Bei Rot über die Ampel & Co.: Was droht eigentlich bei Alltags-Delikten?

Bei Rot über die Ampel & Co.: Was droht eigentlich bei Alltags-Delikten? copyright: pixabay.com
Bei Rot über die Ampel & Co.: Was droht eigentlich bei Alltags-Delikten?
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Was droht bei kleineren Alltags-Delikten? Vermutlich hat sich jeder schon mal ein bisschen über die Grenzen des Erlaubten bewegt – nicht selten, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Was droht zum Beispiel, wenn man über eine rote Ampel geht? Darf ich mir einen Blumenstrauß im Stadtpark zusammenpflücken? Und ist es überall erlaubt, ein Liebesschloss anzubringen?

Der Rechtsanwalt Stefan Kranz aus der Kanzlei BERNZEN SONNTAG Rechtsanwälte, Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, erklärt, wann Bürger im Alltag ganz ohne böse Absicht in rechtliche Schwierigkeiten geraten können.

Das droht bei Alltags-Delikten

Ungeduldiger Fußgänger und Radfahrer – was droht mir rechtlich, wenn ich eine rote Ampel ignoriere?

Ungeduldiger Fußgänger – was droht rechtlich, wenn ich eine rote Ampel ignoriere? copyright: Roland Rechtsschutz
Ungeduldiger Fußgänger – was droht rechtlich, wenn ich eine rote Ampel ignoriere?
copyright: Roland Rechtsschutz

Es schaut ja gerade niemand und es kommt kein Auto – also schnell über die rote Ampel gehuscht. Dass dies nicht erlaubt ist, dürfte jedem wohl bekannt sein. Aber was droht eigentlich, wenn ich dabei erwischt werde? “Wer als Fußgänger eine rote Ampel ignoriert, muss ein Bußgeld von fünf Euro bezahlen”, erklärt Rechtsanwalt Stefan Kranz. “Passiert im Zuge dessen sogar ein Unfall, werden zehn Euro fällig.”

Übrigens: Missachtet ein Radfahrer die rote Ampel, drohen Bußgelder zwischen 60 und 180 Euro. Außerdem handelt sich der Rotlichtsünder auf dem Fahrrad auch noch einen Punkt in Flensburg ein.

Teurer Abfall – was passiert, wenn ich Kaugummis oder Zigarettenkippen auf den Boden werfe?

Teurer Müll – was, wenn ich Kaugummis oder Zigaretten auf den Boden werfe? copyright: Roland Rechtsschutz
Teurer Müll – was, wenn ich Kaugummis oder Zigaretten auf den Boden werfe?
copyright: Roland Rechtsschutz

Das Kaugummi hat längst seinen Geschmack verloren, aber ein Mülleimer ist nicht in Sicht. Darf ich es dann einfach auf dem Gehweg entsorgen? “Das achtlose Ausspucken eines Kaugummis ist eine unzulässige Abfallentsorgung und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden”, so der Rechtsexperte. Je nach Kommune kann diese Bequemlichkeit zwischen 20 und 35 Euro kosten. Mit einem ähnlichen Bußgeld muss ein Raucher rechnen, der seine Zigarettenkippe gedankenlos auf den Boden wirft. Hier besteht zudem die Gefahr, dass die noch brennende Kippe etwas in Brand setzt. Also lieber den nächsten Mülleimer oder Aschenbecher suchen.

Blumige Selbstbedienung – ist es erlaubt, Blumen im Park zu pflücken?

Florale Selbstbedienung – ist es erlaubt, Blumen im Park zu pflücken? copyright: pixabay.com
Florale Selbstbedienung – ist es erlaubt, Blumen im Park zu pflücken?
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Der Mutti oder der Liebsten ein paar selbst gepflückte Blumen aus dem Stadtpark mitbringen? Eine schöne Idee – doch leider nicht erlaubt! Rechtsanwalt Stefan Kranz: “Öffentliche Parks oder Grünflächen stehen im Eigentum der Gemeinde oder der Stadt.” Und damit auch deren Bepflanzung. “Wer also Blumen aus dem Beet reißt oder von der Wiese pflückt, muss damit rechnen, dass die Gemeinde oder Stadt Schadenersatz verlangt. Strafrechtlich kann sogar eine Anzeige wegen Sachbeschädigung drohen.” Deshalb ist es ratsam, für einen schönen Blumenstrauß doch lieber einen Umweg zum Floristen zu machen.

Eiserner Liebesbeweis – sind Liebesschlösser überall erlaubt?

Eiserner Liebesbeweis – sind Liebesschlösser überall erlaubt? copyright: Alex Weis / CityNEWS
Eiserner Liebesbeweis – sind Liebesschlösser überall erlaubt?
copyright: Alex Weis / CityNEWS

Ist die große Liebe erst einmal gefunden, muss das natürlich gefeiert werden. Warum nicht mit dem oder der Angebeteten als Zeichen der Zusammengehörigkeit ein Liebesschloss an einer Brücke anbringen? Doch auch hier gibt es Einschränkungen: “Manche Städte, so zum Beispiel Berlin oder Venedig, haben diesen Brauch verboten”, erklärt Rechtsexperte Kranz. Wenn sich die Turteltauben aber vorher schlaumachen, wo genau sie sich mit einem gemeinsamen Liebesschloss verewigen dürfen, steht solch einem lebenslangen Liebesbeweis – zumindest rechtlich gesehen – nichts im Wege.


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Das Phänomen Liebesschlösser an der Hohenzollernbrücke in Köln