Bei einer Glutenunverträglichkeit ist Vorsicht bei Medikamenten und Kosmetik geboten

	Betroffene sollten darauf achten, dass auf dem Rezept das Feld „nec-aut-idem“ angekreuzt wird. So wird sichergestellt, dass der Betroffene in der Apotheke exakt das verschriebene Medikament erhält und kein wirkungsgleiches Mittel, das möglicherweise Gluten enthalten könnte. / copyright: Andrea Damm / pixelio.de
Betroffene sollten darauf achten, dass auf dem Rezept das Feld „nec-aut-idem“ angekreuzt wird. So wird sichergestellt, dass der Betroffene in der Apotheke exakt das verschriebene Medikament erhält und kein wirkungsgleiches Mittel, das möglicherweise Gluten enthalten könnte.
copyright: Andrea Damm / pixelio.de

Menschen, die unter der Nahrungsmittelunverträglichkeit Zöliakie leiden, müssen sich streng glutenfrei ernähren. Gluten ist ein Klebereiweiß, das in Getreidesorten vorkommt. Doch Gluten steckt nicht nur in Lebensmitteln. Auch in Medikamenten und Pflegeprodukten werden glutenhaltige Inhaltsstoffe eingesetzt.

Für den Verbraucher ist nicht immer auf einen Blick erkennbar, welche Produkte Gluten enthalten und welche nicht. Orientierung für Betroffene bietet die Aufstellung glutenfreier Arzneimittel, Kosmetik-, Mund- und Zahnpflegeprodukte der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft e.V. (DZG).

Arzt und Apotheker über Zöliakie informieren

Für Arzneimittel in Form von Tabletten, Pulvern oder Dragees kann Gluten als stärkehaltige Grundlage verwendet werden. Doch auch Augen- und Nasentropfen können Gluten enthalten. Bei der Anwendung von Nasentropfen besteht die Möglichkeit, dass Gluten über den Rachen in den Magen-Darm-Trakt gelangt. Frau Dr. Baas von der DZG rät daher: “Betroffene sollten vor jeder Verschreibung von Medikamenten den Arzt auf die Erkrankung hinweisen und klären, ob das verschriebene Präparat glutenhaltig sein könnte.”

Die DZG weist zudem darauf hin, dass Betroffene darauf achten sollten, dass auf dem Rezept das Feld “nec-aut-idem” angekreuzt wird. So wird sichergestellt, dass der Betroffene in der Apotheke exakt das verschriebene Medikament erhält und kein wirkungsgleiches Mittel, das möglicherweise Gluten enthalten könnte. Bei frei verkäuflichen Produkten wie Nahrungsergänzungsmitteln empfiehlt die DZG-Expertin Dr. Baas, den Apotheker über die Zöliakie zu informieren und sich zu geeigneten glutenfreien Produkten beraten zu lassen.

Kosmetik- und Hygieneartikel: Kontakt mit Schleimhäuten vermeiden

Bei Produkten zur rein äußerlichen Anwendung wie Shampoos, Duschgels oder Körpercremes ist keine schädigende Wirkung für Zöliakiebetroffene bekannt. Bei Kindern rät Dr. Baas jedoch: „Hier sollten auch bei der Körperpflege ausschließlich glutenfreie Produkte verwendet werden. Kinder fassen vieles an und nehmen häufig die Hände in den Mund oder verschlucken versehentlich Badewasser. Dadurch besteht ein Risiko der Glutenaufnahme.“

Bei Kosmetik- und Hygieneartikeln, die im Gesicht oder Mund angewendet werden, ist auch für Erwachsene Vorsicht geboten. Inhaltsstoffe können leicht über den Mund in den Magen-Darm-Trakt gelangen. Das gilt für Mundspülungen, Zahncremes und Lippenstifte, aber auch für Gesichtscremes, Makeup oder Artikel zur Gesichtsreinigung. Die DZG empfiehlt hier, ausschließlich glutenfreie Produkte zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Patienten, die neben der Zöliakie auch an der Hauterkrankung Dermatitis Herpetiformis Duhring leiden.

Auf einen Blick: Tipps für Zöliakiebetroffene

  • Ärzte vor jeder Verschreibung eines Medikaments auf die Zöliakie hinweisen.
  • Rezepte sollten mit “nec-aut-idem” gekennzeichnet sein.
  • Besondere Vorsicht gilt bei Mitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind: Beratung über geeignete glutenfreie Produkte gibt es in der Apotheke.
  • Mit äußerlicher Anwendung von Körperpflegeprodukten im Mund- und Gesichtsbereich vorsichtig sein, um einen möglichen Kontakt von Gluten mit Nahrungsmitteln und Mund zu vermeiden.
  • Für Kinder gilt: auch Hygieneartikel zur äußerlichen Anwendung sollten glutenfrei sein, da bei Kindern erhöhte Gefahr einer versehentlichen Glutenaufnahme besteht.
  • Eine Auflistung glutenfreier Arzneimittel, Kosmetik-, Mund- und Zahnpflegeprodukte bietet die DZG für alle Mitglieder unter www.dzg-online.de

Unterstützung und Hilfe bietet die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e.V. (DZG)
mit einer Aufstellung glutenfreier Arzneimittel, Kosmetik-, Mund- und
Zahnpflegeprodukte. Die Liste wird jährlich aktualisiert und steht
Mitgliedern unter www.dzg-online.de kostenfrei zur Verfügung.

Autor: Redaktion/ www.humannews.de