Unzählige Verkehrsteilnehmern, die seit Jahren (zum Teil seit Jahrzehnten) den Führerschein besitzen, sind sich nicht immer ganz sicher was die Verkehrsregeln angeht. Im Laufe der Zeit hat sich unmerklich ein gefährliches Halbwissen eingeschlichen. Jeder zweite deutsche Autofahrer würde laut einer repräsentativen Umfrage des ADAC aus dem Jahr 2016 die theoretische Führerscheinprüfung nicht noch einmal bestehen. Gehen Sie mit CityNEWS doch noch einmal auf einen Kurzbesuch in die Fahrschule und versuchen Sie die folgenden Fragen im Test “Die fünf größten Irrtümer im Straßenverkehr!” richtig zu beantworten.
Hätten Sie es gewusst? Machen Sie den Test zu den größten Irrtümer im Straßenverkehr!
Rechts überholen auf der Autobahn ist verboten
Das denken viele, gilt aber beispielsweise bei einem Stau nicht. Steht der Verkehr auf der linken Spur oder ist höchstens 60 km/h schnell, darf nämlich doch rechts überholt werden. Allerdings darf man dies im Stau mit maximal 20 km/h Unterschied, also einer Gesamtgeschwindigkeit von höchstens 80 km/h.
Einordnen im Reißverschlussverfahren soll möglichst früh geschehen
Deshalb ordnen sich die meisten Autofahrer sehr rasch ein, wenn sich die Fahrbahn von zwei auf einen Streifen verengt. Tatsächlich fließt der Verkehr aber zügiger, wenn alle Autofahrer bis zum Ende des zu schließenden Fahrstreifens fahren und sich erst dann einordnen.
Hupen ist eigentlich nie erlaubt
Das glauben viele und haben Hemmungen, diese im Ausnahmefall zu benutzen. Doch Warnen durch Hupen ist erlaubt, wenn innerorts beispielsweise ein Fußgänger die rote Ampel überquert. Außerorts darf die Hupe als Überholsignal (allerdings nur kurz!) auf Landstraßen benutzt werden, um dem Vorgänger das Überholen anzuzeigen.
Haltende Busse dürfen nicht überholt werden
Das ist zwar rücksichtsvoll gegenüber den aussteigenden Fahrgästen, aber ein haltender Bus darf mit einer Schrittgeschwindigkeit von maximal 7 km/h und ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden.
Sobald ein Bus allerdings während der Fahrt den Warnblinker einschaltet, darf er tatsächlich nicht überholt werden. Das betrifft z. B. gefährliche Haltestellen, die mit einem entsprechenden Zeichen markiert sind. Dort müssen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich dieser nähern.
“Rechts vor links” gilt immer
Das meinen fast alle! Die Regel “rechts vor links” gilt beispielsweise nicht, wenn die rechts einmündende Straße ein Feld- oder Waldweg ist, die einmündende Straße ein verkehrsberuhigter Bereich ist oder ein Fahrzeug aus einer Grundstückseinfahrt kommt.
Und? Haben Sie alles gewusst? Wer sein Wissen noch weiter auf die Probe stellen will kann beim Online-Quiz “Kein Lappen für Lappen” teilnehmen. Hier kann sich jeder der härtesten Fahrprüfung Deutschlands unterziehen. Gernot Hassknecht (bekannt u. a. aus der ZDF heute show) wird als virtueller Fahrlehrer den Prüfling zu seinem aktuellen Wissensstand über Verkehrsregeln testen. Die Fragen basieren dabei auf den amtlichen Prüfungsbögen (wie aus der Führerscheinprüfung bekannt) und wurden mit Unterstützung von TÜV und DEKRA umgesetzt.
Hintergrund zur Kampagne “Runter vom Gas”
Initiatoren der Kampagne “Runter vom Gas” sind das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Mit einer emotionalen Ansprache sensibilisiert die Kampagne seit 2008 für Risiken im Straßenverkehr sowie eine Vielzahl von Unfallursachen und will damit für mehr Sicherheit auf deutschen Straßen sorgen.