Keine Dieselfahrverbote: Außergerichtlicher Vergleich zum Luftreinhalteplan in Köln

Keine Diesel-Fahrverbote: Außergerichtlicher Vergleich zum Luftreinhalteplan in Köln copyright: CityNEWS / Alex Weis
Keine Diesel-Fahrverbote: Außergerichtlicher Vergleich zum Luftreinhalteplan in Köln
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Das Land NRW, die Stadt Köln und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben mit einem außergerichtlichen Vergleich die Klage der DUH zum Luftreinhalteplan in Köln beendet. Die Parteien haben sich auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt und werden nun gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht die Erledigung des Rechtsstreits erklären.

Mit dem aktuellen Vergleich wird ein langjähriger Rechtsstreit beendet, in dessen Verlauf zunächst das Verwaltungsgericht Köln ein großflächiges Dieselfahrverbot im Stadtgebiet der Millionenmetropole angeordnet hatte. In dem Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster standen in Köln noch streckenbezogene Verbote in Rede. In dem nunmehr vereinbarten Vergleich sind jetzt keine Fahrverbote mehr vorgesehen. Die Revision des Landes beim Bundesverwaltungsgericht hat sich erledigt.

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker begrüßt außergerichtlichen Vergleich

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker begrüßt den außergerichtlichen Vergleich. copyright: CityNEWS / Alex Weis
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker begrüßt den außergerichtlichen Vergleich.
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Henriette Reker, Oberbürgermeisterin der Domstadt, begrüßte das Ergebnis: “Das ist ein guter Tag für Köln! Dieser Vergleich zeigt, dass die Maßnahmen, die die Stadt Köln für den Gesundheitsschutz der Kölner ergriffen hat, wirken. Die Stadt Köln hat ein ganzes Bündel von Maßnahmen und Projekten ausgearbeitet, die vielfach bereits kurzfristig umgesetzt wurden und langfristig angelegt sind, und die die Luft in Köln nachhaltig verbessern. Besonders stolz macht mich bei dem nun erzielten Vergleich, dass Fahrverbote für Köln vom Tisch sind. Ich danke allen Beteiligten, die dieses Ergebnis möglich gemacht haben, insbesondere Verkehrsdezernentin Andrea Blome für die Arbeit der vergangenen Monate.”

Der außergerichtliche Erörterungstermin zum Vergleich fand am 4. Juni 2020 statt. Zwischen dem Land NRW, der Stadt Köln und der Deutschen Umwelthilfe wurden einvernehmlich und verbindlich Maßnahmen festgelegt, die die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes sicherstellen. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung der Verkehrssituation in Köln ergriffen werden. Damit will man die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich vermindern. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens wird zur Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans in Köln entsprechend fortgeschrieben.

Eckpunkte des Vergleichs zum Kölner Luftreinhalteplan

Eckpunkte des Vergleichs zum Kölner Luftreinhalteplan - copyright: Envato / rachwal
Eckpunkte des Vergleichs zum Kölner Luftreinhalteplan
copyright: Envato / rachwal

Mit dem Vergleich wurde eine Reihe von Maßnahmen im Kölner Luftreinhalteplan vereinbart. Herauszuheben sind hierbei u. a.:

  • die Einrichtung von Radfahrstreifen auf den Kölner Ringen, der Nord-Süd-Fahrt und auf Hauptrouten in den Stadtteilen (Umsetzung ab 2020 bzw. 2021).
  • die Erarbeitung und Umsetzung von Radverkehrskonzepten und Fahrradstraßennetze für die Stadtbezirke.
  • der Bau von fünf vollautomatisch betriebenen Bike Towern mit je 120 Fahrrad-Abstellplätzen ab 2020.
  • die Installation von 200 Elektroladesäulen, darunter 20 Prozent Schnellladesäulen für E-Fahrzeuge.
  • Im Hinblick auf eine mögliche Einführung von Tempo 30 im Innenstadtgebiet zwischen den Ringen und dem Rhein: Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Im Vergleich ebenfalls festgeschrieben und überwiegend bereits umgesetzt wurden u. a. folgende Maßnahmen im Luftreinehalteplan für Köln:

  • die Einrichtung von Express-Buslinien auf der Aachener Straße und Reduzierung des KFZ-Zuflusses in Höhe der P+R Anlage Weiden West mittels Ampelschaltung.
  • eine Erneuerung und Optimierung von 20 Ampelanlagen auf der Luxemburger Straße, so dass Staus und Stop-And-die Go-Verkehrssituationen vermieden werden.
  • die Erneuerung bzw. Ertüchtigung der von den Kölner Verkehrsbetrieben eingesetzten Busse auf den Abgasstandard Euro VI.
  • eine Ausweitung der Gebiete mit bewirtschafteten öffentlichen Parkmöglichkeiten und Rückbau von Kfz-Stellplätzen, z. B. zugunsten von Fahrradabstellmöglichkeiten.
  • die Erhöhung der Parkgebühren, wobei die Mehreinnahmen zweckgebunden für die Verbesserungen im ÖPNV zu verwenden sind.
  • die Einrichtung von LKW-Transitverbotszone in der Kölner Innenstadt, ausgenommen für LKWs, welche die Euro-VI-Norm erfüllen.

Damit konnte auch Köln, als größte Stadt NRWs ein Vergleich erzielen. Zuvor wurden bereits in 11 von insgesamt 14 Klageverfahren der DUH gegen das Land NRW gerichtliche Vergleiche erzielt. Noch nicht abgeschlossen sind die Verfahren zu den Luftreinhalteplänen in Aachen und Düsseldorf.

Hier finden Sie die vollständige Vergleichsvereinbarung und die Maßnahmenliste als Download.