Ferienjobs für Schüler und Studenten: Wie ergattern und was beachten?

Ferienjobs für Schüler und Studenten: Wie ergattern und was beachten? copyright: pixabay.com
Ferienjobs für Schüler und Studenten: Wie ergattern und was beachten?
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Dieser Beitrag wurde am 16.01.2020 aktualisiert: In Nordrhein-Westfalen sind die Ferien bereits gestartet. Höchste Zeit, sich um einen Ferienjob zu kümmern. Denn neben dem Geld locken auch Pluspunkte für die spätere Bewerbung. Hier bei CityNEWS gibt es Tipps für die Ferienjob-Suche und alle wichtigen Regelungen.

Viele Wege denkbar: So findest Du einen Ferienjob für Dich

  • Gerade Schülerjobs lassen sich oftmals über den Freundes- und Bekanntenkreis (der Eltern) klar machen. Am besten einfach mal rumfragen.
  • Ebenfalls zu empfehlen sind Aushänge (zum Beispiel im Supermarkt oder Jugendzentrum). Dort wird häufig nach Interessenten für Ferienjobs gesucht. Und man kann auch selbst mit einem kleinen “Steckbrief” für sich als Ferien-Jobber Werbung machen.
  • Wer sich traut, kann auch direkt bei regionalen Betrieben oder in Geschäften nach einem Ferienjob fragen.
  • Es macht auch Sinn, bei der örtlichen Arbeitsagentur nachzufragen, ob es aktuelle Jobangebote gibt. Zudem bietet die Arbeitsagentur unter www.jobboerse.arbeitsagentur.de Hilfe an. Dazu einfach Suchbegriffe wie “Schüler”, “Ferienjob” oder “Studentische Hilfskraft” eingeben. 
  • Auch über eine erweiterte Suche im Internet sind Ferienjobs zu bekommen. Unter www.studentjob.de, www.ferienjobs4you.de oder www.schuelerjobs.de gibt es bundesweite Angebote für Schüler und Studierende, sowohl Ferienjobs als auch Praktikumsplätze während der Ferienzeit. Die Vermittlung ist kostenlos. Unter www.gelegenheitsjobs.de bieten Firmen bundesweit Ferienjobs für Studenten und Schüler an. Meist allerdings nur für Bewerber ab 18 Jahre. Die Angebote sind nach Postleitzahlen geordnet.
  • Wer sich vorstellen kann, auch im Ausland zu jobben, findet unter folgenden Links Angebote: www.stepin.de und www.travelworks.de
  • Für jeden der gerne Nachhilfe geben möchte, gibt es die Möglichkeit, sich über https://preply.de/de/Unterrichten ein Lehrerprofil zu erstellen.

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu Ferienjobs

Bitte unbedingt beachten! Schulferien oder vorlesungsfreie Wochen an Unis und Fachhochschulen sind der Urlaub für Schüler bzw. Studierende. Sie sollen sich in dieser Zeit von ihrem anstrengenden Job – nämlich dem Lernen – erholen. Also mindestens drei Wochen auch wirklich frei machen. Den Ferienjob auf die gesamte freie Zeit auszudehnen ist ohnehin nicht erlaubt.

  • Kleinere Jobs ab 13 Jahren: Ein kleiner Ferienjob kann in diesem Lebensalter nur mit Einwilligung der Eltern angenommen werden. Der Job darf auch nur maximal zwei Stunden pro Tag in Anspruch nehmen. In diesem Alter dürfen Jugendliche nur in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. Das sind beispielsweise Jobs wie Einkaufshilfe für Senioren, Babysitten, Zeitungen/Werbung verteilen, Schüler-Nachhilfe geben oder Tiere betreuen (z.B. stundenweise Gassi gehen mit Hunden).
  • Ab 15 Jahren sind viele Jobs möglich: Mit Erreichen dieses Lebensalters dürfen sich Jugendliche dann auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einen Ferienjob suchen. Allerdings sollten die Erwachsenen über den Job informiert sein. Als Schüler unterliegt man der so genannten Vollzeitschulpflicht. Ab 15 Jahren darf man daher an maximal 20 Ferientagen (es gilt die 5-Tage-Woche) arbeiten gehen. Wichtig: Jugendliche unter 18 dürfen nicht am Wochenende jobben. Das Arbeiten an Sonnabenden, Sonntagen sowie an Feiertagen ist Schülern nicht gestattet. Nur für eine Arbeit in Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäusern, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten gelten Ausnahmen.
  • Erwachsenenrecht bei Studenten: Für sie gelten die normalen, gesetzlichen Regelungen wie für Erwachsene.

Tätigkeiten, die als Schüler-Ferienjob verboten sind: Im Wesentlichen sind dies Jobs, die einhergehen mit starker Hitze, Kälte, Nässe und gesundheitsschädlichen Einwirkungen von Lärm, Strahlen und Erschütterungen sowie Tätigkeiten mit giftigen, ätzenden, reizenden Stoffen und Krankheitserregern. Verboten sind ebenfalls Akkordarbeit und Beschäftigung, bei der ein höheres Entgelt durch ein gesteigertes Arbeitstempo verdient werden kann. Verboten sind z.B. Tätigkeiten an Säge-, Hobel-, Fräs-, Spanschneidemaschinen oder Schweißarbeiten.

Infos zu Arbeitszeit, Geld, Abgaben und Versicherung

Die Arbeitszeiten sind genau festgelegt: Ab 16 Jahren dürfen Schüler sowie Studierende maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr liegen.

Bitte beachten: Zwischen den Arbeitstagen müssen immer zwölf Stunden Pause sein (Ausnahmen nur in der Gastronomie). Insgesamt dürfen höchstens 40 Stunden in einer Woche gearbeitet werden. Und: der Ferienjob muss auf vier Wochen (20 Arbeitstage) begrenzt bleiben. Erst ab dem 18. Lebensjahr sind für Schüler bis 50 Tage pro Jahr als Job erlaubt.

Wie viel Geld verdient werden darf: Für Schülerjobs werden meist nicht mehr als 400 Euro gezahlt. Das sind Beträge, bei denen man sich keine Gedanken machen muss. Zur letzten Absicherung hier jedoch die Freibeträge für Einkommenssteuer, Kindergeld und Bafög:

  • Bei der Einkommensteuer liegt die Freigrenze bei 7.664 Euro pro Jahr.
  • Eine Einkommensgrenze zum Erhalt des Kindergeldes gibt es nur noch in speziellen Fällen. Die generelle Einkommensgrenze ist zum 01.01.2012 weggefallen.
  • Studenten, die Bafög beziehen, dürfen bis zu 4.800 Euro pro Jahr verdienen, damit ihr Anspruch bestehen bleibt.

Keine Sozialabgaben fällig: Wer maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen.

Versichert sein im Ferienjob: Schüler und Studenten sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen.

Aber Achtung: Wer einen Job bei Privatpersonen annimmt, sollte den Arbeitgeber darauf hinweisen. Da wird der Versicherungsschutz mitunter vergessen.

Ferienjob als Pluspunkt in Bewerbungen

Mit einem Ferienjob lässt sich nicht nur das Taschengeld spürbar aufbessern. Darüber hinaus ist es auch eine prima Einstimmung auf die spätere Arbeitswelt.

Pünktlichkeit, Disziplin, Fleiß, Eigeninitiative, Motivation, Engagement – ein Ferienjob ist eine gute Probe für die Zukunft. Und das sehen auch spätere Ausbilder bzw. Arbeitgeber so. Ferienjobs sind daher eine überzeugende Empfehlung in späteren Bewerbungen.