Verbraucherrechte für Mobilfunkkunden

 Wir geben Ihnen einen Auszug der wichtigsten Kundenrechte im Bereich des Mobilfunk. / copyright: Niko Korte / pixelio.de
Wir geben Ihnen einen Auszug der wichtigsten Kundenrechte im Bereich des Mobilfunk.
copyright: Niko Korte / pixelio.de

Der Mobilfunkmarkt befindet sich sehr stark im Umsturz, vor allem seit Smartphones einen Großteil der neu abgesetzten Modelle ausmachen, womit zeitgleich das Mobile Internet in den Fokus rückt. Wir geben Ihnen einen Auszug der wichtigsten Kundenrechte im Bereich des Mobilfunk.

Für Verbraucher so vorteilhafte Leistungsbestandteile wie Flatrates, Auslandskontingente und dergleichen sind vergleichsweise günstig zu ergattern – die Rechtslage, gerade was Verbraucherwechsel oder Drosselungen im Vertrag betrifft, ist ja jedoch nicht so bekannt.

Schutz vor zu hohen Kosten

Ein Klick zu viel, eine zu lange Reaktionszeit und schon haben Sie Dinge gekauft oder abonniert, die Sie gar nicht haben wollten.
Insbesondere dem Mobilen Internet muss man sich hier widmen, denn viele Dinge sind mit dem Mobilfunkvertrag verbunden und werden darüber abgerechnet. So ist vor allem der Punkt über sogenannte Drittfirmen, die über Ihren Provider Leistungen in Rechnung stellen, Gegenstand von Rechtsstreiten gewesen.

  • Früher waren dies Klingeltöne und Bilder, heute sind das mobile Gewinnspiele oder Abonnements.
    Hier können Sie der Belastung widersprechen, indem Sie Nachweise von Ihrem Provider einfordern und darauf hinweisen, dass die Rechnungsposition nicht hinreichend klar auf einen Vertragsabschluss mit allen nötigen Eckdaten hinweist. Eine sogenannte Technische Prüfung nach § 45i TKG wird seitens der Verbraucherzentralen empfohlen, um diesen Entgeltnachweis plausibel darzulegen.

  • Dieses Argument sollten Sie beispielsweise dann nutzen, wenn der Mobilfunkvertrag zusätzlich auch geschäftlichen Zwecken dient und Sie auf mobile Kommunikation dringend angewiesen sind.

  • Sie müssen also nicht zwangsläufig bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten, um die Kosten zu drosseln und etwa einen Neuvertrag abzuschließen.
    Ein Tipp: Zum Tarifvergleich geht es hier, um anhand Ihrer Vorauswahl zu prüfen, welcher Tarif infrage kommt und wie dieser sich gegenüber Konkurrenzprodukten bewährt.

Auch der Punkt der Rufnummernportierung dürfte hier eine Rolle spielen, wobei mittlerweile geregelt ist, dass auch während eines laufenden Vertrages ein Wechsel stattfinden darf. Die Kosten hierfür sind in etwa auf 30 Euro begrenzt, der alte Vertrag bekommt eine neue Rufnummer zugewiesen – dennoch läuft dieser regulär weiter, wobei eher Kunden mit älteren Tarifen profitieren, da Neuverträge mit wesentlich breiterem Leistungsangebot und niedrigen Grundgebühren die Regel darstellen.