Uni schützt vor Steuern nicht? Wie Studenten Geld verdienen und trotzdem Steuern sparen können

Eine Steuersoftware kann bei der Einkommenssteuererklärung einiges an Arbeit abnehmen und kennt ebenfalls alle Steuertricks um Sparmöglichkeiten zu nutzen. / copyright: Thorben Wengert / pixelio.de
Eine Steuersoftware kann bei der Einkommenssteuererklärung einiges an Arbeit abnehmen und kennt ebenfalls alle Steuertricks um Sparmöglichkeiten zu nutzen.
copyright: Thorben Wengert / pixelio.de

Auch ohne Studiengebühren kostet ein Studium Geld und das nicht zu knapp. Viele Studenten sind darauf angewiesen, ihr Studium teilweise oder komplett selbst zu finanzieren. Je regelmäßiger die Tätigkeit, desto höher das Einkommen. Wo Geld verdient wird, sind auch Steuern automatisch ein Thema, die auch vor Studenten nicht Halt machen.

 Was viele der angehenden Jung-Akademiker nicht wissen: Wer
sich ein bisschen mit dem Steuerrecht auskennt, kann Geld sparen oder sich
eventuelle Verluste sogar nach dem Studium wieder zurückholen. Wir haben die
wichtigsten Infos zum Thema zusammengestellt.

Auch bei befristeten Tätigkeiten kein Geld verschenken – Einkommenssteuererklärung
abgeben

Wie
für alle anderen Arbeitnehmer oder Selbstständige gilt auch für Studenten: Für
Einkommen aus abhängiger Beschäftigung oder freiberuflicher Tätigkeit gilt ein
Freibetrag von 8.004 Euro. Nur wer mehr verdient, muss Steuern bezahlen – aber
auch bei geringerem Einkommen muss man sich unter Umständen selbst darum
kümmern, dass ein Teil des verdienten Geldes nicht etwa beim Finanzamt landet.
Wer z.B. Beispiel während der Semesterferien im Sommer in einem Büro oder einer
Fabrik jobbt, der bezahlt automatisch Lohnsteuer, die von seinem Verdienst
abgezogen wird.

Deswegen gilt: Am Ende des Jahres unbedingt eine Steuererklärung machen
und sich die einbehaltene Lohnsteuer zurückholen. Eine Steuersoftware kann bei
der Einkommenssteuererklärung einiges an Arbeit abnehmen und kennt ebenfalls
alle Steuertricks um Sparmöglichkeiten zu nutzen, eine gute Auswahl ist beim
Software Anbieter Lexware zu finden (Softwareübersicht Steuererklärung).

Wichtig: Auch wenn der
Beschäftigungszeitraum nur einige Wochen oder Monate beträgt, wird die
Steuerklärung immer für das komplette Jahr abgegeben. Dabei müssen die
geltenden Fristen beachtet werden: Die Einkommenssteuererklärung für das Jahr,
in dem Einkommen erzielt wurde, muss spätestens
bis zum 31. Mai des Folgejahres
beim Finanzamt vorliegen.

Steuern sparen auch bei regelmäßigem und höherem Einkommen

Wer
während seines Studiums regelmäßig arbeitet, kann – je nach Job – schnell in
die Situation kommen, dass sein Einkommen über dem gesetzlichen
Jahresfreibetrag liegt. Für alle Einnahmen, die über 8.004 Euro liegen, bleibt
die Lohnsteuer also beim Finanzamt. Aber es gibt eine ganze Reihe von Kosten,
die dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht
werden können. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten, Bücher, PC, Drucker,
Kopierpapier, Semestergebühren etc. Zudem kann sich auch bei Studenten eine
doppelte Haushaltsführung steuermindernd auswirken. Das heißt: Fahrtkosten
zwischen zwei Standorten oder Kosten für die Unterkunft können innerhalb
gegebener Grenzen steuerlich geltend gemacht werden – wenn bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind.

Achtung: Durch die Reisekostenreform
2014 stehen im kommenden Jahr einige Änderungen ins Haus. Mit Blick auf die
doppelte Haushaltsführung hängt es dann von der Definition der “ersten
Tätigkeitsstätte” und der Dauer der Tätigkeit ab, in welchem Umfang die
doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden kann.

Steuerliche Bewertung der Studienkosten

Entscheidend
für die steuerliche Bewertung studentischer Einkommen ist, ob der Student ein
Erst- oder Zweitstudium absolviert. Sonderausgaben oder Werbungskosten – das
ist hier die Frage.

Grundsätzlich gilt: Beim Erststudium können im
Sinne des Steuerrechts nur Sonderausgaben
geltend gemacht werden. Sonderausgaben sind
steuerlich prinzipiell nur bis zur Höhe des Einkommens möglich. Bei einer Erstausbildung
sind die steuerlich wirksamen Sonderausgaben außerdem auf 6000 EUR pro Jahr
beschränkt. In der Einkommenssteuererklärung kann also kein Verlust ausgewiesen
werden.

Ebenfalls wichtig: Sonderausgaben können nur
für das Jahr geltend gemacht werden, in dem sie angefallen sind. Anders ist das
bei Werbungskosten – die können nämlich “angespart” werden. Davon
können all diejenigen profitieren, die ein Zweitstudium absolvieren. Die
Rechtslage ist hier eindeutig. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Fällen
geurteilt, dass die Kosten für ein Zweitstudium vorweggenommene Werbekosten
sind.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Es
gibt aber auch Fälle, in denen die Ausgaben für ein Erststudium als
Werbungskosten abgesetzt werden können. Dies ist immer dann der Fall, wenn das
Studium auf eine zuvor absolvierte Berufsausbildung aufbaut. Wer die Wartezeit
auf ein Medizinstudium dadurch überbrückt hat, dass er (oder sie) eine
Ausbildung zum Krankenpfleger oder zur Krankenschwester durchlaufen hat, kann
sein Studium steuerlich als zweite Ausbildung ansetzen. Das gilt auch für einen
gelernten Kaufmann, der es zum BWLer oder Volkswirt bringen will. Die
Kombinationen müssen allerdings eindeutig mit einander verbunden sein: Ein
Buchhändler, der Medizin studieren will, nimmt auch steuerlich ein Erststudium
auf.

Dokumente, Belege, Bescheinigungen

“Keine
Buchung ohne Beleg”. Diese alte Buchhaltungsregel gilt natürlich auch für
die Steuererklärung. Wer Kosten geltend machen will, der muss sie genau belegen
können. Und das bedeutet: erst einmal alles aufbewahren, was mit Kosten und dem
Studienumfeld zu tun hat. Wegwerfen kann man später immer noch. Wer ein
Zweitstudium absolviert, der sollte besonders sorgfältig mit seinen Unterlagen
umgehen. Da seine Kosten als vorweggenommene Werbungskosten gelten, können sie
akkumuliert werden und das bedeutet: Je nach aktuellem Steuerrecht können
Verluste während des Studiums auch noch während der ersten beiden Arbeitsjahre
nach Abschluss des Studiums rückwirkend geltend gemacht werden.