EU-Parlament und Rat einigen sich auf neue Rechte bei Pauschalreisen

Die neuen Regeln umfassen auch neue, weitergehende Informationsrechte. / copyright: Rainer Sturm / pixelio.de
Die neuen Regeln umfassen auch neue, weitergehende Informationsrechte.
copyright: Rainer Sturm / pixelio.de

Verbraucher, die sich über das Internet ihre Pauschalreise selbst zusammenstellen und buchen, erhalten künftig den gleichen Schutz wie Reisende, die das über ein Reisebüro tun. Darauf haben sich Europa-Abgeordnete und Vertreter des Rates an diesem Dienstag (5. Mai 2015) geeinigt.

Der erzielte Kompromiss stärkt die Rechte der Verbraucher etwa bei nachträglichen Preiserhöhungen von mehr als 8 Prozent, bei Insolvenzen des Veranstalters oder wenn es Probleme mit der Rückreise gibt.

“In langen und schwierigen Verhandlungen haben wir es nun geschafft, die Rechte von Verbrauchern zu stärken, vor allem bei dem schnell wachsenden Markt der Reisebuchungen über das Internet. Zugleich haben wir die Interessen von kleinen und mittelgroßen Anbietern gewahrt”, sagte die Berichterstatterin zu diesem Thema, die deutsche Europa-Abgeordnete Birgit Collin-Langen (EVP).

Der nun getroffene Kompromiss zu Pauschalreisen wird die alten EU-Regeln aus dem Jahr 1990 ersetzen. Seit dieser Zeit ist das Angebot an Billigflügen und Internet-Buchungen drastisch gestiegen. Mit den neuen Regeln wird eine neue Definition zu Pauschalreisen eingeführt, die die meisten Reisen umfasst, die aus mehreren Bausteinen zusammengestellt sind, wie Flüge, Hotel-Buchungen und Autovermietungen und andere Elemente. Bei Problemen – auch, wenn nur ein Element des Paketes betroffen ist – schützen die neuen Regeln die Reisenden.

So umfassen die neuen Regeln auch sogenannte “click-through” Angebote, also etwa die Buchung von Hotel oder einem Mietwagen über die Web-Site des Billigflug-Anbieters. Nutzer von derartig zusammengestellten Reise-Paketen erhalten einen ähnlichen Schutz wie Reisende, die sich eine Pauschalreise von einem Reisebüro zusammenstellen lassen. Das gilt etwa auch für Fälle von Insolvenzen oder bei Naturkatastrophen oder anderen schweren Zwischenfällen, die eine Rückreise nicht möglich machen. In solchen Fällen muss der Organisator bis zu drei Übernachtungen übernehmen.

Auch zusätzliche Dienstleistungen von unterschiedlichen Anbietern, die aber über verlinkte Buchungs-Verfahren ablaufen, bei denen der Verbraucher seinen Namen, Zahlungsdetails und E-Mail-Adresse hinterlegt, werden als Teil des Reisepaketes betrachtet.

Neue Regeln, neues Informationsrechte

Die neuen Regeln umfassen auch neue, weitergehende Informationsrechte. So muss künftig vor dem Abschluss der Buchung des Reisepaketes klargemacht werden, dass ein solches Reisepaket verkauft wird. Auch über die Reiserechte muss informiert werden. Zu diesen Informationen muss zudem mindestens ein verantwortlicher Veranstalter/ Organisator für die Leistungserbringung des Reisepaktes sowie eine Notfall-Telefonnummer genannt werden. Reisende sollen zudem vor dem Beginn der Reise ein Rücktritts-Recht erhalten oder das Reisepaket auf andere übertragen können.

Der nun gefundene Kompromiss zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat muss nun noch formell verabschiedet werden. Zunächst wird der zuständige Binnenmarkt-Ausschuss des EU-Parlaments über den Kompromiss-Text abstimmen, anschließend die EU-Botschafter der Mitgliedsstaaten. Als letzter Schritt ist die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments sowie im Rat nötig.

Autor: Redaktion / Europäisches Parlament