Fünf Jahre Patientenverfügungs-Gesetz: Ausgerechnet Ärzte bereiten noch Probleme

Zwei Drittel der Bürger haben bereits oder planen eine Patientenverfügung / copyright: Falko Matte - Fotolia.com
Zwei Drittel der Bürger haben bereits oder planen eine Patientenverfügung
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Eine aktuelle Umfrage des Instituts Forsa im Auftrag des Expertenverbandes VorsorgeAnwalt e.V. belegt: Zwei Drittel der Bürger haben bereits oder planen eine Patientenverfügung. Doch wenn es ernst wird, kommt es immer noch oft zu Problemen.

Der Verband der Vorsorgeanwälte fordert Ärzte und Krankenhäuser zu qualitativen Verbesserungen beim Umgang mit Patientenverfügungen auf.

Das Patientenverfügungsgesetz wird am 1. September 2014 fünf Jahre alt. Der Verband VorsorgeAnwalt e.V. und der DRK-Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V. ziehen mit Blick auf die praktische Umsetzung des Gesetzes Bilanz: „Das Patientenverfügungsgesetz ist weitgehend gut gefasst. Allerdings gibt es bei Ärzten und in der Bevölkerung Probleme beim Verständnis der gesetzlichen Vorgaben“, sagt Rechtsanwalt Dietmar Kurze, Geschäftsführer von VorsorgeAnwalt in Berlin. Der bundesweite Expertenverband setzt sich für eine konsequente Weiterentwicklung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ein.

Zwei Drittel der Bürger haben bereits oder planen eine Patientenverfügung

VorsorgeAnwalt e.V. hat das Sozialforschungsinstitut Forsa im August 2014 mit einer repräsentativen Befragung zur Patientenverfügung beauftragt. Demnach haben 28 Prozent aller Befragten bereits eine Patientenverfügung erstellt. Weitere 34 Prozent planen diese für die nähere Zukunft.

„Die Befragung zeigt, dass viele Bürger Wert auf ein selbstbestimmtes Leben und ein ebenso selbstbestimmtes Lebensende legen. Das hat aber mit der aktuell heiß diskutierten Frage der aktiven Sterbehilfe nichts zu tun“, erklärt Vorsorgeanwalt Dietmar Kurze.

Trotzdem: 36 Prozent der Befragten haben angegeben, dass sie weder über eine Patientenverfügung verfügen noch eine solche planen. Von diesen wünschen sich 27 Prozent, dass im Notfall andere für sie entscheiden. „Das ist zwar menschlich, aber auch bedenklich“, sagt Kurze, „denn diese Menschen verzichten auf eine wichtige Chance zur Selbstbestimmung.“ Und sie belasten ihre Angehörigen mit einer schwer zu tragenden Verantwortung.

„Ohne Patientenverfügung fehlt den Angehörigen im Ernstfall die Orientierung“, so Kurze

Von den Menschen, die weder eine Patientenverfügung haben noch eine planen, gaben zwei Drittel (66 %) an, dass sie sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt haben. „Hier sehen wir noch verstärkten Aufklärungsbedarf“, sagt Kurze. Der Verband VorsorgeAnwalt hat zusammen mit dem Berliner Roten Kreuz in diesem Jahr erstmals den „Tag der Patientenverfügung“ ausgerufen. Diese Initiative wurde von weiteren DRKLandesverbänden unterstützt, etwa in Baden-Württemberg. Rund um den 1. September finden bundesweit Informationsveranstaltungen zur Patientenverfügung statt. „Ziel ist eine fachkundige und bedarfsgerechte Aufklärung von interessierten Bürgern und in der Ärzteschaft“, sagt Volker Billhardt, Vorsitzender des Vorstands des DRK Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz e.V..

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Menschen, wie sie am Lebensende im Krankenhaus, Pflegeheim oder zu Hause behandelt werden wollen. Dazu gehört, dass sie frühzeitig festlegen, in welchen Fällen Ärzte die Behandlung abbrechen oder lebenserhaltende Maßnahmen wie eine künstliche Ernährung unterlassen sollen. Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument für ein selbstbestimmtes Leben bis zum natürlichen Lebensende.

