“Do it yourself” per Internet: Ein Trend mit rechtlichem Risiko

"Do it yourself" per Internet: Ein Trend mit rechtlichem Risiko - copyright: jakubzak / Fotolia
“Do it yourself” per Internet: Ein Trend mit rechtlichem Risiko
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Keine Frage: “Do it yourself” liegt voll im Trend! Kochrezepte, Bastel- und Bauanleitungen oder Einrichtungsideen. Das Internet bietet allen Hobbyköchen, Heimwerkern und Freizeitschneidern unzählige Anleitungen (Tutorials) zum Selbermachen. Warum also nicht den Wohnzimmertisch aus dem Möbelhaus eigenhändig im “Do it yorself”-Verfahren nachbauen? Oder die Fitness-Übungen zu Hause nachmachen, anstatt einen Trainer zu bezahlen?

Doch was passiert, wenn das empfohlene Sportgerät aus dem Lieblings-Blog zur Stolperfalle wird? Die ROLAND-Partneranwälte Simone Zervos und Constantin Martinsdorf von der Sozietät Bietmann erklären, was rund um die Online-Ratgeber rechtlich zu beachten ist – und an welcher Stelle Blogger und Verkäufer vorsichtig sein sollten.

Tutorials aus dem Internet: Wer haftet, wenn beim “Do it yourself” etwas schiefgeht?

Tutorials aus dem Internet: Wer haftet, wenn beim "Do it yourself" etwas schiefgeht? - copyright: pixabay.com
Tutorials aus dem Internet: Wer haftet, wenn beim “Do it yourself” etwas schiefgeht?
copyright: pixabay.com

Gerade auf der Video-Plattform YouTube gibt es sie häufig: Produktempfehlungen. Allerdings verträgt beispielsweise nicht jede Nutzerin jedes Make-up, Lebensmittel oder Haarshampoo. Ein Ausschlag oder sogar ein allergischer Schock kann die Folge sein. Wer haftet in solchen Fällen? ROLAND-Partneranwalt Constantin Martinsdorf stellt klar: “Laut Gesetz besteht allein durch die Erteilung eines Rats keine vertragliche Haftung. Denn dieser Rat, zum Beispiel aus einem YouTube-Video, ist in der Regel eine Gefälligkeit.”

Anders sieht es allerdings aus, wenn der YouTuber bewusst einen schlechten Rat oder eine Auskunft falsch erteilt hat. “Hat er beispielsweise das Workout an einem bestimmten Fitness-Gerät vorbehaltlos empfohlen, obwohl er wusste, dass dieses Gerät mehrfach von Stiftung Warentest wegen erheblichen Sicherheitsmängeln als “ungenügend” bewertet wurde, kann ihn der Geschädigte zu Schadenersatz verpflichten”, so Rechtsanwalt Martinsdorf. “Für fehlerhafte Produkte selbst haftet gegebenenfalls der Hersteller.”

“Experten” im Internet: Fachwissen haben Blogger wirklich?

"Experten" im Internet: Fachwissen haben Blogger wirklich? - copyright: pixabay.com
“Experten” im Internet: Fachwissen haben Blogger wirklich?
copyright: pixabay.com

Besonders in Blogs und auf YouTube bieten viele sogenannte Experten zahlreiche Tipps und Tricks zu den verschiedensten Themen – von Kochrezepten über Hilfestellungen für die alltägliche Hausarbeit bis hin zu Ernährungsratgebern. Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf warnt jedoch: “Viele dieser Blogger haben keine anerkannte Ausbildung oder qualifizierte Prüfung in dem beworbenen Fachgebiet absolviert.”

Bezeichnungen wie “Ernährungs-” und “Fitness-Berater”, “Coach” oder “Mental-Trainer” können von jedermann geführt werden. “Einen Hinweis auf die Qualität der angebotenen Beratung im Internet bieten sie also in aller Regel nicht”, so der Rechtsanwalt. Geschützte Berufsbezeichnungen sind dagegen zum Beispiel Arzt, Psychologe, Ingenieur, Versicherungsmakler und Rechtsanwalt.

Reicht ein Hinweis zur Haftung? Rechtliche Absicherung als Blogger oder YouTuber

Reicht ein Hinweis zur Haftung? Rechtliche Absicherung als Blogger oder YouTuber - copyright: pixabay.com
Reicht ein Hinweis zur Haftung? Rechtliche Absicherung als Blogger oder YouTuber
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Haftungsausschlüsse oder sogenannte Disclaimer findet man vielfach im Impressum einer Website. Aber kann man sich auf diese Weise wirklich der Verantwortung entziehen? Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf stellt klar: “Nein, in der Regel nicht. Ein solcher Haftungsausschluss wird überschätzt. Im Bereich des Marken- oder Urheberrechts sind solche Hinweise sogar nahezu alle nutzlos.”

Grundsätzlich haftet der Verfasser eines rechtswidrigen Beitrags, den er selbst veröffentlicht, für etwaige Folgen. Höchstens bei Meinungsäußerungen kommt eine “Distanzierung” von vermittelten fremden Informationen überhaupt in Betracht. Der Rechtsexperte ergänzt: “Ein pauschaler Ausschluss jeglicher Haftung ist jedoch auch hier wenig zielführend.”

DaWanda & Co.: Was muss ich beim Verkauf von Selbstgemachtem beachten?

DaWanda & Co.: Was muss ich beim Verkauf von Selbstgemachtem beachten? - copyright: pixabay.com
DaWanda & Co.: Was muss ich beim Verkauf von Selbstgemachtem beachten?
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Wer gern bastelt, näht, strickt oder baut, kann das nicht nur für sich selbst machen. Warum nicht einfach die eigenen Produkte online verkaufen? ROLAND-Partneranwältin Simone Zervos weiß, worauf man achten muss: “Wer neben seinem Hauptberuf sein Handwerk verkaufen möchte, muss in jedem Fall Steuern auf seinen Gewinn zahlen und je nachdem auch ein Gewerbe anmelden.”

Wann das erforderlich ist, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. Erziele ich mit dem Verkauf Gewinne? Verkaufe ich regelmäßig? Rechtsanwältin Simone Zervos rät, sich zur Sicherheit beim zuständigen Finanz- oder Gewerbeamt oder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erkundigen. Auch der Steuerberater hilft in solchen Fragen.

Ärgerlich: Wer haftet, wenn mit dem bestellten Produkt etwas nicht stimmt?

Ärgerlich: Wer haftet, wenn mit dem bestellten Produkt etwas nicht stimmt? - copyright: Rainer Sturm / pixelio.de
Ärgerlich: Wer haftet, wenn mit dem bestellten Produkt etwas nicht stimmt?
copyright: Rainer Sturm / pixelio.de

Personalisierte und handgefertigte Geschenke liegen voll im Trend. So kann man sich zum Beispiel beim Online-Shop DaWanda selbstgemachte Einzelstücke bestellen. Was ist jedoch, wenn der Name auf dem Schlüsselanhänger falsch geschrieben ist? Rechtsanwältin Simone Zervos klärt auf: “Käufer können ihre mangelhafte oder defekte Ware dem Verkäufer gegenüber reklamieren. Dieses Recht gilt auch bei personalisierten Produkten.”

Der Verkäufer ist dann übrigens verpflichtet, die Ware durch Neuware zu ersetzen oder nachzubessern. Rechtsexpertin Zervos: “Den Kaufpreis bekommt der Käufer erst nach erklärtem Rücktritt zurück, wenn die Reparatur zweimal misslungen ist oder die Ersatzware ebenfalls zweimal fehlerhaft geliefert wurde.”