Unfälle durch technische Defekte an Fahrzeugen sind auf deutschen Straßen die absolute Ausnahme. Ein wichtiger Grund hierfür ist die regelmäßige technische Untersuchung aller Kraftfahrzeuge, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
Allein TÜV Rheinland nimmt Jahr für Jahr rund 2,6 Millionen so genannte Hauptuntersuchungen bei Autos, Motorrädern oder Lkws ab – entweder an einer seiner rund 140 Servicestationen bundesweit oder in einer Werkstatt.
Rund zwei Drittel alle Fahrzeuge, die zur Untersuchung rollen, sind ohne technische Mängel. Sie erhalten – genau wie die Fahrzeuge mit geringen technischen Mängeln – die erforderliche Prüfplakette für das Nummernschild. Rund ein Viertel der Fahrzeuge fallen bei der Untersuchung zunächst durch. Aber auch für sie gilt: „Durch die Prüfung von TÜV Rheinland haben alle Fahrer einen unabhängigen Check über den technischen Zustand ihres Kraftfahrzeugs“, so TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander.
Terminvereinbarung spart Wartezeit
Was steckt hinter der „TÜV-Prüfung“? Gemeint ist damit die regelmäßige Kfz-Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU). Neue Pkw müssen erstmalig nach drei Jahren zur HU, danach beträgt die Prüffrist zwei Jahre. Die Fälligkeit der Prüfung steht im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Auskunft gibt aber auch die farbige Plakette auf dem hinteren Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr – etwa 2017 – der nächsten HU an, die oberste Ziffer im äußeren Kreis den Monat, beispielsweise „6“ für Juni.
Termine für die HU lassen sich bei TÜV Rheinland online unter www.tuv.com/termin oder über die in Deutschland kostenfreie Service-Hotline 0800 – 88 38 88 38 vereinbaren. Wer dann auf die HU länger als 15 Minuten wartet, erhält im Rahmen der Aktion „Ratzfatz dran sein“ ein Jahreslos der deutschen Fernsehlotterie im Wert von 45 Euro.
Technischer Zustand wird genau geprüft
„Für den Check wird der Fahrzeugschein beziehungsweise bei neueren Autos die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt“, sagt Hans-Ulrich Sander und fügt hinzu: „Sind an getunten Fahrzeugen beispielsweise Zubehörräder oder Sportfahrwerke verbaut, müssen gültige Prüfzeugnisse oder die Anbaubestätigung vorgelegt werden – es sei denn, die Modifikationen ist bereits in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.“
Technisch interessierten Kunden bietet TÜV Rheinland die Möglichkeit, den Prüfer beim Fahrzeugcheck zu begleiten, um sich das Ergebnis oder etwaige Mängel erläutern zu lassen. Die Hauptuntersuchung folgt einem festgelegten Ablauf, der auch eine kurze Probefahrt beinhaltet. Die Prüfung umfasst rund 160 Punkte.
- Bremsanlage: Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheiben, Bremsbeläge;
- Lenkanlage: Leichtgängigkeit, Spiel und Funktion, Schub- und Spurstangengelenke, Lenkungsdämpfer, Lenkhilfe, Lenkgetriebe;
- Sichtverhältnisse: Risse oder Steinschlagschäden in der Frontscheibe, Rückspiegel, Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage;
- Lichttechnische Einrichtungen/elektrische Anlage: Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss-, Parkleuchten, Rückstrahler, reflektierende Warnmarkierungen;
- Achsen/Räder/Reifen/Aufhängung: Schäden an Reifen oder Felgen, Federn, Stabilisatoren, Profiltiefe;
- Fahrgestell/Rahmen/Aufbau: Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Stoßdämpfer, Radlager, Achskörper;
- Sonstige Ausstattungen: Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Gurtstraffer, Airbags, Überrollschutz, Lenkradschloss, Wegfahrsperre, Hupe, Fahrerassistenzsysteme;
- Umweltbelastungen: Abgas- und Geräuschverhalten der Auspuffanlage, Verluste von Öl oder Hydraulikflüssigkeit;
- Zusätzliche Untersuchung an Fahrzeugen zum gewerblichen Personenbeförderung: Taxischild, Alarmanlage, Taxameter, Farbe, Unternehmeranschrift, Ordnungsnummer, Werbeaufschrift;
- Fahrzeugidentifizierung: Vergleich der Fahrzeug- Nummer (bis zum Jahr 1981 Fahrgestellnummer) am Fahrzeug mit den Originalpapieren, Kennzeichen, Fahrzeugdokumente.
