Krankenversicherung für Referendare – die Ergänzung für die Beihilfe

Krankenversicherung für Referendare – die Ergänzung für die Beihilfe / copyright: Thomas Siepmann / pixelio.de
Krankenversicherung für Referendare – die Ergänzung für die Beihilfe
copyright: Thomas Siepmann / pixelio.de

Lehramtsanwärter genießen wie alle Beamtenanwärter ab ihrer Bestellung zum Beamten auf Widerruf einige Privilegien. So erhalten sie nicht nur Anwärterbezüge sondern auch die Beihilfe.

Damit übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten. Bei ledigen
Beamten zahlt die zuständige Beihilfestelle 50 Prozent der beihilfefähigen
Aufwendungen für Arzt- und Krankenhausbesuche sowie Arznei und Heilmittel. Auch
Familienangehörige können beihilfeberechtigt sein. Ehe- und Lebenspartner dürfen
dann aber nur ein geringes eigenes Einkommen beziehen. Die Grenzen liegen
zwischen 8.472 Euro in Hessen und 18.000 Euro im Bund. Verdienen Lebens- und
Ehepartner weniger, sind sie auf Antrag beihilfeberechtigt. Sie müssen dann
ihre Einkommen in den letzten zwei Jahren per Steuererklärung nachweisen. Auch Kinder
können Beihilfe erhalten, wenn der Nachwuchs im Familienzuschlag des Beamten berücksichtigt
ist. Das ist dann der Fall, wenn der Beamte Kindergeld für dieses Kind bezieht.
Für beihilfeberechtigte Familienangehörige zahlt die Beihilfestelle dann 70
Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen.

Trotz
Beihilfe gilt für Beamte seit 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht

Einige Referendare und Beamtenanwärter denken nun, die
verbleibenden Kosten in Höhe von 50 bis 30 Prozent könnten sie selber zahlen.
Manche meinen auch, die fälschlicherweise als „Beihilfeversicherung“
bezeichnete Beihilfe reiche aus. Dies ist ein Irrtum. Bei einer schweren
Erkrankung droht die plötzliche Verarmung, wenn die sogenannten Restkosten nicht
abgesichert sind. Seit 2009 gilt deshalb gesetzlich für alle Beamten ab dem
ersten Tag der Berufung eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die
Beihilfestelle verlangt sogar beim ersten Antrag einen Nachweis über diese
Restkostenversicherung. Wer diese Bescheinigung nicht vorlegt, dessen Anträge
auf Beihilfe werden erst bearbeitet, wenn eine Bestätigung der
Krankenversicherung vorgelegt wurde.

Referendare
und Beamtenanwärter können sich ihre Krankenversicherung aussuchen

Generell können sich Referendare und Beamtenanwärter bei
jeder Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder einer Privaten Krankenversicherung
(PKV) versichern. Allerdings unterscheiden sich PKV und GKV in ihren Systemen
erheblich. Die GKV bietet nur sogenannte Vollkostentarife. Damit übernimmt eine
Kasse auch 100 Prozent der Krankheitskosten als Sachleistungen. Der
Kassenpatient erhält dafür die Gesundheitskarte, die er bei Ärzten, Krankenhaus
und der Apotheke vorlegen muss. Die Sache hat aus der Sicht eines
beihilfeberechtigten Lehramtsanwärter oder Beamtenanwärter einen Haken. Da die
GKV auch 100 Prozent der Kosten übernimmt, zahlt die Beihilfe nur noch in
wenigen Ausnahmen. Und der Beamte muss darüber hinaus auch die Beiträge zur
Kasse selber zahlen. Also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile finanziert er
alleine.

Private
Krankenversicherung für Referendare und Beamtenanwärter ergänzt Beihilfe

Die Privaten Krankenversicherung (PKV) basieren
dagegen auf einem anderen System. Sie bietet reine Restostenversicherungen, die
nur die Lücke der Beihilfe schließen. Entsprechend günstiger sind die Prämien.
Bei einem jungen Lehramtsanwärter ohne Vorerkrankungen und mit 1.300 Euro
Dienstbezügen kostet eine PKV-Police nur zwischen 40 und 80 Euro. Die Höhe der
monatlichen Kosten hängt vom Leistungsumfang und dem Alter ab. In einer
Gesetzlichen Krankenkasse beträgt die monatliche Prämie demgegenüber aber 190
Euro. Vor allem Beamte mit einer chronischen Erkrankung könnten allerdings in
der GKV auch Vorteile haben. Denn die GKV ist als Familienversicherung
angelegt. So kann es für einen Beamten mit Vorerkrankungen günstig sein, für
sich und seine kinderreiche Familie in einer GKV zu bleiben. Wichtig ist in
jedem Falle, dass sich Referendare über die Krankenversicherung vor Abschluss
genau informieren und sich Angebote einholen.

Fazit

  1. Beamtenanwärter
    und Referendare erhalten 50 Prozent, Angehörige sogar 70 Prozent ihrer
    Krankheitskosten von der Beihilfe erstattet.
  2. Beamtenanwärter
    und Lehramtsanwärter im Referendariat müssen als Ergänzung der Beihilfe eine
    Restkostenversicherung abschließen.
  3. Die günstigsten
    Tarife bieten die Privaten Krankenversicherungen, weil sie nur die Lücke
    schließen, die die Beihilfe nicht zahlt.
  4. In Ausnahmefällen
    wie bei kinderreichen Familien und chronisch Kranken kann die Gesetzliche
    Krankenversicherung die bessere Wahl sein.

Weitere Informationen rund um die Beihilfe und die
Restkostenversicherung bietet das Portal Beihilferatgeber.de.