt-Gutschein nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr einlösen. Tut er es doch, dann aus Kulanz”, bestätigt Roland-Partneranwalt Johannes Schmidberger von der Friedrichshafener Kanzlei Brugger & Kollegen. Mehr als die Hälfte (51 Prozent) meint, dass man stets vor der Bestellung anmelden muss, wenn man beim Restaurantbesuch einen Gutschein nutzen möchte. Das stimmt so nicht: Zwar kann dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Restaurants oder des Gutscheins verankert sein, per Gesetz ist es jedoch nicht erforderlich.

Schlechte Erfahrungen mit Schnäppchen haben nur wenige gemacht

Von denjenigen Befragten, die auf Sonderangebote, Gutscheine oder Rabattaktionen achten, haben nur zwölf Prozent schon einmal schlechte Erfahrungen damit gemacht. Am häufigsten (42 Prozent) gaben die Befragten mit schlechten Erfahrungen an, sich über unfreiwillige Werbung oder Newsletter geärgert zu haben. 31 Prozent waren schon einmal mit vergriffenen Produkten oder Angeboten konfrontiert und ebenfalls 31 Prozent der Schnäppchenjäger mussten sich mit der ungenügenden Qualität der Produkte oder Leistungen auseinandersetzen. 20 Prozent beklagen, dass schon einmal ein Gutschein abgelehnt wurde.

Umtausch reduzierter Ware

Was kann man tun, wenn sich das Schnäppchen zuhause als Fehlkauf entpuppt? 23 Prozent meinen, dass man beim Kauf eines vergünstigten Produkts ein eingeschränktes Reklamationsrecht bei Mängeln hat. “Das ist falsch””, erklärt Schmidberger. “Mangelhafte Ware muss der Händler in jedem Fall ersetzen. Auch qualitative Abstriche muss niemand hinnehmen, auch nicht beim Kauf vergünstigter Produkte oder Leistungen.” Im Laden gekaufte reduzierte Ware darf der Händler allerdings vom grundlosen Umtausch ausschließen – zum Beispiel wenn die Farbe nicht mehr gefällt.”

Autor: Redaktion/ djd / HDI Versicherung AG