Mit dem neuen Jahr stehen auch wieder einige Änderungen in 2019 an. CityNEWS gibt einen Überblick mit Antworten auf die Frage: Was ändert sich 2019? Was für Verbraucher, Arbeitnehmer, Familien und Rentner wichtig ist, haben wir hier in einer kompletten Übersicht zusammengefasst!
Was ändert sich 2019?
Inhaltsverzeichnis
- Was ändert sich 2019?
- Neue Euro-Scheine
- iTan-Listen verschwinden
- Briefporto wird teurer
- Elektroroller und Hoverboards
- Girokonto wird übersichtlicher
- SMS und Telefonate in EU-Ländern
- Werbung bei WhatsApp
- Ab 2019 etliche Diesel-Fahrverbote
- Getränkepfand wird ausgeweitet
- Veränderungen bei der Rente
- Neuerungen für Arbeitnehmer
- Kindergeld, Kitas und Co.
- Was ändert sich 2019 bei den Steuern
Neue Euro-Scheine
In den vergangenen Jahren wurden die kleineren Euro-Scheine durch neue Sicherheitsmerkmale sicherer gegen Fälschungen gemacht. Ab Ende Mai 2019 folgen die 100- und 200-Euro-Scheine, die zudem auch kleiner sind als ihre Vorgänger. Durch neue Euro-Scheine möchte man noch besser gegen Falschgeld vorgehen.
iTan-Listen verschwinden
Ab 14. September 2019 wird es beim Online-Banking keine iTan-Listen mehr geben. Wer noch Tan-Liste aus Papier nutzt, muss sich spätestens dann ab September für ein anderes Verfahren entscheiden. Alternativen bieten die als sicherer geltenden Verfahren wie SMS-Tan, Photo-Tan oder die Chip-Tan über ein Extragerät als Generator.
Briefporto wird teurer
Die Deutsche Post wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 das Briefporto nach 2016 erneut erhöhen. Wie hoch die Preiserhöhung ausfallen wird ist derzeit noch nicht klar. Im Dezember 2018 kostete ein Standartbrief 70 Cent. Experten gehen davon aus, dass die Briefmarke 10 Cent teurer wird, also der Preis auf 80 Cent steigen wird.
Elektroroller und Hoverboards
Ab 2019 werden Elektroroller bis 20 km/h offiziell im Straßenverkehr erlaubt. Ein Helm, ein gültiger Versicherungsschein und ein Blinker am Gefährt sind dann Pflicht. Einen Helm müssen die Fahrer aber nicht tragen und fehlt ein ausgezeichneter Radweg, dürfen die Zweiräder auch auf der Straße fahren. Zu den erlaubten Rollern zählen nun auch die sogenannten Hoverboards.
Girokonto wird übersichtlicher
Bankkunden mit Girokonto soll zukünftig die Übersicht über ihren Zahlungsverkehr einfacher gemacht werden. So soll einmal jährlich eine standardisierte Jahresabrechnung erfolgen aus der ersichtlich wird, was das Konto gekostet hat. Dem Verbraucher soll es so leichter gemacht werden versteckte Kosten zu sehen und auch vergleichen zu können.
SMS und Telefonate in EU-Ländern
Auch beim Telefonieren gibt es Änderungen in 2019. Roaming-Gebühren für das Telefonieren und SMS schreiben wurden im EU-Ausland bereits im Juni 2017 abgeschafft. Telefonate aus dem Inland in EU-Länder sind jedoch nach wie vor teuer. Das wird sich voraussichtlich ab 15. Mai 2019 ändern. Die EU plant, ab diesem Zeitpunkt eine Preisobergrenze von maximal 19 Cent pro Minute und für 6 Cent pro SMS festzulegen.
Werbung bei WhatsApp
Der Messenger-Dienst WhatsApp wird ab 2019 Werbung einblenden. Diese wird allerdings nicht im privaten WhatsApp-Chat-Verlauf zu sehen sein, sondern im Status. Außerdem sollen die Nutzer des Messengers, der mittlerweile zu Facebook gehört, entscheiden können ob sie Werbung sehen möchten oder nicht.
Ab 2019 etliche Diesel-Fahrverbote
2019 treten etliche weitere Diesel-Fahrverbote in Kraft. Den Anfang macht ab 1. Januar 2019 Stuttgart, dann folgen Frankfurt (1. Februar 2019), Bonn (1. April 2019), Essen (1. Juli 2019) und Gelsenkirchen (1. Juli 2019).
Auch in Köln gilt ab 1. April 2019 ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 1 bis 4 und Benzinern mit der Klasse Euro 1 und 2. Dieses gilt für die gesamte Umweltzone. Ab September 2019 betrifft das Fahrverbot auch Fahrzeuge mit der Norm Euro 5. Ob und welche Ausnahmeregelungen es gibt, ist noch nicht bekannt.
Getränkepfand wird ausgeweitet
Durch das neue Verpackungsgesetz, welches zum 1. Januar 2019 in Kraft trifft, fällt zukünftig auch Pfand auf Fruchtschorlen, Milchmischgetränke und einige Energy Drinks an. Nur Säfte und Wein bleiben weiterhin pfandfrei. Auch müssen Ein- oder Mehrwegflaschen künftig an Regalen in Supermärkten und Getränkeläden gut sichtbar gekennzeichnet werden. Damit möchte man die Recycling-Quoten steigern und für weniger Müll sorgen.
