Land NRW genehmigt Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe

Bettensteuer: Als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen erhebt Köln eine Kulturförderabgabe bei Hotelbetrieben. / copyright: Dieter Schütz / Pixelio.de
Bettensteuer: Als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen erhebt Köln eine Kulturförderabgabe bei Hotelbetrieben.
copyright: Dieter Schütz / Pixelio.de

Der Rat der Stadt Köln hat im März dieses Jahres die Einführung einer Kulturförderabgabe beschlossen. Das Innenministerium und das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen haben die entsprechende Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe genehmigt.

Stadtkämmerer rechnet im Jahr 2011 mit Erträgen in Höhe von rund 11 Millionen Euro

Mit der Kulturförderabgabe werden ab dem 1. Oktober 2010 alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert. Die Abgabe bemisst sich nach dem Zimmerpreis inklusive Mehrwertsteuer. Der vom Rat beschlossene Steuersatz beträgt 5 Prozent.

Steuerpflichtig sind bei der Kulturförderabgabe die einzelnen Beherbergungsbetriebe. Diese haben jedoch die Möglichkeit, die Steuer an ihre Gäste weiterzuleiten. Bei der Kulturförderabgabe handelt es sich, ähnlich wie bei der bundesgesetzlichen Umsatzsteuer, um eine sogenannte indirekte Steuer, die in diesem Fall vom Beherbergungsbetrieb an den Gast weitergegeben wird.

Der Rat der Stadt Köln hatte die Einführung der Kulturförderabgabe als Bestandteil der Maßnahmen zur Verringerung des bestehenden städtischen Haushaltsdefizits beschlossen. Mit den Einnahmen sollen drohende Kürzungen im Kulturbereich abgefedert werden.

Da die Kulturförderabgabe als örtliche Aufwandsteuer zum ersten Mal in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden soll, bedurfte ihre Einführung der Genehmigung durch das Innen- und das Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.

Derzeit gibt es in Köln jährlich zwischen 4 und 4,3 Millionen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Stadtkämmerer Guido Kahlen rechnet im Jahr 2011 mit Erträgen in Höhe von rund 11 Millionen Euro. Allerdings werden die Veranlagungen erst im zweiten Halbjahr 2011 verschickt, da zur Erhebung der Steuer noch die technischen Voraussetzungen, unter anderem die Anpassung des bereits für andere Steuerveranlagungen genutzten Computerprogramms, sowie die dafür notwendige Personalausstattung geschaffen werden müssen.

Da die Stadt Köln sich mit der Einführung der Kulturförderabgabe in einer Vorreiterrolle befindet, wird die Umsetzung äußerst umsichtig erfolgen. Insbesondere wird es eine Abstimmung mit dem Hotelgewerbe hinsichtlich der abzugebenden Erklärung zur Kulturförderabgabe geben. Viele Städte werden von dem Kölner Vorstoß profitieren können. Die Stadt Köln wird verantwortungsvoll mit diesem neuen Instrument umgehen.

Das Kassen- und Steueramt hat eine Hotline zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr beantworten fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer 0221 / 221-96913 Fragen zu der neuen Abgabe.

Der Satzungstext, der amtliche Erklärungsvordruck und ein Antrag auf Erstattung stehen im Internet zum Download bereit: Kulturförderabgabe – Satzung und Unterlagen

Autor: Quelle: Stadt Köln