Statt Grün kommt Schwarz: neue Kennzeichen für Mofas und Mopeds 

Statt Grün kommt Schwarz: neue Kennzeichen für Mofas und Mopeds - copyright: goodluz / Fotolia
Statt Grün kommt Schwarz: neue Kennzeichen für Mofas und Mopeds
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Schwarz, blau, grün: Die Kennzeichen für den Roller oder das Moped wechseln jährlich die Farbe. Wer sein Kleinkraftrad demnächst aus dem Winterschlaf holt, sollte auf ein gültiges Versicherungskennzeichen achten! Ab dem 1. März 2017 gilt das schwarze Kennzeichen

Roller, Mopeds und Mofas benötigen anders als Autos keine Zulassung und fallen auch nicht unter die Kfz-Steuer. Um aber am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, sind eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Letzteres weist nach, dass Fahrzeug und Halter im Besitz einer Haftpflichtversicherung sind. 

Tatsächlich ist das Unfallrisiko für Kleinkrafträder sehr hoch und ein entsprechender finanzieller Schutz unerlässlich. So haben laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die etwa 1,7 Millionen deutschen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen im Jahr 2015 rund 22.000 Haftpflichtschadenfälle mit Gesamtkosten von rund 60 Millionen Euro verursacht.

Mit  rund 2.500 gestohlenen kaskoversicherten Mofas und Mopeds ist die Diebstahlquote in 2015 im Vergleich zum Vorjahr zwar um 14 Prozent gesunken; sie liegt damit aber immer noch deutlich höher als bei anderen Fahrzeugen.

Das Mofa-/Moped-Kennzeichen gilt für jeweils ein Jahr ab März

Wer sein Kleinkraftrad demnächst aus dem Winterschlaf holt, sollte auf ein gültiges Versicherungskennzeichen achten! - copyright: pixabay.com
Wer sein Kleinkraftrad demnächst aus dem Winterschlaf holt, sollte auf ein gültiges Versicherungskennzeichen achten!
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Einen wichtigen Schutz gegen finanzielle Ansprüche Dritter nach einem Unfall macht die Haftpflichtversicherung aus, die mit dem Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird.  Das sogenannte Mofa- oder auch Moped-Kennzeichen gilt für jeweils ein Jahr ab März und muss jährlich erneuert werden. Dabei wechselt es zwischen den Farben Blau, Grün und Schwarz.

Wer ohne aktuelles Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Wird ein Unfall ohne gültige Versicherung verursacht, muss der Halter für den gesamten Schaden inklusive möglicher Schadensersatzleistungen aufkommen. Die neuen Kennzeichen erhalten Besitzer bei allen Kfz-Haftpflichtversicherern – dort können sie sich auch nach den aktuellen Tarifen erkundigen – sowie bei Banken und Sparkassen oder Automobilclubs. Bei vielen Anbietern kann das Kennzeichen auch bequem online beantragt werden. 

Wo ein Mofa oder Moped versichert ist, lässt sich über die Buchstabenkombination des Kennzeichens leicht feststellen – die entsprechende Auskunft gibt es im Internet unter www.gdv-dl.de/mofakennzeichen – oder telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 – 25 02 60 0.

Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungskennzeichen?

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 Stundenkilometer oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 bis max. 45 Stundenkilometer
  • Segways sowie ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometern und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren

Große Preisunterschiede

Wer ohne aktuelles Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. - copyright: pixabay.com
Wer ohne aktuelles Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar.
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Die Kosten für das Versicherungskennzeichen variieren teilweise deutlich von Anbieter zu Anbieter. Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, nicht das erstbeste Angebot wahrzunehmen, sondern Vergleiche einzuholen. Ist der Fahrer unter 23 Jahre alt, fällt der Beitrag bei den meisten Anbietern höher aus, über 23-Jährige kommen günstiger weg. 

Wie bei einer Kfz-Versicherung kann man auch bei der Versicherung für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge wählen, ob man nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht abschließen oder den Versicherungsschutz um eine Teilkaskoversicherung erweitern möchte. 


Quelle GVV-Privatversicherung AG