Polizei stellt Drogen bei Razzia in der Kölner Innenstadt sicher – Festnahme!

Polizei stellt Drogen bei Razzia in der Kölner Innenstadt sicher - Festnahme! - copyright: pixabay.com
Polizei stellt Drogen bei Razzia in der Kölner Innenstadt sicher – Festnahme!
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Wie die Staatsanwaltschaft Köln, Polizei Köln und das Zollfahndungsamt Essen bekannt gegeben haben, ist die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift GER am Donnerstag, 1. Dezember 2016 erneut gegen zwei nordafrikanische Drogenhändler (29, 39) in der Kölner Innenstadt vorgegangen und beschlagnahmten u.a. Drogen und Beweismittel.

Die Beamten vollstreckten insgesamt vier Durchsuchungsbeschlüsse und einen Haftbefehl gegen den 39-Jährigen. Seinen 29-jährigen Bruder nahmen die Fahnder außerdem vorläufig fest. Zudem beschlagnahmten sie über 1,5 Kilogramm Haschisch, kleinere Mengen Kokain und diverse elektronische Beweismittel, wie Tablets und Smartphones. Bereits im April hatten Beamte der GER nach längeren Ermittlungen Wohnungen und ein Café der beiden Männer durchsucht und sie festgenommen.

Beamte vollstreckten vier Durchsuchungsbeschlüsse und einen Haftbefehl

Die Beamten beschlagnahmten über 1,5 Kilogramm Haschisch, kleinere Mengen Kokain und diverse elektronische Beweismittel, wie Tablets und Smartphones. - copyright: Polizei Köln
Die Beamten beschlagnahmten über 1,5 Kilogramm Haschisch, kleinere Mengen Kokain und diverse elektronische Beweismittel, wie Tablets und Smartphones.
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Gegen 7 Uhr schlugen die Fahnder von Zoll und Polizei zusammen mit einem Diensthundeführer an den vier Objekten auf. Beamte trafen den mit Haftbefehl Gesuchten in seiner Wohnung an und nahmen ihn fest. Bei seiner Festnahme beleidigte und bedrohte er die Ermittler.

Seit einigen Wochen ermittelte die GER erneut gegen die zwei aus Nordafrika stammenden und im Eigelsteinviertel ansässigen Brüder. Hintergrund waren Erkenntnisse, dass die beiden ihren illegalen Betäubungsmittelhandel fortsetzen.

Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse setzte ein Richter einen im April gegen den 39-Jährigen erlassenen Haftbefehl wieder in Vollzug. Damals wurde er aufgrund einer schweren Erkrankung von der Haft verschont. Gegen die Auflage, sich straffrei zu verhalten, hatte der Festgenommene in den letzten Wochen mehrfach verstoßen.