UPDATE: KVB-Streik in Köln stark ausgeweitet – Hier alle aktuellen Warnstreik-Infos!

Busse und Bahnen fahren in Köln nicht – Streik bei der KVB!
Busse und Bahnen fahren in Köln nicht – Streik bei der KVB!
copyright: Christoph Seelbach / Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Aktualisiert am 21.03.2026 um 14:05 Uhr: Pendler in Köln müssen sich erneut auf erhebliche Einschränkungen gefasst machen. Die Gewerkschaft ver.di hat zu massiven Warnstreiks bei den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) aufgerufen.

  • Am Samstag (21.03.2026) wird der KVB-Busbetriebshof Porz bestreikt. Hier wird es zu Behinderungen im Busverkehr kommen. Die Bahnen fahren normal.
  • Auch am Montag (23.03.2026) wird weiter getreikt. Dieses Mal trifft es den linksrheinischen Busverkehr. Die Bahnen sollen normal fahren.

Wer in Köln auf Bus und Bahn angewiesen ist, braucht starke Nerven. Wie die Gewerkschaft verdi bekannt gab, wird die KVB erneut Ziel von Arbeitskampfmaßnahmen. Der Streik der KVB trifft die Domstadt dabei in einer großen Welle und wird den Alltag von tausenden Menschen erheblich beeinträchtigen. Schon in den vergangenen Wochen kam es immer wieder zu Ausfällen, doch die Fronten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern scheinen verhärtet denn je.

Update: Erneute Warnstreiks bei der KVB am Montag (23.03.2026)

Für Montag, den 23.03.2026, haben verdi und die Nahverkehrsgewerkschaft zu ganztägigen Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Während der Fokus von verdi auf dem linksrheinischen Bus-Betriebshof Nord liegt, richtet sich der Aufruf der Nahverkehrsgewerkschaft an die gesamte Belegschaft.

Die KVB geht davon aus, den Stadtbahnbetrieb trotz der Streiks sicherstellen zu können, weist jedoch auf mögliche Beeinträchtigungen hin. Im Busverkehr wird es hingegen zu deutlichen Einschränkungen kommen. Ein angepasster Fahrplan wird derzeit erstellt und zeitnah über die digitalen Auskunftssysteme sowie die Website der KVB zur Verfügung gestellt.

Eingeschränkter Warnstreik bei der KVB am Samstag (21.03.2026)

Fahrgäste der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) müssen sich am kommenden Samstag, 21.03.2026, auf Behinderungen im Busverkehr einstellen. Die Gewerkschaft ver.di hat zu einem weiteren Warnstreik aufgerufen, der jedoch räumlich stark begrenzt bleibt: Bestreikt wird ausschließlich der Bus-Betriebshof Porz.

Was Fahrgäste wissen müssen:

  • Betroffene Linien: Der Streik konzentriert sich auf eine Reihe von Buslinien im rechtsrheinischen Stadtgebiet.

  • Normalbetrieb: Alle Stadtbahnen sowie der Busverkehr im linksrheinischen Köln verkehren nach Plan.

  • Fußball-Verkehr: Da der Bahnverkehr nicht betroffen ist, findet der Transfer zum Bundesliga-Heimspiel des 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach wie gewohnt statt.

Informationen zum Ersatzfahrplan

Die KVB arbeitet aktuell an einem angepassten Fahrplan für die betroffenen Linien in Porz. Sobald die Details feststehen, werden die Fahrten in die elektronische Fahrplanauskunft eingepflegt. Zusätzlich wird eine Übersichtstabelle auf der offiziellen Website www.kvb.koeln veröffentlicht. Fahrgästen wird dringend empfohlen, sich vor Fahrtantritt online über die aktuellen Verbindungen zu informieren.

Samstag, 21.03.2026: Eingeschränkter rechtsrheinischer Busverkehr

Am Samstag, den 21.03.2026, führt die Gewerkschaft verdi einen gezielten Warnstreik am KVB-Betriebshof Porz durch, der ganztägig zu Ausfällen auf mehreren rechtsrheinischen Buslinien führt. Da sich der Streik ausschließlich auf diesen Standort beschränkt, verkehren alle Stadtbahnen sowie der linksrheinische Busverkehr nach regulärem Plan. Auch die Anreise zum Bundesliga-Spiel des 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach ist hiervon nicht betroffen.