Untersuchung der elektronischen Systeme
Seit 1. Juli 2015 setzen die Prüfer von TÜV Rheinland bei der HU den für elektronische Fahrzeugkomponenten – z.B. Antiblockiersystem oder die Stabilitätskontrolle – vorgeschriebenen sogenannten HU-Adapter ein. Das mobile Prüfgerät schließen die TÜV Rheinland-Fachleute an die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD) des Autos an. Mit einem Laptop, Tablet oder Smartphone nehmen die Prüfer nun Verbindung mit dem Adapter auf und gleichen die individuellen Fahrzeugdaten mit den Angaben ab, die in einer zentralen Datenbank hinterlegt sind.
Dabei werden folgende Kontrollen durchgeführt:
- Prüfung auf Ausführung und Einbau: Ermittlung, ob serienmäßige sowie sicherheits- und umweltrelevante Systeme noch unverändert vorhanden sind.
- Funktionsprüfung: Untersuchung von beispielsweise ABS (Antiblockiersystem), ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) oder adaptiven Scheinwerfern und Geschwindigkeitsregelanlagen (ACC = Adaptive Cruise Control).
- Wirkungsprüfung: Überprüfung der Wirkung der Bremsanlage anhand von vorgegebenen Sollwerten mit Kontrolle der Bremskraftverteilung. Dabei wird die am Rad gemessene Bremskraft mit dem Druck im hydraulischen System in Bezug gesetzt. Mithilfe des HU-Adapters kann der Prüfer die Werte des Bremsdrucksensors im ESP auslesen. Das Programm vergleicht anschließend die tatsächlichen Werte mit denen vom Fahrzeughersteller für das entsprechende Modell vorgegebenen Daten.
- Zustandsprüfung der verbauten Systeme.
Der HU-Adapter dient allein zur Überprüfung der Systeme, um mögliche Mängel festzustellen oder auszuschließen. Es werden keine in den Fahrzeugsteuergeräten gespeicherten Fehler gelöscht oder Software-Veränderungen vorgenommen.
Im Vorfeld Auto selbst inspizieren
Um unnötigen Stress bei der Untersuchung zu vermeiden, sollten Autofahrer ein wenig Zeit investieren und ihren Wagen bereits im Vorfeld gründlich inspizieren. „Viele Mängel erkennen auch Laien und können sie selbst beheben oder von einer Werkstatt beseitigen lassen. Das erspart eine Nachuntersuchung“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Auf der TÜV Rheinland-Website finden sich detaillierte Checklisten für den HU-Termin. Am häufigsten monieren die Prüfer fehlerhafte Beleuchtungseinrichtungen, obwohl sich die Funktion von Scheinwerfern, Blinkern und Rückleuchten leicht kontrollieren lässt. Ist kein Beifahrer zur Stelle, hilft beim Check der Bremslichter eine Schaufensterscheibe oder in der Dunkelheit das Garagentor oder eine Hauswand.
Übrigens: Wer mit einem sauberen, gepflegten Wagen zu HU fährt, ist zwar vor möglichen Mängeln nicht gefeit, hinterlässt aber den Eindruck, dass der Pflegezustand des Autos wenig zu wünschen übrig lässt. „Bei einer schmutzigen, verwahrlosten Rostlaube ist eher ein Reparaturstau zu erwarten“, erklärt der TÜV Rheinland-Experte.
Plakette trotz geringer Mängel
Stellen die Sachverständigen am Fahrzeug keine Mängel fest, gibt es die neue Prüfplakette. Bei geringen Mängeln wie einer defekten Begrenzungsleuchte oder einem leicht verkratzten Spiegelglas kann die Plakette trotzdem vergeben werden. Jedoch muss der Halter des Fahrzeugs die im Bericht vermerkten Mängel unverzüglich beheben lassen. Das vermeidet bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld und erhöht die Verkehrssicherheit.
Darf die Plakette wegen erheblicher Mängel nicht zugeteilt werden, ist das Fahrzeug unverzüglich zu reparieren, die Wiedervorführung des Fahrzeuges zur Nachuntersuchung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Autor: Redaktion / TÜV Rheinland