Frauen sorgen besser vor und sind die treibende Kraft

Frauen sorgen besser vor. 30 Prozent der befragten Frauen haben eine Patientenverfügung, weitere 37 Prozent wollen die Vorsorgelücke schließen. Bei Männern waren es über beide Gruppen neun Prozentpunkte weniger. In diesem Ergebnis spiegelt sich die Erfahrung der Vorsorgeanwälte wieder: „In Beratungen von Ehepaaren sind Frauen die treibende Kraft“, sagt Kurze. Der Geschäftsführer von VorsorgeAnwalt weiß auch, warum das so ist: „Frauen sind immer noch oft die Pflegenden. Sie kümmern sich um ihre Eltern, Schwiegereltern und in vielen Fällen später auch um den älteren Gatten.“ Kein Wunder, dass Frauen den Wert einer Patientenverfügung kennen. Denn diese hilft bei richtiger Ausgestaltung auch den pflegenden Verwandten.

Mit dem Alter nimmt das Vorsorgebedürfnis zu

Das Problembewusstsein nimmt mit dem Alter zu. Unter Senioren (60 Jahre und älter) hat jeder zweite bereits eine Patientenverfügung. Weitere 34 Prozent planen diese für die nähere Zukunft. Bei der Altersgruppe der 45- bis 59-Jährigen hat dagegen erst knapp jeder Vierte (24 Prozent) eine Patientenverfügung, während 45 Prozent eine solche erst noch erstellen wollen. Von den 18- bis 29-Jährigen verfügen dagegen nur sechs Prozent über eine Patientenverfügung. „Dass sich jüngere Menschen mit diesem Thema nicht so intensiv auseinandersetzen wie ältere, ist verständlich“, sagt Kurze, „vielen ist aber nicht bewusst, dass sie mit der Patientenverfügung ihren Willen für die Behandlung nach einem schweren Unfall festlegen können.“

Viele Menschen unterschätzen rechtliche Seite der Patientenverfügung

In den neuen Bundesländern herrscht offenbar eine Art ‚Heimwerkermentalität’. Dort verzichtet mit 41 Prozent ein großer Teil der Bevölkerung bei der Patientenverfügung auf Beratung durch Fachleute. In den westlichen Bundesländern sind es dagegen nur 25 Prozent.

Von den Befragten, die eine Patientenverfügung für die nahe Zukunft planen, wollen sich rund 40 Prozent bei einem Arzt informieren. Auf den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars wollen dagegen nur 23 Prozent setzen. „Offenbar unterschätzen viele Menschen die rechtlichen Aspekte des Problems“, sagt Rechtsanwalt Kurze.

Zumindest zu Beginn. Tatsächlich lassen sich später mehr Personen von Juristen (26 %) als von Ärzten (23 %) beraten. Rechtsanwälte und Notare können den juristischen Sachverhallt besser erklären und dabei helfen, die eigenen Entscheidungen juristisch richtig zu formulieren.

Keine Frage: „Informationen von Ärzten zur Patientenverfügung sind hilfreich“, sagt Rechtsanwalt Kurze, „entscheidend ist letztlich, dass diese Willenserklärung rechtlich wirkt und von Ärzten später auch respektiert und befolgt wird“, sagt Kurze. Diesen Rat erhalten Menschen in erster Linie bei Rechtsanwälten, die sich mit der komplexen Rechtsmaterie auskennen. 

Eines der häufigsten Verständnisprobleme betrifft den Zusammenhang, dass man medizinische Behandlungen nur für bestimmte Situationen untersagt. Auch ein zweites Missverständnis lässt sich in der Beratung schnell ausräumen. Manche Menschen glauben, dass sie selbst an ihre schriftlich niedergelegte Patientenverfügung für immer gebunden sind. Richtig ist dagegen: „Solange ein Mensch selbst bestimmen kann, wie er behandelt werden möchte, gilt genau das, was er dem Arzt sagt“, erklärt Rechtsanwalt Kurze.

VorsorgeAnwalt rät auch zu einer Vorsorgevollmacht. Diese wird aber von vielen vergessen. „Dabei ist die Vorsorgevollmacht eine notwendige Ergänzung zur Patientenverfügung“, sagt Kurze. Denn mit dieser legt man fest, wer im Notfall und bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit mit den Ärzten sprechen und entscheiden soll.

