Planungsschutz für das Auenviertel: Beratung im Bezirksrathaus Rodenkirchen

Das Auenviertel im Stadtteil Köln-Rodenkirchen soll durch von der Stadt festzulegende, planungsrechtliche Vorgaben besonders geschützt werden. Hierzu bietet das Stadtplanungsamt persönliche Beratungen an.

Das Auenviertel im Stadtteil Köln-Rodenkirchen soll durch von der Stadt festzulegende, planungsrechtliche Vorgaben besonders geschützt werden. Damit wird das Ziel verfolgt, das hochwertige Wohngebiet mit seiner überwiegend ein- und zweigeschossige Bebauung mit freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern in der jetzigen Struktur zu erhalten. Als Auenviertel wird das Gebiet zwischen Weißer Straße, Grimmelshausenstraße, Uferstraße, Roonstraße, Auenweg und Grüngürtelstraße bezeichnet.

Von Montag, 23. Mai, bis Freitag, 27. Mai 2011, wird das städtebauliche Planungskonzept im Bezirksrathaus Rodenkirchen (Foyer), Hauptstraße 85, 50996 Köln, zur Einsichtnahme ausgelegt; die Öffnungszeiten sind von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 8 bis 18 Uhr sowie zusätzlich Montag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.

Zusätzlich bietet das Stadtplanungsamt in dieser Woche im Bezirksrathaus Rodenkirchen eine persönliche Beratung zu den Planungen an. Die Mitarbeiter stehen am Dienstag, 24. Mai 2011, von 14 bis 18 Uhr, und am Donnerstag, 26. Mai, von 8 bis 12 Uhr für Fragen zur Verfügung. Telefonische Auskünfte gibt das Stadtplanungsamt zu den normalen Bürozeiten unter der Rufnummer 0221 / 221-27008.

Schriftliche Stellungnahmen zum städtebaulichen Planungskonzept für das Auenviertel können bis einschließlich 10. Juni 2011 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen, Eberhard Petschel, Hauptstraße 85, 50996 Köln, gerichtet werden.

Autor: Quelle: Stadt Köln