Gute Vorsätze, die sich wirklich auszahlen: Finanztipps für das neue Jahr

Gerade bei finanziellen Angelegenheiten machen sich gute Vorsätze schnell bezahlt. / copyright: Picture Factory-Fotolia.com /  djd / Union Investment /
Gerade bei finanziellen Angelegenheiten machen sich gute Vorsätze schnell bezahlt.
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Wer hat sie nicht, die guten Vorsätze für das neue Jahr? Doch viele der geplanten Maßnahmen entfalten nicht die gewünschte Wirkung, am Ende des Jahres ist der Erfolg doch wieder ausgeblieben. Es gibt aber auch ganz einfache Dinge, die schnell und direkt einen Erfolg zeigen – vor allem bei den Finanzen.

Die Haushaltskosten prüfen

Gegen Ende des Monats fragen sich viele Haushalte, wo das Geld geblieben ist. Wer einen Überblick über seine Ausgaben bekommen will, sollte beispielsweise ein Haushaltsbuch führen. Hilfe bieten hier Apps, die für Smartphones und Tablet-PCs erhältlich sind. Mit diesen Programmen können regelmäßige Beträge automatisch gespeichert und Ausgaben bequem von unterwegs eingetragen werden. Einer der größten Kostenblöcke sind dabei die Energiekosten, die auch 2014 steigen dürften. Um hier zu sparen, kann sich ein Wechsel des Anbieters lohnen. Hilfe beim Finden des passenden Energieversorgers bieten diverse Vergleichsportale im Internet.

Beim Vorsorgesparen nichts verschenken

Das dabei Gesparte kann dann beispielsweise für die finanzielle Vorsorge verwendet werden. Ein erfolgversprechendes Mittel dafür ist etwa die Riester-Rente. Sie ist nicht zuletzt aufgrund der staatlichen Förderung besonders attraktiv. Allerdings muss die Riester-Zulage vom Staat beantragt werden – und zwar rechtzeitig innerhalb der zweijährigen Antragsfrist. Eine vierköpfige Familie, deren Kinder nach 2008 geboren sind, erhält immerhin bis zu 908 Euro jährlich vom Staat dazu. “Um ganz sicherzugehen, sollten Riester-Sparer den Anbieter zur jährlichen Zulagenbeantragung bevollmächtigen und das damit verbundene Dauerzulageverfahren nutzen”, rät Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment.

Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Häufig erhalten Arbeitnehmer auch vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber. Sie fließen direkt in Sparverträge wie etwa Aktienfonds. Hinzu kommt bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Diese muss man über die Einkommensteuererklärung beantragen.

Freistellungsaufträge nicht vergessen

Damit die Erträge des Ersparten nicht vom ersten Cent an pauschal versteuert werden, sollten Anleger ihren Kreditinstituten Freistellungsaufträge erteilen. Sonst muss die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer sowie darauf zusätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag abziehen. Der Steuerfreibetrag beträgt derzeit 801 Euro für Ledige beziehungsweise 1.602 Euro für Verheiratete und bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Hat man sein Geld bei verschiedenen Banken, kann der Freibetrag aufgeteilt werden. Die Summe darf den gesamten Steuerfreibetrag nicht übersteigen.

Autor: Redaktion/ djd / HDI Versicherung AG