Unsicherheit der Ärzte in Rechtsfragen behindert Durchsetzung von Patientenverfügungen

In der Praxis stellen die Vorsorgeanwälte bei Ärzten große Unsicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen fest. Grund ist oft genug rechtliche Unkenntnis und die Befürchtung, sich mit einer falschen Entscheidung in Schwierigkeiten zu bringen. Das wird zum Beispiel deutlich, wenn Ärzte eine Patientenverfügung ablehnen und behaupten, der Patient habe gar nicht verstanden, was er unterschrieben habe. Dabei legen Patienten mit der Patientenverfügung für konkrete Situationen genau fest, welche medizinischen Maßnahmen dann unterbleiben sollen, z.B. beim Strebeprozess die künstliche Ernährung. „Wer diese Entscheidung trifft, weiß genau, was und warum er diese Regelung trifft“, sagt Kurze und weiter: „Bei Ärzten herrscht noch
ein zu großes Unverständnis über die gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung. Als Folge kommt es in der Praxis dazu, dass der Wille der Patienten nicht immer wie festgelegt umgesetzt wird.“

Der Schulungsbedarf in der Ärzteschaft zur Patientenverfügung zeigt sich auch beim Ablauf in der Praxis. Das vom Gesetzgeber vorgesehene Verfahren geht von einer medizinischen Indikation durch den Arzt aus. Dieser muss den Vertreter des Patienten über dessen Zustand und die möglichen Behandlungsmaßnahmen aufklären. Der Vertreter des Patienten kann eine durch Vollmacht eingesetzte Vertrauensperson oder ein vom Gericht bestimmter Betreuer sein.

Der Arzt muss – ganz wichtig – den Vertreter über die Folgen der Behandlung aufklären. „Nur auf dieser Grundlage kann der Vertreter des Patienten zusammen mit dem Arzt entscheiden. Doch in der Praxis untergraben Ärzte mitunter diese Zusammenarbeit, indem sie eben nicht über Indikation, Behandlungsalternativen und deren Folgen aufklären. Zudem finden Gespräche zwischen Tür und Angel oft auf dem Krankenhausflur und nicht auf Augenhöhe statt“, erklärt Kurze. Hier sieht der Verband der Vorsorgeanwälte bei der Organisation in Krankenhäusern noch erhebliche Verbesserungspotenziale.

10 Vorschläge, wie sich Qualität und Akzeptanz von Patientenverfügungen verbessern lassen

VorsorgeAnwalt e.V. zieht zum 5. Jahrestag des Patientenverfügungsgesetzes Bilanz: Was Ärzte, Krankenhäuser und Politik zur weiteren Stärkung der Patientenverfügung tun können.

  • Kontinuierliche Aufklärung der Bevölkerung über die Rechte und Fallstricke bei einer Patientenverfügung
  • Engagierte Schulung der Ärzte zu den juristischen Regelungen einer Patientenverfügung 
  • Verbesserung der Kommunikation mit Patienten und Angehörigen in Krankenhäusern • Bessere Honorierung der „sprechenden Medizin“

Wo Ärzte und Krankenhäuser den Umgang mit Patientenverfügungen verbessern können

  1. In der Ärzteschaft herrscht noch zu großes Unverständnis über die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Vor allem Krankenhäuser sollten sich um qualifizierte Schulung ihrer Ärzte bemühen. Der Verband der VorsorgeAnwälte engagiert sich bereits in diesem Bereich der Fortbildungen für Ärzte. 
  2. Ärzte untergraben mitunter einen wesentlichen Punkt das gesetzliche Verfahren zur Patientenverfügung. Dabei geht es um folgenden Sachverhalt: Der Arzt muss eine Indikation stellen. Dann muss er den Bevollmächtigten oder den Betreuer des Patienten über den Zustand des Patienten, die möglichen Behandlungsmaßnahmen und – wichtig – die Folgen dieser Maßnahmen aufklären. Dies ist in § 1901b Abs. 1 S. 1 BGB festgelegt. Nur auf dieser Grundlage kann der Vertreter des Patienten zusammen mit dem Arzt entscheiden. 
  3. Diese Aufklärungspflicht betrifft auch die Diagnoseerstellung, also Untersuchungen. Es ist gerade in Krankenhäusern ein Problem, dass sehr viel getestet wird, ohne auf den Benefit des Patienten zu achten. Mitunter sind schon Untersuchungen für Patienten sehr belastend. Jede Untersuchung muss daher unter Berücksichtigung der Patientenverfügung und damit des Willens des Patienten durchgeführt werden. 
  4. Medizin ist all zu oft auf Wissensgewinn ausgerichtet. Dabei bleibt das Wohlbefinden des Patienten mitunter auf der Strecke. Das gilt vor allem in Unikliniken. Krankenhäuser müssen die Patientenbegleitung sowie die Gesprächsführung mit Angehörigen erheblich verbessern. Die Hierarchie und eine Organisation mit vielen Spezialzuständigkeiten führen dazu, dass Patienten ständig mit neuen Ärzten konfrontiert werden. Informationsdefizite sind die Folge. Denn die Kommunikation muss jedes Mal neu aufgebaut werden. Außerdem werden Patienten aufgrund der hierarchischen Organisation von untergeordneten Ärzten untersucht und behandelt. Der entscheidende Arzt wird dann oft nur kurz und erst beim Patienten über die Ergebnisse informiert. Patienten und ihre Angehörigen finden oftmals auch keine Gelegenheit zum Nachfragen. So können die nötigen Beziehungen zwischen Arzt einerseits und dem Patienten und seinen Angehörigen andererseits nicht aufgebaut werden. 
  5. Viele Ärzte tun sich mit Gesprächen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung über die weitere Behandlung des Patienten schwer. Aussagen sind oft nicht klar und für medizinische Laien verständlich. Oder die verschiedenen Möglichkeiten der Behandlung mit ihren Folgen werden nicht dargestellt. Sehr oft finden Gespräche mit Angehörigen auf dem Krankenhausflur zwischen Tür und Angel statt. Der Vertreter des Patienten fühlt sich dabei als medizinischer Laie oft unterlegen und ausgeliefert. Es findet also kein Gespräch auf Augenhöhe statt. Krankenhäuser und die behandelnden Ärzte sind dazu aufgerufen, diese Aspekte stärker zu berücksichtigen und die Abläufe und Gespräche besser auf die Bedürfnisse von Patienten und Angehörigen auszurichten.

