Wie viel Trinkgeld ist eigentlich angemessen? Die Antwort auf diese Frage fällt manchmal schon hierzulande schwer. In den Ferien müssen sich die Reisenden aber auch mit den Sitten und Gebräuchen im Urlaubsland auseinandersetzen. Denn in den USA ist der “Tipp” geradezu Pflicht, da die Serviceleistungen im Restaurant nicht inklusive sind. In Asien hingegen kommt so eine Zuwendung fast einer Beleidigung gleich. Die Experten von ARAG erklären hier bei CityNEWS, was Touristen zum Thema Trinkgelder im Ausland wissen sollten.
Trinkgelder im Hotel
Als Faustregel kann gelten: Je weiter nördlich man reist, umso weniger Trinkgeld wird erwartet, je weiter südlich, umso stärker ist die Trinkgeldkultur ausgeprägt. In Hotels richtet sich die Höhe des Trinkgelds aber nicht nur nach dem Urlaubsland, sondern auch nach der Hotelkategorie. So erwartet der Kofferträger in internationalen großen Hotels einen Euro je Gepäckstück und das Zimmermädchen fünf Euro je Woche. In weniger luxuriösen Häusern darf es auch weniger sein.
Allerdings nehmen Zimmermädchen das Trinkgeld nicht immer an. Wenn es nämlich an der falschen Stelle im Zimmer liegen gelassen wird. Üblich ist die Praxis, das Trinkgeld auf das Kopfkissen oder den Nachttisch zu legen. Legt man es stattdessen auf den Tisch, ist nicht sicher, ob es sich wirklich um einen “Tipp” handelt oder ob der Gast das Geld einfach nur dort vergessen hat. Doch selbst wenn das Trinkgeld optimal präsentiert wird, ist nicht sicher, ob das Zimmermädchen es auch behalten darf. Wer also sichergehen möchte, dass der Zuschuss auch ankommt, sollte das Geld persönlich überreichen.
Andere Länder, andere Trinkgelder
Je nach Region kann es eventuell besser sein, seinem Gastgeber kleine Geschenke statt Geld zu überreichen. Die Experten von ARAG empfehlen, sich am besten vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter zu erkundigen.
- Die These, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten ebenfalls keine Trinkgelder gegeben wird, ist so nicht zutreffend. Zwar gibt man einem stolzen Araber niemals Trinkgeld, aber dort arbeiten in Service und Dienstleistung fast ausschließlich Ausländer aus Südostasien, die auf Trinkgelder angewiesen sind.
- In Asien sind Trinkgelder eher unbekannt und führen hier zu Irritation. In Japan ist guter Service eine Selbstverständlichkeit und ein “Tipp” kann daher eher als Beleidigung aufgefasst werden. Auch in China sind Trinkgelder eher unüblich.
- Auch in Spanien lässt man sich das Wechselgeld erst einmal herausgeben und das Trinkgeld anschließend auf dem Tisch liegen. Fünf bis zehn Prozent sind dabei angemessen. Keinesfalls sollte man sich seines Kleingelds entledigen. Das kränkt den Südeuropäer.
- Ebenso ist in Frankreich Trinkgeld üblich und wird ebenfalls auf dem Tisch liegen gelassen. Drückt man dem Franzosen den Obolus in die Hand, gilt das als Herabsetzung und ist sehr unhöflich.
- In Griechenland oder Portugal beispielsweise liegt der gesetzliche Mindeststundenlohn bei etwas mehr als drei Euro. Dieses bescheidene Einkommen kann der Urlauber leicht durch Trinkgelder aufstocken. Etwa fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags im Restaurant und Taxi sind hier angemessen.
- In Skandinavien und den Benelux-Ländern ist die Trinkgeldkultur gering ausgeprägt. In Restaurants, Taxis und Hotels, sofern man nur wenige Nächte dort absteigt, wird kein Trinkgeld erwartet, ist jedoch kein Fauxpas.
Trinkgeld ist kein Schmiergeld!
Doch es gibt auch unschöne Erfahrungen mit dem “Tipp”: Der Getränkeservice für All-inclusive-Urlauber auf Kuba lief beispielsweise nur dann annähernd flüssig, wenn das Personal mit Trinkgeld motiviert worden war. So geht´s nicht, meinen die ARAG-Experten.
Bei All-inclusive-Reisen ist auch das Servieren von Getränken eine bereits mit dem Reisepreis bezahlte Leistung. Touristen, die trotzdem extra zahlen müssen, damit der Service funktioniert, können das als Reisemangel geltend machen. Im Fall der Kuba-Urlauber sprach das Amtsgericht Köln ihnen eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu (AG Köln, Az.: 122 C 171/00).
Auf Kreuzfahrten ist das Trinkgeld kein Muss
Wer schon einmal eine Kreuzfahrt gemacht hat, kennt den Schock am Ende der Reise, wenn die Abrechnung gemacht wird. Denn an Bord hat jeder Gast ein Bordkonto und zahlt mit der Zimmerkarte. Dass auf der Endabrechnung meist automatisch eine Servicepauschale – oder anders gesagt, ein Trinkgeld – enthalten war, verwunderte vielleicht den einen oder anderen Gast. Geklagt hatte bislang niemand, schien es doch irgendwie gang und gäbe.
Doch mit dieser Trinkgeld-Praxis ist seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs in bestimmten Fällen Schluss. Die ARAG Experten weisen Kreuzfahrer darauf hin, dass sie die Servicepauschale nämlich nicht zahlen müssen, wenn diese vom Veranstalter nicht in den zuvor angegebenen Gesamtpreis der Reise einberechnet wurde (BGH, Az.: I ZR 158/14).