Montag, 23.03.2026: Einschränkungen im KVB-Busverkehr erwartet

Am kommenden Montag, den 23.03.2026, müssen sich Fahrgäste der KVB erneut auf Ausfälle und Verzögerungen einstellen. Aufgrund von Streikaufrufen der Gewerkschaften verdi und Nahverkehrsgewerkschaft kommt es zu folgenden Auswirkungen:

  • Busverkehr: Vor allem im linksrheinischen Stadtgebiet fallen viele Linien aus (Betriebshof Nord). Von Subunternehmern betriebene Linien verkehren planmäßig.

  • Stadtbahnen: Trotz des Streikaufrufs wird versucht, den Betrieb der Stadtbahnen weitestgehend aufrechtzuerhalten. Dennoch kann es zu Unregelmäßigkeiten kommen.

Wichtig für Ihre Planung: Die KVB arbeitet aktuell an einem Ersatzfahrplan. Bitte prüfen Sie vor Fahrtantritt die elektronische Fahrplanauskunft oder die Infos auf www.kvb.koeln.

Alternativen für Pendler

Nicht betroffen sind die Züge der Deutschen Bahn, der Mittelrheinbahn sowie anderer privater Eisenbahnunternehmen. Pendler können innerhalb Kölns auf S-Bahnen (S6, S11, S12, S19) und Regionalbahnen (RB/RE) ausweichen. KVB-Tickets gelten im VRS-Raum auch in diesen Zügen.

Hintergrund: Warum wird bei der KVB gestreikt?

Viele Fahrgäste fragen sich angesichts der wiederholten Ausfälle: Was fordert die Gewerkschaft eigentlich? Im Kern des aktuellen Tarifkonflikts steht nicht nur eine Entgeltsteigerung, sondern vor allem eine massive Entlastung des Personals. Ver.di fordert für die rund 30.000 Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in NRW eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von aktuell 39 auf 37 Stunden – und das bei vollem Lohnausgleich.

Zusätzlich stehen eine Ausweitung der Ruhezeiten zwischen den Schichten auf mindestens 11 Stunden sowie höhere Zuschläge für Schicht- und Sonntagsarbeit auf der Agenda. Die Gewerkschaft argumentiert, dass der dramatische Personalmangel und der hohe Krankenstand bei der KVB nur durch attraktivere Arbeitsbedingungen in den Griff zu bekommen seien. Ohne diese Reformen drohe der ÖPNV-Kollaps auch ohne Streiks, da immer mehr Stellen unbesetzt blieben. Die Arbeitgeberseite weist die Forderungen bisher als finanziell nicht darstellbar zurück.

Schulpflicht und Arbeitspflicht: Was gilt bei Streik?

Viele Eltern und Arbeitnehmer hoffen bei einem Streik auf eine “Ausnahme” – doch die Rechtslage ist eindeutig: Ein angekündigter Streik gilt als vorhersehbares Ereignis. Das bedeutet:

  • Arbeit: Das sogenannte “Wegerisiko” trägt der Arbeitnehmer. Sie sind verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Dies kann bedeuten, früher aufzustehen, Fahrgemeinschaften zu organisieren oder auf andere Verkehrsmittel (wie S-Bahnen oder Fahrräder) umzusteigen. Wer ohne Absprache einfach fernbleibt, riskiert eine Abmahnung oder Lohnkürzungen. Homeoffice ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt – einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es wegen eines Streiks nicht.
  • Schule: Auch die Schulpflicht bleibt an Streiktagen uneingeschränkt bestehen. Die Bezirksregierung betont, dass Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, am Unterricht teilzunehmen. Ist der Schulweg aufgrund des Streiks im Einzelfall unzumutbar, sollten Eltern die Schule wie bei einer Krankmeldung frühzeitig informieren, um das Fehlen zu entschuldigen.

Wichtiger Hinweis zur Mobilitätsgarantie

Die KVB weist ausdrücklich darauf hin, dass die Mobilitätsgarantie bei angekündigten Streiks nicht greift. Eine Erstattung von Taxikosten ist ausgeschlossen.

Aktualisiert am 21.03.2026 um 14:05 Uhr