Wie die Politik die Qualität und Akzeptanz von Patientenverfügungen fördern kann

  1. Das Gesetz ist ganz weitgehend gelungen. Bei aller nötigen kritischen Distanz zum Gesetzgeber halten die Mitglieder von VorsorgeAnwalt e.V. gravierende Änderungen des Patientenverfügungsgesetzes nicht für erforderlich. Doch es gibt Detailfragen, die sich im Interesse aller Betroffenen besser regeln lassen.
  2. Eine juristische Klarstellung durch den Gesetzgeber oder die Rechtsprechung scheint in folgender Hinsicht sinnvoll: Das Gesetz sieht vor, dass für die Umsetzung einer Patientenverfügung ein Vertreter des Patienten nötig ist, also sein Betreuer oder Bevollmächtigter. Denn der Arzt soll nicht alleine entscheiden, ob die Patientenverfügung auf eine konkrete Situation passt und anzuwenden ist. Trotzdem ist dieser Sachverhalt unter Ärzten und Juristen umstritten. Diese Streitfrage muss durch eine weitere Präzisierung im Gesetz inklusive Begründung oder durch die Rechtsprechung im Interesse aller Beteiligten gelöst werden. 
  3. Patientenverfügungen werden von staatlicher Seite gefördert. Das hält der VorsorgeAnwalt e.V. auch grundsätzlich für gut. Die Selbstbestimmung der Bürger wird dadurch gestärkt. Allerdings ist die Erstellung einer Patientenverfügung ohne Beratung und ohne eine begleitende Vorsorgebevollmächtigung mitunter eher ein Problem als eine Lösung. Der Grund: Laienhaft aufgesetzte Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten werden nicht akzeptiert oder sogar falsch verstanden. Es kann zu Missbrauch kommen. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Komplexität sollte die Aufklärung nicht nur auf vorformulierte Muster setzen, sondern den Nutzen einer individuellen Beratung stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung rücken. 
  4. Die Finanzierung von Krankenhausbehandlungen und der Ärzte sollte stärker den Gesprächsbedarf von Patienten und Angehörigen berücksichtigen. Derzeit wird die Durchführung gerätebasierter Untersuchungen und Behandlungen finanziell begünstigt. Die „sprechende“ Medizin wird dagegen benachteiligt. Dabei sind gerade bei lebensbedrohlichen Erkrankungen intensive Gespräche zwischen Ärzten und den Patienten respektive ihren Angehörigen nötig. Darauf müssen die Honorarsysteme besser eingehen. 
  5. Die Gesundheitskarte sollte endlich die Möglichkeit bieten, die Existenz und den Aufbewahrungsort einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einzutragen und zu registrieren. Auf diese Weise könnten Ärzte zu jedem Patienten erfahren, ob eine Patientenverfügung vorliegt und wer sein Vertreter ist. So ließe sich in vielen Fällen vermeiden, dass Patientenverfügungen im Ernstfall übersehen oder ignoriert werden.

Autor: Redaktion / VorsorgeAnwalt e.V.