Der für Sonntag, 19.12.2021, durch den Rat der Stadt Köln im September 2021 genehmigte verkaufsoffene Sonntag mit Anlassbezug der Kölner Weihnachtsmärkte wurde am Mittwoch, 15.12.2021, von der Gewerkschaft ver.di beklagt. Am Freitag, 17.12.2021, gab das Oberverwaltungsgerichts Münster nun bekannt, dass der Klage nicht stattgegeben wird. Die Geschäfte der Kölner Innenstadt laden somit am Sonntag, 19.12.2021 von 13 Uhr bis 18 Uhr beim verkaufsoffenen Sonntag zum Last-Minute-Weihnachts-Shopping am 4. Advent ein. Die Kölner Verkehrs-Betriebe KVB verstärken deshalb den Betrieb auf der Stadtbahn-Linie 1. Im Zeitraum von 12:30 Uhr bis 18:30 Uhr fahren die Stadtbahnen auf dieser KVB-Linie in einem 7-8-Minuten-Takt.
Stadtmarketing Köln reagiert mit Erleichterung auf Beschluss
Der Kölner Innenstadthandel hat den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster mit großer Erleichterung aufgenommen. Das Gericht hat damit das erforderliche öffentliche Interesse mit Anlassbezug der Weihnachtsmärkte in der Kölner Innenstadt nochmals bestätigt, so Stadtmarketing Köln. Denn die Märkte seien eine im städtischen Leben herausragende Veranstaltung. Angesichts dieser Größenordnung von acht verschiedenen Weihnachtsmärkten sei es nicht zweifelhaft, dass ein hinreichender räumlicher Zusammenhang zwischen den Weihnachtsmärkten und der Ladenöffnung bestehe, erklärt Stadtmarketing Köln in einer Mitteilung.
“Wir als Stadtmarketing Köln und der Kölner Innenstadthandel haben für diese Vorgehensweise und Kurzfristigkeit kein Verständnis. Gerade die von der Pandemie stark gebeutelten Branchen des Handels, der Gastronomie und die Kölner Weihnachtsmärkte werden damit vor immer wieder neue Herausforderungen gestellt”, so Annett Polster,
Geschäftsführerin der Interessenvertretung.
IHK Köln beklagt fehlende Planungssicherheit bei verkaufsoffenen Sonntagen
Auch die IHK Köln begrüßt, dass der verkaufsoffene Sonntag in der Kölner Innenstadt wie geplant stattfinden kann. “Ein zusätzlicher Verkaufstag, an dem sich die Geschäfte im Zusammenspiel mit den Weihnachtsmärkten präsentieren können, ist für viele Unternehmen eine gute Sache, gerade vor dem Hintergrund des coronabedingt schwächeren Weihnachtsgeschäfts”, sagt Dr. Uwe Vetterlein.
Kritisch sehe er, so Vetterlein, dass mit dem nun abgelehnten Eilantrag abermals eine drohende Absage für Unsicherheit gesorgt habe. Wenn wie jüngst etwa in Leverkusen verkaufsoffene Sonntage sehr kurzfristig infrage gestellt und per Gerichtsentscheid abgesagt werden, sei das für die betroffenen Händler wegen des Fehlens jeder Planungssicherheit eine große Belastung. “Warum ver.di mit solchen Aktionen immer wieder gegen die Interessen der Verbraucher und der eigenen Mitglieder vorgeht, verstehe ich nicht”, sagt Vetterlein.