
copyright: Envato / AtlasComposer
Am 14. September 2025 findet in Köln die Kommunalwahl statt. Gewählt werden der Oberbürgermeister, die Mitglieder des Stadtrates sowie die Bezirksvertretungen. Parallel dazu wird auch der Integrationsrat neu gewählt. Wahlberechtigte Kölner erhalten ihre Wahlbenachrichtigung in den kommenden Tagen per Post.
Start der Wahlbenachrichtigungen in Köln
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl beginnt am Samstag, 9. August 2025. Bis spätestens 24. August 2025 sollten alle Kölner ihre Benachrichtigung erhalten haben. Wer bis dahin keine Post bekommen hat, sollte sich beim Wahlamt unter 0221 – 221 – 34 56 7 melden. Für die Kommunalwahl werden rund 811.535 Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer auch für den Integrationsrat wahlberechtigt ist, erhält zwei separate Schreiben.
Drei Möglichkeiten zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl 2025
- Urnenwahl am Wahltag
Am Wahltag, dem 14. September 2025, kann zwischen 8 und 18 Uhr im zugewiesenen Wahllokal gewählt werden. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung. Auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt. - Direktwahl im Wahlamt
Die Direktwahl beginnt am 11. August 2025 und endet am 12. September 2025 um 15 Uhr. Sie ermöglicht eine persönliche Stimmabgabe im Wahlamt vor dem eigentlichen Wahltag. Sollte es zu einer Stichwahl am 28. September 2025 kommen, läuft die Direktwahl voraussichtlich vom 19. bis 26. September 2025, 15 Uhr. - Briefwahl beantragen
Die Briefwahl kann online beantragt werden – entweder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über das Online-Formular.
Fristen:
- Kommunalwahl: bis 9. September 2025, 23:59 Uhr
- Integrationsratswahl: ebenfalls bis 9. September 2025, 23:59 Uhr
Danach sind Anträge nur noch per Post, Fax oder E-Mail möglich. Letzter Termin ist der 12. September 2025, 15 Uhr. Bei einer Stichwahl gilt der 26. September 2025, 15 Uhr. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 16 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Stimmzettel und Wahlverfahren
Bei der Kommunalwahl in Köln gibt es drei farblich unterschiedliche Stimmzettel:
- Weiß für die Oberbürgermeisterwahl
- Grün für die Stadtratswahl
- Rosa für die Bezirksvertretung
Jeder Wähler darf pro Stimmzettel nur ein Kreuz setzen.
- Stadtratswahl: eine Stimme für Wahlbezirkskandidat und Liste
- Bezirksvertretung: eine Stimme (Listenwahl)
- Oberbürgermeisterwahl: eine Stimme, eventuell Stichwahl am 28. September 2025
Wer darf bei der Kommunalwahl 2025 in Köln wählen?
Wahlberechtigt ist, wer:
- Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder EU-Bürger ist
- mindestens 16 Jahre alt ist
- spätestens seit dem 29. August 2025 in Köln mit Hauptwohnung gemeldet ist
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Zahlen und Fakten zur Kommunalwahl 2025 in Köln
- Wahlberechtigte: 811.535
- Erstwähler seit 2020: 43.627
- Frauen: 420.416
- Männer: 390.837
- Divers/unbekannt: 246
- Jüngster Wähler: 16 Jahre (Geburtstag am Wahltag)
- Ältester Wähler: 109 Jahre
- Urnenstimmbezirke: 503
- Briefwahlbezirke: 503
(Stand: 4. August 2025)


















