Veränderungen bei der Rente
Voraussichtlich werden ab Juli 2019 die Renten steigen. Dies betrifft die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten, die gesetzliche Unfallrente sowie Renten aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Die Steigerung beträgt voraussichtlich 3,18 Prozent im Westen und 3,91 Prozent im Osten. Eine endgültige Entscheidung über die Erhöhung soll im März 2019 fallen.
Ab 1. Januar 2019 tritt zudem die Neuregelung der Mütterrente in Kraft. Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren sind, erhalten mehr Rente. Zukünftig werden statt 2 Entgeltpunkten 2,5 Punkte angerechnet. Dies bedeutet eine Erhöhung von 16,02 Euro brutto im Westen und 15,35 Euro brutto im Osten. Mütter, die ab Januar in Rente gehen, erhalten die Erhöhung sofort, während Mütter die sich bereits in Rente befinden, die Auszahlung erst im Laufe des ersten Halbjahres erhalten.
Neuerungen für Arbeitnehmer
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde steigen. Bisher liegt dieser bei 8,84 Euro. Ab 2020 steigt der Mindestlohn noch einmal auf 9,35 Euro pro Stunde. Dieser neue Mindestlohn gilt auch für Minijobber.
Ab Juli 2019 müssen Geringverdiener erst ab einem monatlichen Einkommen von 1.300 Euro volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Bisher lag die Grenze bei 850 Euro.
Vom Beginn des Jahres an müssen Arbeitgeber den Zusatzbeitrag der Krankenkassen zur Hälfte übernehmen. Unterm Strich bedeutet diese Änderungen in 2019 für die gesetzlich Versicherten eine Absenkung des Krankenkassenbeitrages.
Geringverdienende Selbstständige müssen ebenfalls weniger für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Das bisher von den Krankenkassen festgesetzte fiktive monatliche Gehalt von 2.284 Euro verringert sich mit dem so genannten Versichertenentlastungsgesetz damit auf 1038,33 Euro. Dadurch sinkt der Mindestbeitrag auf rund 171 Euro im Monat.
Zum Jahreswechsel wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft von drei auf 2,5 Prozent gesenkt. Dagegen wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von bisher drei Prozent auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,3 Prozent) steigen.
Für Millionen von Arbeitnehmern wird die zeitlich befristete Teilzeit, die sogenannte Brückenteilzeit, eingeführt. Für ein bis zu fünf Jahren kann zukünftig die ursprüngliche Arbeitszeit verringert werden. Danach müssen Arbeitgeber die Rückkehr des Beschäftigten in Vollzeit ermöglichen. Gewähren müssen dies Arbeitgeber einem von 15 Arbeitnehmern, sofern sie zwischen 46 und 2.000 Mitarbeiter beschäftigen.
Zukünftig sind Jobtickets komplett steuerfrei sofern der Arbeitgeber dieses zusätzlich zum Gehalt zahlt und es sich nicht um eine Entgeltumwandlung handelt. Mit dieser Änderung in 2019 soll der öffentliche Nahverkehr gestärkt werden.
Kindergeld, Kitas und Co.
Auch beim Kindergeld stehen Änderungen in 2019 an. So steigt das Kindergeld zum 01. Juli 2019 um 10 Euro pro Monat. Damit gibt es für das erste und zweite Kind je 204 Euro. Für das dritte Kind erhält man dann 210 Euro und ab dem vierten Kind gibt es je 235 Euro im Monat.
Zudem sollen für Geringverdiener die Kitas kostenlos werden. Die Mittel dafür sollen die Länder über das “Gute-Kita-Gesetz” abrufen können. Hierfür stellt der Bund 5,5 Milliarden Euro bereit.
Auch der Unterhalt für Trennungskinder erhöht sich ab Januar. Der Mindestunterhalt beträgt dann für Kinder bis sieben Jahre 354 Euro. Kinder zwischen Sieben und Zwölf Jahren erhalten 406 Euro und von 13 bis 18 Jahren 476 Euro.
Was ändert sich 2019 bei den Steuern
Ab dem 1. Januar 2019 steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer auf 9.168 Euro, für Verheiratete auf 18.336 Euro. Der sächliche Kinderfreibetrag erhöht sich ebenfalls. Dieser steigt auf 2.490 Euro.
Änderungen in 2019 gibt es zudem bei der Frist für Steuererklärungen. Hier gilt ab dem Steuerjahr 2018 eine längere Frist. Der Stichtag für die Abgabe ist ab 2019 der 31. Juli. Das heißt, die Steuererklärung für 2018 muss man bis zum 31. Juli 2019 abgeben, ist ein Steuerberater beteiligt, erst Ende Februar 2020.
Außerdem brauchen ab der Steuererklärung für 2018 keine Belege mehr eingereicht zu werden. Aufbewahren muss man sie trotzdem, da das Finanzamt sie bei Bedarf noch anfordern kann.