Am letzten Oktobertag 2009 treten in Deutschland neue Regeln der Europäischen Union für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in Kraft. Derzeit erhalten Kunden von Banken und Sparkassen die Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Sonderbedingungen.
Positiv zu bewerten ist, dass in Zukunft Euro-Zahlungen in den EU-Ländern schneller abgewickelt werden müssen. Auch Gebühren für Auslandsüberweisungen dürfen dann nicht mehr ohne ausdrückliche Genehmigung abgezogen werden.
Umgekehrt gibt es allerdings auch etliche Verschlechterungen: “Bei Überweisungen kann künftig jeder Zahlendreher zu erheblichen Problemen führen. Auch verkürzt sich die Frist, falsche Abbuchungen zurückbuchen zu lassen. Widerspruch hat in der Regel keinen Zweck”, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Schnellere Abwicklung bei Zahlungen:
Auslandsüberweisungen in Euro müssen analog zu Inlandsüberweisungen innerhalb von drei Geschäftstagen abgewickelt werden. Bei einer herkömm¬lichen Überweisung per Formular darf es einen Tag länger dauern. Zahlungen in anderen Währungen dürfen maximal vier Tage benötigen. Ab 2012 wird’s noch schneller: Ab dann müssen Überweisungen in Euro von einem auf den nächsten Geschäftstag erledigt werden. - Erhöhtes Risiko bei Überweisungen:
Überweisungsaufträge werden künftig mit Zugang beim Geldinstitut unwiderruflich wirksam. Dies bedeutet, einmal auf den Weg gebracht lässt sich der Geldtransfer – auch bei einem Fehler – nicht mehr stoppen. Hinzu kommt, bei allen Überweisungen müssen nur noch, anders als bislang, Kontonummer und Bankleitzahl angegeben werden. Der Name des Empfängers spielt keine Rolle mehr. Jeder Zahlendreher kann deshalb zu erheblichen Problemen führen. Darum sollte jeder Kunde seine Angaben auf dem Überweisungsauftrag noch sorgfältiger prüfen. Besonders wichtig ist dies bei der Sepa-Überweisung. Hierbei muss die Kontonummer durch die IBAN ersetzt werden, die bis zu 34 Ziffern lang sein kann. Statt der Bankleitzahl ist die BIC mit bis zu elf Ziffern erforderlich. Ganz gleich, ob alte oder Sepa-Überweisung: Für die Richtigkeit der Angaben müssen Bankkunden künftig haften – es sei denn, das Geldinstitut zeigt sich kulant. - Verkürzte Frist bei Rückbuchungen:
Auch die neue Sepa-Lastschrift wird in den nächsten Monaten nach und nach Einzug im Alltag halten. Vor allem bei wiederkehrenden Zahlungen müssen Kunden dann noch einmal eine Zustimmung erteilen. Anbieter werden deshalb in der nächsten Zeit neue Formulare mit der Bitte um Unterschrift verschicken. Mit der neuen Lastschrift verkürzt sich die Möglichkeit, beispielsweise einen falsch abgebuchten Betrag zurückbuchen zu lassen, auf acht Wochen ab dem Buchungstag. Bei der bisherigen Lastschrift, die es ebenfalls parallel noch einige Zeit geben wird, hat der Bankkunde mehr Zeit: nämlich bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss, der regelmäßig zum Ende des Quartals erfolgt. Um möglichen Schindluder zu vermeiden, sollten Kunden bei einer Bitte um neue Unterschrift genau prüfen, ob es sich um den rechtmäßigen Bittsteller handelt. - Veränderte Haftung bei Zahlenkarten:
Wird die Zahlungskarte gestohlen und dann missbräuchlich verwendet, ist der Karten¬inhaber – unabhängig vom Verschulden – immer mit bis zu 150 Euro dabei. So sieht es zumindest das Gesetz vor. Allerdings kann der Herausgeber der Karte bessere Regelungen für die Kunden festlegen. - Vergeblicher Widerspruch:
Wer mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insgesamt oder einzelnen Punkten nicht einverstanden ist, kann theoretisch Widerspruch einlegen. Dazu bleiben ab Erhalt sechs Wochen Zeit. Lehnt die Bank ab, kann der Kunde kündigen. Wer sich nicht meldet, akzeptiert das Kleingedruckte. Praktisch macht es jedoch keinen Sinn zu widersprechen. Denn alle Banken und Sparkassen müssen die EU-Richtline umsetzen. Der Wechsel zu einer anderen Bank ist nur dann angebracht, wenn einzelne Geldinstitute die von der EU verlangte AGB-Renovierung nutzen, um ihr Kleingedrucktes auch anderweitig zu ändern.
Autor: Verbraucherzentrale NRW