Taxi-Stellplätze – insbesondere am Kölner Hauptbahnhof – stehen allen Unternehmen zur Verfügung

Taxi-Stellplätze - insbesondere am Hauptbahnhof - stehen allen Unternehmen zur Verfügung copyright: Q.pictures  / pixelio.de
Taxi-Stellplätze – insbesondere am Hauptbahnhof – stehen allen Unternehmen zur Verfügung
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In der Diskussion um die Bewirtschaftung der Taxi-Stellplätze am Hauptbahnhof, am Deutzer Bahnhof und am Mülheimer Bahnhof hat es in den letzten Tagen einen Austausch zur Rechtssituation zwischen der Stadt Köln und der Deutschen Bahn AG gegeben. Nach intensiver rechtlicher Prüfung der komplexen Gesamtproblematik hat die Stadt Köln die Deutsche Bahn AG dabei darauf hingewiesen, dass die Taxi-Flächen am Bahnhofsvorplatz, am Breslauer Platz und am Ottoplatz in Deutz unterschiedslos allen Taxiunternehmen zur Verfügung stehen, die die nötigen personenbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine Einschränkung der Nutzung auf ein einzelnes Unternehmen ist demnach nicht möglich. Die derzeit geltende allgemeine Taxi-Beschilderung wird an diesen Stellplätzen deshalb nicht geändert.

Die Stadt stützt sich bei dieser rechtlichen Bewertung auf die Tatsache, dass es sich bei den genannten Flächen am Bahnhofsvorplatz und am Breslauer Platz um öffentlich gewidmetes Straßenland handelt und die Widmung des Ottoplatzes zwingend vorgesehen ist. Die Widmung setzt die Nutzungsart der Flächen fest und überlagert gegebenenfalls auch die Verfügungsgewalt der Deutschen Bahn AG als Eigentümerin des jeweiligen Grundstücks.

Im Fall des Bahnhofsvorplatzes ist der Bereich seit 2006 förmlich als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Ähnlich verhält es sich am Breslauer Platz. Bis zur städtebaulichen Neuordnung des gesamten Areals erfolgt die Taxibewirtschaftung dort derzeit übergangsweise auf den öffentlich gewidmeten Flächen des ehemaligen Busbahnhofs, so dass auch diese Flächen von allen Taxiunternehmen genutzt werden können und eine einschränkende Beschilderung für nur ein Unternehmen ausscheidet.

Für den Ottoplatz vor dem Deutzer Bahnhof besteht ein 2010 geschlossener Gestattungsvertrag zwischen Stadt Köln und Deutscher Bahn AG, der ebenfalls eine öffentliche Widmung der Fläche vorsieht. Diese vertragliche Regelung war Voraussetzung für den öffentlich geförderten Ausbau des Platzes im Rahmen der Regionale 2010.

Bei dem Taxi-Stellplatz am Mülheimer Bahnhof handelt es sich hingegen um eine Fläche, die nicht öffentlich gewidmet ist und sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindet. Sofern die Deutsche BahnAG hier eine exklusive Nutzung für ein einzelnes Taxiunternehmen ermöglichen möchte, steht ihr dieses als Eigentümerin frei.

In den Gesprächen mit der Deutschen Bahn hat die Stadt Köln darauf Wert gelegt, dass für die Bahnkunden an allen Bahnhöfen ein unmittelbarer Zugang zur Weiterfahrt mit Taxen angeboten wird.