Vollmachten: Wer trifft beim Verlust der Geschäftsfähigkeit die wichtigen Entscheidungen?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Angehörigen bei einer schweren Erkrankung automatisch handlungsbevollmächtigt sind - tatsächlich sind dazu eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht nötig. / copyright: Ergo Direkt Versicherungen/thx / djd
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Angehörigen bei einer schweren Erkrankung automatisch handlungsbevollmächtigt sind – tatsächlich sind dazu eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht nötig.
copyright: Ergo Direkt Versicherungen/thx / djd

Wenn jemand etwa wegen einer Krankheit nicht mehr geschäftsfähig ist, muss ein anderer Mensch die wichtigen Entscheidungen fällen. Dies sollte eine Person des Vertrauens sein – deshalb ist es notwendig, rechtzeitig die entsprechenden Vollmachten zu erteilen.

Das gilt zum Beispiel für den Bereich der Finanzen, hier ist eine Bankvollmacht nützlich, damit bei Krankheit oder Tod weiter gehandelt werden kann. Die Banken halten entsprechende Vordrucke bereit. Auch eine Betreuungsverfügung kann sinnvoll sein. Hier legt der Verfasser fest, wer sein Betreuer werden soll, falls ein Gericht eine gesetzliche Betreuung anordnet. Die wichtigsten Dokumente für den Fall der Fälle dürften aber die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sein.

Ärzte müssen Patientenverfügung befolgen

Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München, erläutert ihre Bedeutung: “Wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht keinen rechtlichen Vertreter mehr. Er sollte also mit einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter bestimmen und diesem mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben.” Diese bevollmächtigte Person müsse dann, so Wolfgang Putz, mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen. Bei Zuwiderhandlung geht der Arzt das Risiko einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.

Vorsorge für den letzten Gang

Nicht nur das Ende des Lebenswegs, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen. “Diese Versicherung deckt die Kosten für die Beisetzung und andere direkt mit dem Tod verbundene Ausgaben ab”, erläutert Andrea König-Uber von den Ergo Direkt Versicherungen die Vorteile. “Man kann auf diese Weise eine angemessene Bestattung sicherstellen und die entsprechenden Vereinbarungen direkt mit dem Bestatter treffen. Und die Hinterbliebenen werden dabei finanziell entlastet.”

Wohin mit der Patientenverfügung?

“Die Patientenverfügung sollte man an einem Ort hinterlegen, zu dem sich der Vorsorgebevollmächtigte jederzeit Zugang verschaffen kann. Alternativ kann man die Patientenverfügung auch direkt dem Bevollmächtigten aushändigen”, betont Rechtsanwalt Wolfgang Putz aus München. Eine Patientenverfügung ist zeitlich uneingeschränkt gültig. Wolfgang Putz: “Trotzdem empfiehlt es sich, alle paar Jahre oder bei schweren Veränderungen des Gesundheitszustands seine Verfügung mit Datum und Unterschrift zu bekräftigen und eventuell zu ergänzen oder zu ändern.”

Autor: Redaktion/ djd / HDI Versicherung AG