Kölner Oberbürgermeisterwahl am 13. September 2015

Am Sonntag, 13. September 2015, wählt Köln sein neues Stadtoberhaupt, den oder die neuen Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin der Stadt Köln.  / copyright: tommS/ pixelio.de
Am Sonntag, 13. September 2015, wählt Köln sein neues Stadtoberhaupt, den oder die neuen Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin der Stadt Köln.
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Am Sonntag, 13. September 2015, wählt Köln sein neues Stadtoberhaupt, den oder die neuen Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin der Stadt Köln. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat oder keine Kandidatin die erforderliche absolute Mehrheit erreichen, findet am 27. September 2015, die alles entscheidende Stichwahl zwischen den beiden Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.

Für die Organisation und Auszählung der Wahl und möglichen Stichwahl ist die Stadt Köln auf jeweils circa 6.500 freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen. Die Wahlleiterin der Stadt Köln, Frau Dr. Agnes Klein, hat bereits mit einem Schreiben an viele große Kölner Behörden, Firmen, Vereine und Organisationen für tatkräftige Unterstützung als Zähler und Mitorganisator bei der Wahl geworben. Mitzählen und für einen reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen können wahlberechtigte Deutsche und EU-Bürgerinnen und -Bürger ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, also vom Schüler der Oberstufen, Studenten oder Berufsschüler bis hin zum Rentner oder Pensionär, von der Hausfrau bis zur Managerin. Alle sind aufgerufen, sich an einem oder auch eventuell an beiden Wahlsonntagen als ehrenamtliche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen unmittelbar für diese wichtige Wahl zu engagieren. Der Einsatz durch die Wahlorganisation der Stadt Köln erfolgt nach Möglichkeit wohnortsnah und unter Berücksichtigung von Standortwünschen. Ein Einsatz kann alternativ auch “halbtägig” bei der Briefwahlauszählung in Halle 4 der Kölnmesse in Deutz erfolgen.

Als Anreiz wird auch in diesem Jahr jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer pro Wahltag mit einem sogenannten “Erfrischungsgeld” in Höhe von 40 Euro, beziehungsweise 60 Euro für Schriftführende, durch die Stadt Köln belohnt.

Schriftführerinnen und Schriftführer müssen bereits bei einer vorangegangenen Wahl diese Funktion wahrgenommen haben und erhalten für ihre Tätigkeit 60 Euro zuzüglich einer Aufwandsentschädigung für die erfolgreiche Teilnahme an einer Pflichtschulung. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie Beisitzerinnen und Beisitzer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro und können ebenfalls an einer freiwilligen Schulung teilnehmen. Damit eine gewissenhafte Durchführung gewährleistet werden kann, wird die Teilnahme an dieser Schulung von der Wahlorganisation der Stadt Köln dringend empfohlen. Sie bietet den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern die Sicherheit, ihre Aufgabe am Wahlsonntag ordnungsgemäß zu erfüllen.

Zudem können sich Teams mit zwei Personen melden, die mit einer gesonderten Teampauschale in Höhe von insgesamt 15 Euro belohnt werden.

Weitere Informationen gibt die Wahlorganisation unter der Rufnummer 0221 – 221 – 21950. Dort werden auch Bewerbungen entgegengenommen, auch unter der Faxnummer 0221 – 221 – 21555 oder per Email

Autor: Redaktion / Stadt Köln